Sonn.- und Feiertage mit einem Hänger fahren????!!!!

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25 Feb 2008 11:24 #41 von Henry

Redneck schrieb: Das sind brauchbare Aussagen.

Na wenn Du meinst.

... die Aussage in den Papieren ist bindend.


Ich habe hier die Urteile aus Jena, Celle, Hamm und vom Bayerischen OLG angeführt, habt Ihr ein einziges das aussagt und Eurem Wunsche entspricht, daß nämlich das, was in den Papieren steht, gälte?

Und warum hält jemand hier das Sonntagsfahrverbot für eine anders gelagerte Vorschrift als eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Es handelt sich um die selbe Vorschrift, die auch andere Verhaltensregeln umfaßt und natürlich mit den selben Definitionen.

Es fällt Euch sicher leicht, Urteile zu präsentieren, da wir alle ja wissen, daß PickUps mit Hänger am Sonntag angehalten wurden. Haben die Deppen womöglich alle anstandslos gezahlt oder haben die sich clever und siegesgewiß verklagen lassen und auch gewonnen? Dann sollte es doch Urteile geben. :shock: Und, bitte, wenn jemand freigesprochen wird, weil man ihm den Irrtum über die Zulassung seines Fahrzeuges aus den Papieren zugesteht, genau dann bescheinigt man, daß er einem Irrtum unterliegt. Ein zweites Mal kann er den Joker nicht ziehen. Und es wird auch schwerer für alle andern die sich in diesem Irrtum befinden.

Ihr dürft mir glauben, daß ich es auch gerne anders hätte mit meinem ClubCab. Vor allem weil damit auch gleich alle Gebührenbescheide für Ausnahmen gegenstandslos wären, weil ein Amt von amtswegen nicht gebührenpflichtig erlauben darf, was ohnehin schon erlaubt ist. Wir alle wissen aber um die Ausnahemegenehmigungen nach §49 StVO und um deren Kosten.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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25 Feb 2008 14:19 #42 von Redneck
@ Henry:

Ja, ich meine. Und wahrscheinlich auch 99% der anderen aus dem Forum.

Es wurden klare Aussagen gemacht, es wurde nachgefragt, und 99% aller Polizisten halten sich daran. Und in dem anderen Fall bekam der Kläger letztlich doch recht. Was also willst Du mehr? Wenn Dir das nicht reicht, dann laß es Dir doch schriftlich geben!
Was diskutierst Du hier mit Leuten, die anscheinend ja alle doch keine Ahnung haben? Meld Dich doch in einem Juristen-Forum an und verschone uns mit Deinem Müll! Das hab ich Dir an anderer Stelle schon mal geschrieben, ist schon eine zeitlang her. Hat aber anscheinend nichts genützt. Manche müssen halt wahrscheinlich alles und jede Kleinigkeit im Leben schriftlich untermauert haben, typisch deutsch eben...

Laß es doch gut sein, wir haben brauchbare Aussagen, die anscheinend jedem hier genügen!
LKW-Eintrag in den Papieren + Anhänger = Sonntagsfahrverbot!

Das wissen mittlerweilen alle hier, und der einzige, der ständig was reininterpretieren will, bist Du! Nimm es einfach so hin, auch Du hast die Möglichkeit, Dir eine Sondergenehmigung zu holen, sie kostet 20 Euro, ich hab sie selber schon gehabt und werde sie mir nächstes Mal auch wieder holen. Das ist eine legale Möglichkeit, die uns der Gesetzgeber gibt, um auch an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger fahren zu dürfen. Solltest Du diese Ausnahmegenehmigung öfter benötigen, mußt Du eben die Jahresausnahmegenehmigung kaufen!
Oder vielleicht mal über ein anderes Auto nachdenken, einen PKW vielleicht....
Wie ich schon weiter oben mal schrieb: man kann sich halt nicht überall die Rosinen rauspicken!

Desweiteren denke ich, daß dieses Thema nun erschöpfend diskutiert wurde, Seitenweise diskutiert und noch dazu in mehreren Threads ausführlich behandelt wurde.

Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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25 Feb 2008 16:12 #43 von Marcel
Danke Redneck

das gleiche wollte ich auch schon die ganze zeit schreiben !

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25 Feb 2008 16:31 #44 von Henry
http://forum.pickuptrucks.de/viewtopic.php?p=37008#37008

Ich könnte mich jetzt ärgern oder abwarten. Ich tu ma beides: :(

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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26 Feb 2008 09:21 #45 von Eagle
Hallo Jürgen,

du sprichst mir aus der Seele... :k_green3

Gruß
Andy

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26 Feb 2008 20:29 #46 von Klatt.dz
Hallo Leute,
es ist wie es ist!
Aber ehrlich wer fährt (als normalo) denn schon jeden Sonntag mit Anhänger?! Wenn ich fahren will hole ich mir eine Sondergen.bei der Stadt für diesen Tag.Ist vieeeeeeeeeeeel billiger als erwischt zu werden. :mrgreen:

Missachtung des Sonntagfahrverbots von einem RA aus Berlin

Die Nichtbeachtung des Sonntagfahrverbotes kostet den Fahrer 40 €, der Halter wird mit einer Geldbuße von 200 € zur Kasse gebeten. Sind Fahrer und Halter identisch wird die „Halterbuße“ fällig. Das Sonntagsfahrverbot betrifft im Übrigen nicht nur Lkw`s mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sondern auch alle Anhänger hinter leichteren Lkw.

Grüße v. Sören

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26 Feb 2008 21:01 #47 von Donald Dark
Ja... also das war jetzt eigentlich das, was ja schon hinreichend bekannt war...

Die Kosten sind in meinem letzten Beitrag im Link klar einsehbar!

Suche Anhänger, ca. 2,5 m...

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