Neues Steuergesetz

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06 Feb 2007 17:33 #1 von Zipfelkarl
Neues Steuergesetz wurde erstellt von Zipfelkarl
Hallo Leute!
Letzte Woche bekam ich vom Finanzamt einen Brief, in dem wohl eindeutig der Beschlu? zur Gesetzes?nderung f?r die Steuern unserer Pickups beschrieben steht. Jetzt kann ich wohl meinen Einspruch auf die Steuererh?hung vom 01.05.2005 zur?ck nehmen. Oder gibt es noch Gr?nde den meinen Einspruch aufrecht zu erhalten?
LG
Andre
PS: Wie kann ich den Brief in dieses Forum stellen? als PDF gehts wohl nicht.

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06 Feb 2007 17:35 #2 von Roland 200
Roland 200 antwortete auf Neues Steuergesetz
mh den w?rde ich auch gern lesen kannste die pdf auf ne homepage stellen und den link hier rein schreiben ?

MfG Roland

www.l200-club.eu Ich bin dabei

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06 Feb 2007 18:03 - 06 Feb 2007 18:12 #3 von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo,

sucht doch ?ber Google nach " Kraftfahrzeugsteuergesetz ?nderung".

Dann findet Ihr :

Drittes Gesetz zur ?nderung des Kraftf....... vom 21.Dezember 2006.

Hier steht sinngem.: PKW wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che.
Gilt f?r Fahrzeuge N1,Aufbauart BA oder BB.

Danach meine ich,dass alle Messen gesungen sind !?

Gru? Pinsel
Letzte Änderung: 06 Feb 2007 18:12 von schmidt4500.

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06 Feb 2007 18:06 #4 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

ich w?rde sagen - mal wieder ein Versuch die Einsprecher zum zur?ckziehen zu bewegen - noch ist gar nix im Gesetz und schon gleich nicht f?r Pickups, die ja die Aufbauart N1 mit Pritsche haben und gar nicht vom Gesetz erfasst sind!

Abgesehen davon, lies mal neues von proallrad (hier im Forum) da geht es um Messungenen der Fl?che, die der Personenbef?rderung dienen - wird dann wohl eher kleiner ausfallen, denn der Kardantunnel dient nicht der Personenbef?rderung.

Aber abgesehen davon erfasst das Gesetz keine Pickups und in NRW wird teilweise wieder LKW besteuert - Fazit, es ist Willk?r im Spiel und das ist nicht zul?ssig!

proallrad schrieb: Moin moin,

ich bin so frei und melde mich mal zu Worte:


Die Pick Up werden von dem Gesetz ?berhaupt nicht erfasst!

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ?ber die Betriebserlaubnis f?r Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganh?nger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt ge?ndert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europ?ischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen.

Also demnach gelten Fahrzeuge als PKW, wenn sie N1 BA oder N1 BB entsprechen!

Hier hat der Gesetzgeber sehr sch?n von/aus der Richtlinie abgeschrieben und ist jetzt der Meinung, damit die PU zu erfassen.

Und genau das macht er nicht ? denn wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Hier die Liste der Aufbauarten - org. KBA

http://www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1

Ein Pick Up ist ein N1 NG - oder ein N1G NG!


Und nochwas - ich verrate grunds?tzlich nicht mehr als 20% in dem ?ffentlichem Teil der Homepage und bitte h?rt auf zu spekulieren, das ist manchmal unertr?glich!

Gru? Stefan


So long -> Tom
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06 Feb 2007 18:36 - 06 Mai 2007 10:17 #5 von Zipfelkarl
Zipfelkarl antwortete auf Neues Steuergesetz
Hier der Brief, Habe ihn eingescant und umgewandelt, daher leicht Fehlerhaft in der Rechtschreibung.

FinanzamtSonneberg.

Herrn
Andre Sutek




lhr Einspruchvom 07.10.2005

beim Finanzamt eingegangenam 10.10.2005 gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 02.09.2005


Abmeldung zum 19.09.2005


Sehr geehrter Herr Sutek,

aufgrund meines Schreibens vom 01.08.2006 ruhte bislang das Einspruchsverfahren nachS 363
Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), weil die Rechtslage zur Versteuerung sogenannter Kombinationskraftwagen
nach Aufhebung des g 23 Abs. 6a der
Stra?enverkehrszulassungsverordnung (StVZO) als PKW strittig war.

Mit Beschlussvom 21.08.2006 -hat der Bundesfinanzhof -Az. Vll B 333/05 (BFH)zwischenzeitlich entschieden,

1. dass sich trotz der Aufhebungdes $ 23 Abs. 6a STVZO = ,Aufhebung der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen Ma?geblich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen
Ma?geblichkeit des Begriffs PKW ge?ndert hat,wie ihn der BFH in st?ndigerRechtsprechung entwickelte.

2. dass die EU-Richtlinie 70/156/EWG kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht ma?geblich ist.

Da der Beschluss durch ein oberstes Gericht gefasst und im Bundessteuerblatt Teil II ver?ffentlicht worden war,
ist dieser Beschluss von den Finanz?mtern allgemein und damit auch in lhrem Fall verbindlich anzuwenden.

Weiterhin wurde mit dem Dritten Gesetz zur ?nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006 mit Wirkung ab 01.05.2005 ein neuer ? 2 Abs. 2a Nr. I KraftStG in das bisherige Kraftfahrzeugsteuergesetz eingebracht.

Dieser regelt,dass als Personenkraftwagen auch Gel?ndewagen und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz gelten,die der Klasse N1,Aufbauarten BA oder BB
nach Anhang ll Abschnitt C Nr.3 der Richtlinie 7O/156/EWG, zuletzt ge?ndert durch die Richlinie
2005/66/EG entsprechen,wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind.


Diese Voraussetzungen liegen ausnahmsweise nur dann nicht vor,wenn

1. die Ladefl?che gr??er ist als die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che;
?2Abs.2a KraftStG (vgl. BFH vom 08.02.2001-Vll R 73/oo -, BStBl.2oo1 II S. 368; Urteil des Th?ringer Finanzgerichts vom 27.03.2003 -| 998/02-, EFG 2OO3 S. 1045). Hierzu sind,soweit
erforderlich die hinteren Sitzpl?tze samt Befestigungseinrichtungen und die Sicherheitsgurte dauerhaft zuentfernen.


2. zwischen Fahrgast-und Laderaum eine Abtrennung angebracht ist.


3. die r?ckw?rtigen Seitenfenster verblecht sind, wobei die Verblechung mit der Karosserie fest verbunden sein muss(2.B.durch Verschwei?en) -Vll R 1o4/97 BStBl.1998 ll S 489 -' Dies gilt nicht f?r Kleinbusse und vergleichbare Gro?raum-Limousinen
(BFHvom01.08.2000Vil R 37t99 , BFH/NV2001S.34S).


Ich bin aufgrund dieser neuen BFH-Rechtsprechung gehalten,das Ruhen des Verfahrens zu beenden und das Einspruchsverfahren wieder fortzusetzen 363Abs.2 Satz4AO


lhr Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine geh?rt zu den Fahrzeugen der Klasse N1(zul?ssiges Gesamtgewicht bis 3,5 t), AufbauartBA.


Die aufgef?hrten Umbauma?nahmen wurden bis zum Abmeldedatum von ihnen nicht vorgebracht und sind nach Aktenlage auch nicht ersichtlich.

Die Einstufung lhres Pick-up-Fahrzeugs erfolgte damit unabh?ngig der verkehrsrechlichen Einstufung als LKW zurecht ab dem 01.05.2005 als pKW.

Ich bitte Sie deshalb,die Erfolgsaussichten lhres Einspruchsdes -bedingt durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs und die ?nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erneut zu ?berdenken und mir bis

sp?testens 20.Februar 2007 mitzuteilen,ob Sie den Einspruch weiterhin aufrechterhalten oderzur?cknehmen wollen.

Mit freundlichen Gr??en
Letzte Änderung: 06 Mai 2007 10:17 von Zipfelkarl.

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06 Feb 2007 18:44 #6 von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo,

was ist Aufbauart BA ?

Pinsel

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06 Feb 2007 18:50 #7 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

ein Pickup ist ein N1 NG oder ein N1g NG

Was die Aufbauart BA ist hab ich bisher noch nicht herausgefunden. Aufbauart BB w?re ein Van - das sind wir nicht.

Ist denn Dein Pickup als Mehrzweckfahrzeug zugelassen? Oder ist er weiterhin ein LKW (lt. Zulassung)?

So long -> Tom
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06 Feb 2007 19:06 #8 von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo,

also mein L200 Doka ist seit der Erstzulassung 1999 ein LKW offener Kasten mit 2830kg Gesamtlast.

Ich bin der Meinung es n?tzt mir nichts.

Im Gesetz sind ja die AF (Mehrzweckfahrzeuge) unter Pkt.2 aufgef?hrt.

Gru? Pinsel

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06 Feb 2007 19:17 #9 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

ein Urteil vom M?rz 2006:

Pick-ups werden immer noch nach zul?ssigem Gewicht besteuert
FG N?rnberg, Beschluss vom 01.03.2006, Az. VI 374/2005
Seit der Aufhebung des ? 23 Abs. 6a StVZO richtet sich die steuerliche Einstufung von Kfz nach der mittlerweile unmittelbar geltenden EWG-Richtlinie 1970/156 in der Fassung der EG-Richtlinie 2001/116. Ein Pick-up gilt danach als ein Fahrzeug der Klasse N1 mit der Aufbauart "BA" und ist deshalb - wie bisher - nach dem verkehrsrechtlich zul?ssigen Gewicht zu besteuern. Eine Einstufung als PkW der Klasse M mit der Aufbauart "AF" scheidet aus, da die Bef?rderung von Personen oder Gep?ck nicht in einem einzigen Innenraum vorgenommen werden kann.
KraftStG ? 2 Abs. 2 S. 1, KraftStG ? 8 Nr. 2, EWGRichtl-1970/156, EGRichtl-2001/116, StVZO ? 23 Abs. 6a a.F.


Demnach w?re der Pickup die Aufbauart BA n?heres zu der Aufbauart hab ich noch nicht gefunden. Aber, im Brief steht LKW offener Kasten. Damit ist die Aufbauart NG (Pritsche) und die ist eindeutig nicht erfasst.

Weiter w?re eine steuerliche Ungleichbehandlung zu den Mehrzweckfahrzeuge vorhanden, denn dort gilt die Nutzlast von 136 kg pro Person ohne Fahrer, die h?tten wir im Pickup ja auf jeden Fall. Warum soll ein Fahrzeug, das als Mehrzweckfahrzeug Ladung und personen in einem Raum bef?rdert besser dastehen als ein Fahrzeug, das sicherheitstechnisch besser dasteht weil Ladung und Personen getrennt sind.

So long -> Tom
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06 Feb 2007 19:26 #10 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

und noch einer:

Dar?ber hinaus ist eine Klarstellung der Besteuerung von fr?heren ?Kombinations-Kfz? (darunter Gel?ndewagen) und Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen vorgesehen. Durch die Erg?nzung um die Aufbauart BA werden ?sog. Pick-up-Fahrzeuge? einbezogen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich daf?r eingesetzt, dass m?gliche gro?e Mehrbelastungen, die derzeitig zu Lasten der Wohnmobilbesitzer gehen, verhindert werden.


Nun wird langsam der Hund in der Pfanne verr?ckt, denn sowohl im Gesetzesentwurf, als auch im Gesetz selbst steht immer etwas von Mehrzweckfahrzeugen - das w?re ja AF, also im Falle des L200 ein N1 AF oder ein M1 AF ? Beides k?me ja nur in betracht, wenn das Fahrzeug zum Mehrzweckfahrzeug umgeschl?sselt wurde.

Eine Definition der Aufbauart BA ist beim besten Willen nicht zu finden, ausser dem lapidaren ein Pickup ist ein BA. Aber das ist ja nicht richtig mein Pickup ist ein LKW offener Kasten damit ein N1 NA oder ein N1 NG! Was anderes kann er nicht sein.

So long -> Tom
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