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Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
- Volker1959
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Ja Ronny, wenn man bereit ist ein paar Euro auszugeben, kann man sich ja eine Dauer-Sondergenehmigung vom STVA holen! Wie oben schon geschreiben kostet die hier in Schleswig 200,- im Jahr!genau wegen diesem ganzen Heckmeck, weil niemand weiss, ob, oder wann, wie eventuell oder doch nicht, nur wenn...hab ich mich damals gegen nen Pickup entschieden, um ganz entspannt die Wohndose anhängen zu können, egal zu welcher Zeit.
Gruss Ronny, auf dessen Wunschliste trotzdem ein Pickup steht
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- schwarzer Drachen
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volker, bist du dir sicher, das die dauer-sondergenehmigung dann auch für andere bundesländer gilt/anerkannt wird?
würge mich absolut nicht wundern, wenn´s nicht so währ!
gruß tomax
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Marcel
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oder reden hier leute die nur irgendwo was gehört haben aber keiner damit eine erfahrung gemacht hat.
wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können ! nirgends im gesetz steht das ich das nicht darf ! und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das ! oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !
und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern und das ist auch nicht mehr so ganz provinz. selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.
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- Henry
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Warum dann die Aufregung.Marcel schrieb: wenn ich mit meinem pickup der als pkw steuer und versicherung eingetragen ist mit meinem wohnwagen am sonntag durch die gegend fahr wird mir ganz sicher keiner das verbieten können !

Auch wenn Du's nicht einsiehst es steht unter Umweltschutz im § 30 StVOnirgends im gesetz steht das ich das nicht darf !
Ruhig Blut, Jung, das erklären Dir dann andere.und wenn ich einen pickup habe mit hardtop schon ganz und gar nicht aber selbst ohne hardtop darf ich das !
Der Amtsrichter, wenn Du mit Anhänger unterwegs warst.oder wer zeigt mir den gesetzestext wo drin steht pickup egal ob lkw oder pkw dürfen sonntags nicht fahren !
Als was?und ganz in der provinz bin ich auch nicht der polizist arbeiten in kaiserslautern
Ja gerade deshalb haben die viel Verständnis für land- und fortswirtschaftliche Belange und drücken die Augen zu.und das ist auch nicht mehr so ganz provinz.
Wenn Du dennen sagst, daß es um Pickup und Hänger geht, dann wissen die das.selbst die beim tüv wissen nicht warum ein pickup an einem sonntag mit pkw zulassung nicht fahren soll.
Außerdem ist es nunmal kein Beweis, wenn jemand anderes das selbe auch nicht weiß. Es schafft nur gleichgesinnte Freunde. Der TÜVer, der Polizist und Du seid doch scho fast 'ne Gruppe.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
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- Booner
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also speziell für Marcel hab ich mich nun doch um die Suchmaschine bemüht und den entsprechenden Thread ausgegraben, in dem genau das alles steht, was Marcel wünscht. Gerichtsentscheide (mit Aktenzeichen!), Leute die zahlen mussten, usw...
[url]Hier ist er![/url]
Achja: Viel Spaß beim lesen!

Dann wird auch Marcel erkennen, dass man ihm eben genau das verbieten kann, gerade weil es im Gesetz steht.
(@Marcel: Ich hab Dir den Thread gesucht, die Stelle in der STVO such Dir bitte selber. Wird auch in dem anderen Thread ein paar mal zitiert, soweit ich mich erinnere...)
Achja, in dem Thread ist ziemlich am Anfang müsste auch ein Posting von mir sein, wo ich genau so ungläubig reagiert hab wie Marcel, weil ich sowas nicht glauben konnte. Erst als Henry mit Gerichtsentscheiden aufwarten konnte, hat er mich überzeugt.

Grüße,
Tom
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- Marcel
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- Volker1959
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Ne, daß weiss ich auch nicht!volker, bist du dir sicher, das die dauer-sondergenehmigung dann auch für andere bundesländer gilt/anerkannt wird?
Ich brauche die Genehmigung ja nicht, weil ich, wenn ich am Sonntag vom Turnier komme, die Wohnkabine drauf habe! :k_lachkrampf :k_lachkrampf :k_green8
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- Locke
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jetzt zu meinem Fall, oder auch Beispiel.
War mit meinem L mit Anhänger (2000kg Doppelachse und 3 Meter lang) am Sonntag auf der A7 Richtung Würzburg unterwegs. An einem Parplatz kam die Kelle. Polizei und BAG. Erste Reaktion der Polizei, hi hi Sonntagsfahrverbot. Ich Grins und Fahrzeugschein rausgelangt. Siehe da, PKW Zulassung. Polizei nicht ganz sicher, Gefunkt und beim Kollegen der BAG nachgefragt und siehe da, alles in Ordnung. Aussage der Polizei und BAG, der L ist ein PKW mit Anhänger. Also, NIX Sonntagsfahrverbot.
Oder wollt Ihr jetzt behaupten: Die Autobahnpolizei, BAG und die Dienststelle der Polizei haben alle keine Ahnung?
Gruß
Locke :k_s_cool
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- Redneck
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Uneinsichtig bleiben wird Dir im Falle des Falles nichts nützen, das kann ich Dir jetzt schon mal versichern.
Wenn Du Deinen Strafzettel für Falschparken nicht bezahlst, bekommst halt irgendwann unangenehme Post, es kommen noch Bearbeitungsgebühren drauf, bezahlen mußt Du trotzdem. So ist das auch hier, nur mit dem Unterschied, daß die Dich an der Weiterfahrt mit Anhänger hindern werden (und können!), ob Du nun einsichtig bist oder nicht!
Für solche Fälle gibt es ja die Ausnahmegenehmigungen. Wenn man die öfter im Jahr braucht, kann man ja auch eine Jahresgenehmigung kaufen, kostet um die 200 Euro. Ob das jetzt Geldabzocke ist oder nicht, lassen wir hier mal außer Acht.
Tatsache ist aber, daß wir eben als Pickupfahrer diesen Nachteil haben, den es schon immer gab, der aber in vergangenen Jahren eher großzügig gehandhabt wurde. Jetzt hat man halt die Beamten vielerorts darauf "sensiblilisiert"...
Wer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot von LKW und Anhänger umgehen möchte, der muß eben entweder diese Genehmigung kaufen oder das Fahrzeug zum PKW ummelden.
Hat man das getan, schreien die meisten dann schon wieder, wenn der Steuerbescheid kommt ----> nämlich PKW, also Hubraumsteuer! Es gibt immer irgendwo was auszusetzen, aber ich finde, wem das nicht paßt, der muß halt ein anderes Auto kaufen! Man kann sich eben nicht überall die Rosinen rauspicken, sorry für die harten Worte, aber das ist nun mal meine Meinung!
@ Locke:
Mittlerweile haben die Kontrollorgane schon eine Ahnung davon, kenne genügend Polizisten, die haben auch ihre Dienstbesprechungen, und bekamen vielerorts eine sehr genaue Beschreibung der Sachlage! Also, darauf vertrauen, daß die keine Ahnung haben, würde ich heutzutage nicht mehr...
Aber so, wie es bei Dir gelaufen ist, ist es meines Erachtens auch richtig! Der Beamte richtet sich nach dem, was in den Papieren steht, und nicht nach irgendeinem fadenscheinigen äußeren Erscheinungsbild... (was wir ja bekanntermaßen auch schon hatten).
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Marcel
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klar bezahl ich steuer mehr aber dafür kostet mich der neue L200 mit vollkaskoversicherung (sb300 vollkasko ohne sb teilkasko). im jahr nur 499 euro und das ist nicht die günstigste versicherung (bin bei der fahrlehrer) bei der DA Direkt würder er nur 399€ kosten vollkasko. also ist das eher günstiger ihn als pkw zu versichern !
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