Neues Steuergesetz
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19 Jahre 6 Monate her #39814
von OffRoad-Ranger
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
OffRoad-Ranger antwortete auf Neues Steuergesetz
Servus,
ihr macht mich noch ganz wuschig :shock: , denn
BA mu? nicht erst erfunden werden, denn BA steht f?r Lastkraftwagen, nachzusesen - wo
: _ na bei Herrn Specht selbst
habt ihr euch nicht die M?he gemacht, die Gesetze durchzuackern :roll: .
Also seht hier nach, Seite 46:
www.proallrad.com/htm/tuef/Richt ... 116-EU.pdf
Werner, dem aber auch lieber w?re, es g?be kein BA
ihr macht mich noch ganz wuschig :shock: , denn
BA mu? nicht erst erfunden werden, denn BA steht f?r Lastkraftwagen, nachzusesen - wo
: _ na bei Herrn Specht selbst Also seht hier nach, Seite 46:
www.proallrad.com/htm/tuef/Richt ... 116-EU.pdf
Werner, dem aber auch lieber w?re, es g?be kein BA
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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- schmidt4500
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19 Jahre 6 Monate her #39817
von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo OffRoad-Ranger
danke f?r die Info.
Ich konnte diese Hinweise nicht finden, da ich POALLRAD kein Geld gespendet habe.
Ich hatte leider die sichere Bef?rchtung, dass das so ausgeht.
Wo liegt Eure Hoffnung begr?ndet, dass Ihr um die Steueranpassung herum kommt ?
Gru? Pinsel
danke f?r die Info.
Ich konnte diese Hinweise nicht finden, da ich POALLRAD kein Geld gespendet habe.
Ich hatte leider die sichere Bef?rchtung, dass das so ausgeht.
Wo liegt Eure Hoffnung begr?ndet, dass Ihr um die Steueranpassung herum kommt ?
Gru? Pinsel
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19 Jahre 6 Monate her #39824
von waldtroll
MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen
waldtroll antwortete auf Neues Steuergesetz
Mensch Leute, nach meiner Rechnung ist es ein Fahrzeug der Klasse N !!
und kein BA
P= 2830
M = 1840
N =4
2830 - 2112=-< 4x 68
718 272
oder hab ich nicht richtig gerechnet
und kein BA
P= 2830
M = 1840
N =4
2830 - 2112=-< 4x 68
718 272
oder hab ich nicht richtig gerechnet
MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen
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- schmidt4500
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19 Jahre 6 Monate her #39825
von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Es ist ein Fahrzeug der Klasse N Aufbauart BA ?!
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19 Jahre 6 Monate her #39831
von TomM
So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,
na wunderbar, Das Wissens die Geister bei ProAllrad und stellen eine veraltete Liste ins Netz - Entschuldige bitte Stefan und auch Vaddi - das ist nicht seri?s. Da wird zum einen mit Angst und Schrecken gehadert wenn denn nun alle mit falschen Argumenten klagen dann schadet es der Sache und der "Verein" liefert die falschen Argumente h?chst selbst. Die tut er indem er hier falsch postet - siehe meine Zitat - und indem er unklare Aussagen macht.
@ all die anderen,
bliebe eben noch die M?glichkeit zu bezweifeln ,das die Aufbauart BA zutreffend ist - eben mit Hardtop, dann w?re es ja ein BB und damit w?rde die Formel zutreffen, die wir ja locker packen. 718 kg ist gr??er als 272 kg damit sind wir keine Fahrzeuge der Klasse N BA sondern ein Mehrzweckfahrzeug, das dann nach Anzahl Sitzpl?tzen zur Nutzlast berechnet wird Da war das dann mit der Nutzlast von 136 kg (? habs nicht mehr im Kopf und nun ist es auch schon sp?t/fr?h) pro Sitzplatz die wir ja locker ?berschreitenmit 179,5 lt. obiger Rechnung, wobei ich 990 kg Nutzlast habe also 247,5 kg. W?re "nur" das Hardtop wahrscheinlich einzutragen und fest zu verschrauben anstatt die Raodranger Klammern zu verwenden.
Es mach mich noch mehr zornig wenn ich das nun lese und sehe, dass der Anhang im Mitgliederbereich zu finden ist. und dieser, ach so tolle Verein, sich einen Schixx drum schert was mit den Pickups ist. Pro Allrad ist f?r mich gestorben, das Geld leg ich besser bei einem f?higen Anwalt selbst an und lass den Rest von meiner betrieblichen Rechtsschmutz ?bernehmen.
Es ist einfach v?lliges Unverst?ndnis von meiner Seite f?r ein derartiges verhalten und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier einfach Kohle abgezockt werden soll um die zu unterst?tzen, denen wir den Schlamassel zu verdanken haben - n?mich den ausschlie?lichen "for Fun" gel?ndewagenkutschern, die vor Kohle nicht laufen k?nnen und ein Steuerschlupfloch ausgenutzt haben um den zu kleinen Pullermann zu kompensieren. G?be es keine BMW, keine Mercedes M, kein Touaregs und keine Chayennes dann h?tte nie ein Hahn nach der PKW Steuer gekr?ht. Nun sind die Kerle zus?tzlich noch so unversch?mt und wollen bei uns, die in die Pfanne gehauen wurden, Kohle f?r ne Klage die wieder ausschlie?lich denen hilft, die es nicht n?tig haben. mein LKW soll aber auf einmal als PKW besteuert werden.
Aber nochmal zusammengefasst:
Der L200 ohne Hardtop ist offensichtlich ein N BA (N1; N2; N3 gibt es anscheinend nicht mehr!)
Mit Hardtop k?nnten wir ein N BB sein (LKW mit Kastenaufbau)
Wenn ein BB sind, dann sind wir wegen der Formel kein Fahrzeug der Klasse N mehr sondern ein anderes Fahrzeug der Klasse AF Mehrzweckfahrzeug. Dann tr?fe die Gewichtsregelung pro Sitzplatz (au?er dem Fahrersitz) zu und damit waren wir nach Gewicht zu besteuern.
Jede Rechnerei mit L?nge Ladefl?che, Doka oder nicht ist nach der Verordnung und dem Gesetz Humbug. Aber Achtung wenn doch so Verfahren wird, dann mu? ja wohl der Gleichbehandlungsgrundsatz packen und dann darf ausschlie?lich nach NA oder BB versteuert werden, gleichg?ltig wie viele Sitzpl?tze oder wie gro? die Ladefl?che ist. Da dies aber offensichtlich nicht Praxis ist, denn in der Durchf?hrungsverordnung wird ja der "Pickup" mit Doka genannt und der Single oder King Cab ausgenommen mu? auch der Doka nach Gewicht besteuert werden oder alle Single und King Cabs m?ssen auch nach Hubraum besteuert werden.
Als letztes sieht ja die EU Verordnung klar vor, dass ein BA ein Lastkraftwagen ist und der mu? sicher auch entsprechend versteuert werden. Denn das FA begr?ndet ja die Einstufung damit, dass es ein Fahrzeug der Klasse N BA ist und das definiert LASTKRAFTWAGEN und nicht PERSONENKRAFTWAGEN. Jede andere besteuerung w?rde gegen das EU Recht versto?en und das EU Recht dient ja der Harmonisierung im Binnenmarkt, soll hei?en innerhalb der EU w?re ein deutscher Pickup steuerlich gegen?ber einem niederl?ndischen, englischen, franz?sischen oder d?nischen Pickup benachteiligt und h?tte entsprechend wirtschaftliche Nachteile innerhalb der EU aufgrund dieser Novelle der Besteuerung. Da die Novelle j?nger ist als das EU Recht gem. Verordnung kann die Bundesrepublik auch keine ?bergangsfrist oder gar Bestandschutz geltend machen. Hingegen k?nnen die Pickupfahrer eigentlich Bestandschutz zumindest anmahnen, der der Pickup wurde im Guten Galuben an die Besteuerungsrichtlinien als LKW erworben. Eine Neuanschaffung hat hingegen eher schlechtere Karten mit der letzteren Argumentation.
Mal sehen ich formuliere nun meine Einspruchsbegr?ndung und werde diese ohne Namen Finanzamt und Zulassungsbezirk auf meiner Homepage ver?ffentlichen - Zugang zum Download erh?lt dann jeder der sich meldet - bis es soweit ist werde ich mich aber nochmal zucken - sicher auch schon vorher.
na wunderbar, Das Wissens die Geister bei ProAllrad und stellen eine veraltete Liste ins Netz - Entschuldige bitte Stefan und auch Vaddi - das ist nicht seri?s. Da wird zum einen mit Angst und Schrecken gehadert wenn denn nun alle mit falschen Argumenten klagen dann schadet es der Sache und der "Verein" liefert die falschen Argumente h?chst selbst. Die tut er indem er hier falsch postet - siehe meine Zitat - und indem er unklare Aussagen macht.
@ all die anderen,
bliebe eben noch die M?glichkeit zu bezweifeln ,das die Aufbauart BA zutreffend ist - eben mit Hardtop, dann w?re es ja ein BB und damit w?rde die Formel zutreffen, die wir ja locker packen. 718 kg ist gr??er als 272 kg damit sind wir keine Fahrzeuge der Klasse N BA sondern ein Mehrzweckfahrzeug, das dann nach Anzahl Sitzpl?tzen zur Nutzlast berechnet wird Da war das dann mit der Nutzlast von 136 kg (? habs nicht mehr im Kopf und nun ist es auch schon sp?t/fr?h) pro Sitzplatz die wir ja locker ?berschreitenmit 179,5 lt. obiger Rechnung, wobei ich 990 kg Nutzlast habe also 247,5 kg. W?re "nur" das Hardtop wahrscheinlich einzutragen und fest zu verschrauben anstatt die Raodranger Klammern zu verwenden.
Es mach mich noch mehr zornig wenn ich das nun lese und sehe, dass der Anhang im Mitgliederbereich zu finden ist. und dieser, ach so tolle Verein, sich einen Schixx drum schert was mit den Pickups ist. Pro Allrad ist f?r mich gestorben, das Geld leg ich besser bei einem f?higen Anwalt selbst an und lass den Rest von meiner betrieblichen Rechtsschmutz ?bernehmen.
Es ist einfach v?lliges Unverst?ndnis von meiner Seite f?r ein derartiges verhalten und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier einfach Kohle abgezockt werden soll um die zu unterst?tzen, denen wir den Schlamassel zu verdanken haben - n?mich den ausschlie?lichen "for Fun" gel?ndewagenkutschern, die vor Kohle nicht laufen k?nnen und ein Steuerschlupfloch ausgenutzt haben um den zu kleinen Pullermann zu kompensieren. G?be es keine BMW, keine Mercedes M, kein Touaregs und keine Chayennes dann h?tte nie ein Hahn nach der PKW Steuer gekr?ht. Nun sind die Kerle zus?tzlich noch so unversch?mt und wollen bei uns, die in die Pfanne gehauen wurden, Kohle f?r ne Klage die wieder ausschlie?lich denen hilft, die es nicht n?tig haben. mein LKW soll aber auf einmal als PKW besteuert werden.
Aber nochmal zusammengefasst:
Der L200 ohne Hardtop ist offensichtlich ein N BA (N1; N2; N3 gibt es anscheinend nicht mehr!)
Mit Hardtop k?nnten wir ein N BB sein (LKW mit Kastenaufbau)
Wenn ein BB sind, dann sind wir wegen der Formel kein Fahrzeug der Klasse N mehr sondern ein anderes Fahrzeug der Klasse AF Mehrzweckfahrzeug. Dann tr?fe die Gewichtsregelung pro Sitzplatz (au?er dem Fahrersitz) zu und damit waren wir nach Gewicht zu besteuern.
Jede Rechnerei mit L?nge Ladefl?che, Doka oder nicht ist nach der Verordnung und dem Gesetz Humbug. Aber Achtung wenn doch so Verfahren wird, dann mu? ja wohl der Gleichbehandlungsgrundsatz packen und dann darf ausschlie?lich nach NA oder BB versteuert werden, gleichg?ltig wie viele Sitzpl?tze oder wie gro? die Ladefl?che ist. Da dies aber offensichtlich nicht Praxis ist, denn in der Durchf?hrungsverordnung wird ja der "Pickup" mit Doka genannt und der Single oder King Cab ausgenommen mu? auch der Doka nach Gewicht besteuert werden oder alle Single und King Cabs m?ssen auch nach Hubraum besteuert werden.
Als letztes sieht ja die EU Verordnung klar vor, dass ein BA ein Lastkraftwagen ist und der mu? sicher auch entsprechend versteuert werden. Denn das FA begr?ndet ja die Einstufung damit, dass es ein Fahrzeug der Klasse N BA ist und das definiert LASTKRAFTWAGEN und nicht PERSONENKRAFTWAGEN. Jede andere besteuerung w?rde gegen das EU Recht versto?en und das EU Recht dient ja der Harmonisierung im Binnenmarkt, soll hei?en innerhalb der EU w?re ein deutscher Pickup steuerlich gegen?ber einem niederl?ndischen, englischen, franz?sischen oder d?nischen Pickup benachteiligt und h?tte entsprechend wirtschaftliche Nachteile innerhalb der EU aufgrund dieser Novelle der Besteuerung. Da die Novelle j?nger ist als das EU Recht gem. Verordnung kann die Bundesrepublik auch keine ?bergangsfrist oder gar Bestandschutz geltend machen. Hingegen k?nnen die Pickupfahrer eigentlich Bestandschutz zumindest anmahnen, der der Pickup wurde im Guten Galuben an die Besteuerungsrichtlinien als LKW erworben. Eine Neuanschaffung hat hingegen eher schlechtere Karten mit der letzteren Argumentation.
Mal sehen ich formuliere nun meine Einspruchsbegr?ndung und werde diese ohne Namen Finanzamt und Zulassungsbezirk auf meiner Homepage ver?ffentlichen - Zugang zum Download erh?lt dann jeder der sich meldet - bis es soweit ist werde ich mich aber nochmal zucken - sicher auch schon vorher.
So long -> Tom
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- schwarzer Drachen
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19 Jahre 6 Monate her #39835
von schwarzer Drachen
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
schwarzer Drachen antwortete auf Neues Steuergesetz
morgen tom,
mit dem "af"-berechnungen liegst du (glaub ich zumindestens) nicht ganz richtig. mit der berechnung schon, nur steht so viel ich wei? im text: "fahrzeug zur zum personen und g?tertransport in einem raum..." (oder so ?hnlich!) auf jeden fall f?llt uns da das auf die f??e, was fr?her mal ein hauptmerkmal eines lkw`s war: die getrennte ladefl?che!
gru? tomas
ps: n1, n2, n3 gibt?s schon noch! (ein wenig weiter vorn in werner?s link) wobei es nur untergruppen von n sind:
n1 ?ber 2,8t
n2 ?ber 3,5t
n3 hab ich vergessen, aber noch schwerer!
:oops:
mit dem "af"-berechnungen liegst du (glaub ich zumindestens) nicht ganz richtig. mit der berechnung schon, nur steht so viel ich wei? im text: "fahrzeug zur zum personen und g?tertransport in einem raum..." (oder so ?hnlich!) auf jeden fall f?llt uns da das auf die f??e, was fr?her mal ein hauptmerkmal eines lkw`s war: die getrennte ladefl?che!
gru? tomas
ps: n1, n2, n3 gibt?s schon noch! (ein wenig weiter vorn in werner?s link) wobei es nur untergruppen von n sind:
n1 ?ber 2,8t
n2 ?ber 3,5t
n3 hab ich vergessen, aber noch schwerer!
:oops:
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