Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!
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- Henry
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Doppelkabine oder ClubCab?Locke schrieb: Aussage der Polizei und BAG, der L ist ein PKW mit Anhänger.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Richard
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Die Frage ist irrelevant. Ich habe bisher nur Doka's kennengelernt, die auf PKW umgeschrieben, ClubCabs keine, ausserdem wäre das ganz schön blöd, weil diese noch weitestgehend von den FA's als LKW versteuert werden..Doppelkabine oder ClubCab?
Ich würde es auch wie Marcel machen. In meinem Schein steht PKW, also kann ich Sonntags mit Anhänger fahren.
Über die ganzen Wenn und Aber könnte man ja noch Seiten verfassen, doch lasst uns diese Frage mal weiterreichen an die Polizisten, die hier im Forum angemeldet sind.
Wie handelt Ihr in solchen Fällen?
Diejenigen, die sich hier nicht über ihren Berufsstand outen wollen, können mir die Antworten gerne per PN zukommen lassen, ich werde diese dann hier anonym veröffentlichen.
Danke!
Gruß
Richard

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- Booner
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warum meinen nur so viele, Polizisten sprechen immer wahres Gesetz und haben die Weisheit resp. das Gesetz mit Löffeln gefressen?!?

Die wissen oftmals auch nicht genau, wie das Gesetz nun auszulegen ist.
Bestes Beispiel: Mich hat mal ein Polizist aufgehalten und behauptet, ich dürfe nur 80km/h fahren, weil in meinem Schein LKW steht. Den hab ich dann mal ganz freundlich darauf hingewiesen, dass die STVZO nicht wirklich viel mit der STVO zu tun hat und in letzerer die Höchstgeschwindigkeit mit dem zul. Gesamtgewicht gekoppelt ist und nicht mit der Zulassungsart.
Nicht mal Richter sind sich anscheinen einig, wie das Sonntagsfahrverbot auszulegen ist.
Für mich ist das einfach nur ein gutes Beispiel deutscher Regulierungswut... *kotzenkönnt*
Was aber gut zu wissen ist, wie die Polizisten es im Einzelfall auslegen. Dumm nur, dass einem die Info nicht wirklich weiter hilft, wenn man selbst mal betroffen ist.
Grrrrrrüße,
Tom
PS: Man sollte mal einen Informations-Thread erstellen, in dem man alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst. Den anderen Thread liest ja nicht wirklich einer komplett durch... Studenten mit zuviel Zeit anwesend? hehehehehe

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- Henry
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Na mach halt.Bonsai schrieb: In meinem Schein steht PKW, also kann ich Sonntags mit Anhänger fahren.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Richard
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Hei Tom,Booner schrieb: PS: Man sollte mal einen Informations-Thread erstellen, in dem man alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst. Den anderen Thread liest ja nicht wirklich einer komplett durch...
gute Idee, ich versuch das Thema mal zusammen zu schnippeln.
Hei Henry,Henry schrieb: Na mach halt.
wieso? Eigentlich interessiert mich diese Diskussion ja gar net und ich frag mich gerade, warum ich dazu überhaupt noch was schreibe, aber egal. In meinem Schein steht PKW und mit PKW darf ich an Sonn- und Feiertagen mit Hänger fahren. Mich interessieren auch keine zu beantragenden Sondergenehmigungen, die Sondergenehmigung steht in meinem Brief und Schein, PKW.
Gruß
Richard, der hofft noch Stellungnahmen von Polizisten zu bekommen.

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- Marcel
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komisch nur das ich jetzt doch einige mal gefragt habe vor allem bei uns am reiterhof aber keiner mit pickup welcher PKW zulassung hat mußte je was bezahlen.
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- Henry
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Ja, denn eigentlich warst Du Dir doch so sicher.Marcel schrieb: komisch nur das ich jetzt doch einige mal gefragt habe.

Mach doch mal ein Auskunftsersuchen an Dein Verkehr- oder Ordnungsamt und frage, ob ein als PKW besteuerter ClubCab-L200 mit Anhänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegt.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Volker1959
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Wir reden hier von der Umschreibung als PKW beim Tüv, und nicht von als PKW versteuerten LKW`s!!! :k_soccer3
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- ELCH
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Oder mal sachlich,ich kaufe PKW mit Allrad und fahre am Sonntag mit Hänger über die Autobahn, warum soll es da Probleme geben,auch wenn es ein L200 ist.
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