Ranger von LKW auf PKW ummelden
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31 Jan 2013 10:19 #211
von Percy
Gruß, Percy
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Percy antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Zudem wurde mehrfach geschrieben das sie keinen Cent für die Umschreibung bezahlt haben! 
Gruß, Percy

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- gomanca
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31 Jan 2013 10:57 #212
von gomanca
Wer Rechtschreibfehler findet,darf sie sehr gerne behalten.Bin da nicht so.
3,2 l Limited in schwarz ist mein zu.
gomanca antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Hallo Ute,
wenn du es geschafft bitte Info wie.
Bei uns in Viersen keine Chance die DOKA als LKW zu versteuern.
Hatte schon Probleme mit meiner alten Extra Cab,mußte die Notsitze ausbauen und die
Löcher zuschweißen.
Aber DOKA keine Chance.
lg
Markus
wenn du es geschafft bitte Info wie.
Bei uns in Viersen keine Chance die DOKA als LKW zu versteuern.
Hatte schon Probleme mit meiner alten Extra Cab,mußte die Notsitze ausbauen und die
Löcher zuschweißen.
Aber DOKA keine Chance.
lg
Markus
Wer Rechtschreibfehler findet,darf sie sehr gerne behalten.Bin da nicht so.
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31 Jan 2013 11:53 #213
von PJ0709
Gruß
Robert
Fahrzeug:
Ford Ranger XLT DoKa 2012
PJ0709 antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
thema LKW versteuerung:
hier bin ich auch gerade dabei eine lösung zu finden. mein steuerberater hat sich mal schlau gemacht. einen DOKA normal als LKW zu versteuern ist so gut wie unmöglich; wegen der "kurzen" ladefläche.
ausnahme:
ein aludeckel etc. auf der ladefläche. jetzt ist die ladefläche vom ranger 1,56 meter lang; mit dem ladedeckel drauf theoretisch 4,12 meter. es gibt scheinbar eine rechtssprechung, dass so ein ladedeckel als zusätzliche ladefläche anerkannt werden kann. dazu muss der aludecke beladbar sein. das ist meiner und zwar mit 200 kilo.
ich transportiere sportgeräte (poweriser). die kommen auf die ladefläche. auf den aludeckel kommen dann zwei große boxem wo die ausrüstung drin ist. ich nutze als nachweislich eine größere ladefläche.
jetzt ist nur die frage, wie bringt man das dem FA bei? da sind wir noch am überlegen...
hier bin ich auch gerade dabei eine lösung zu finden. mein steuerberater hat sich mal schlau gemacht. einen DOKA normal als LKW zu versteuern ist so gut wie unmöglich; wegen der "kurzen" ladefläche.
ausnahme:
ein aludeckel etc. auf der ladefläche. jetzt ist die ladefläche vom ranger 1,56 meter lang; mit dem ladedeckel drauf theoretisch 4,12 meter. es gibt scheinbar eine rechtssprechung, dass so ein ladedeckel als zusätzliche ladefläche anerkannt werden kann. dazu muss der aludecke beladbar sein. das ist meiner und zwar mit 200 kilo.
ich transportiere sportgeräte (poweriser). die kommen auf die ladefläche. auf den aludeckel kommen dann zwei große boxem wo die ausrüstung drin ist. ich nutze als nachweislich eine größere ladefläche.
jetzt ist nur die frage, wie bringt man das dem FA bei? da sind wir noch am überlegen...
Gruß
Robert
Fahrzeug:
Ford Ranger XLT DoKa 2012
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31 Jan 2013 12:23 #214
von nepped
Aber selbstverständlich! !
nepped antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
gomanca schrieb: Hallo Ute,
wenn du es geschafft bitte Info wie.
lg
Markus
Aber selbstverständlich! !
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31 Jan 2013 12:55 #215
von bb
bb antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Hallo
Was die Mehrfach-Nutzung von Gutachten angeht: Mein Gutachten vor 10 Jahren zur Auflastung des HZJ 79 auf 3,5t war fast unkopierbar auf Grund von Papier- und Druckfarbe. Auf jeder Seite stand die Fahrgestellnummer meines HZJ. Der TÜ Prüfer sagte mir deutlich, dass die Verwendung für ein anderes, baugleiches Fahrzeug aus seiner Sicht nicht möglich wäre. Das Gutachten könne dann bestenfalls als Anhaltspunkt für einen Prüfer dienen, aber nicht als Legitimation.
Zur gleichen Zeit war es überhaupt kein Problem für Wohnkabinenbauer und für engagierte Toyota Verkäufer und Importeure, die Auflastung schon bei der Erstzulassung ohne Aufwand zu realisieren. Nur ich als dummer Endverbraucher hatte die Chance nicht und bei der Erstzulassung habe ich es verpennt.
Dass sich bei der PKW Umschreibung irgendein (unwilliger) TÜV Prüfer von teilweise geschwärzten Kopien der Zulassungspapiere etwas annimmt, bezweifle ich.
Ich meine, man sollte den Händler in die Pflicht nehmen und zwar bereits beim Vertragsabschluss. Ford selbst hat nur eine Zulassung als LKW, die werden davon nicht abweichen. Dafür müsste ein anderes Zulassungsverfahren als PKW durchlaufen werden.
Aber wenn ich schon ein paar Prozent mehr beim Ford Händler zahle als beim Internet Vermittler, muss der auch was dafür tun, in diesem Fall ein Gutachten besorgen und die Umschreibung organisieren.
SK Handel bietet das Gutachten für die Doppelkabiner 2AW und 2AB an, zum stolzen Preis von 600€:
www.sk-handels-...=1233
Das würde ich dem Händler dann auch zeigen und ihm erklären, dass er sich mal bemühen solle, wenn er denn verkaufen will.
Wenn die Ford Händler zusammen ein paar hundert davon kaufen, bekommen sie es wahrscheinlich für die Hälfte!
Andere Frage: Beim alten Ranger war die PKW Steuer nochmal höher, weil er nur die LKW Abgaswerte für Euro 4 einhält und keinen Partikel Filter hat. Die sind meiner Erinnerung nach abhängig vom Gewicht gestaffelt. Wie ist das bei dem neuen? Entspricht dessen Euro 5 auch der PKW Euro 5?
Gruß, Bernhard
Was die Mehrfach-Nutzung von Gutachten angeht: Mein Gutachten vor 10 Jahren zur Auflastung des HZJ 79 auf 3,5t war fast unkopierbar auf Grund von Papier- und Druckfarbe. Auf jeder Seite stand die Fahrgestellnummer meines HZJ. Der TÜ Prüfer sagte mir deutlich, dass die Verwendung für ein anderes, baugleiches Fahrzeug aus seiner Sicht nicht möglich wäre. Das Gutachten könne dann bestenfalls als Anhaltspunkt für einen Prüfer dienen, aber nicht als Legitimation.
Zur gleichen Zeit war es überhaupt kein Problem für Wohnkabinenbauer und für engagierte Toyota Verkäufer und Importeure, die Auflastung schon bei der Erstzulassung ohne Aufwand zu realisieren. Nur ich als dummer Endverbraucher hatte die Chance nicht und bei der Erstzulassung habe ich es verpennt.
Dass sich bei der PKW Umschreibung irgendein (unwilliger) TÜV Prüfer von teilweise geschwärzten Kopien der Zulassungspapiere etwas annimmt, bezweifle ich.
Ich meine, man sollte den Händler in die Pflicht nehmen und zwar bereits beim Vertragsabschluss. Ford selbst hat nur eine Zulassung als LKW, die werden davon nicht abweichen. Dafür müsste ein anderes Zulassungsverfahren als PKW durchlaufen werden.
Aber wenn ich schon ein paar Prozent mehr beim Ford Händler zahle als beim Internet Vermittler, muss der auch was dafür tun, in diesem Fall ein Gutachten besorgen und die Umschreibung organisieren.
SK Handel bietet das Gutachten für die Doppelkabiner 2AW und 2AB an, zum stolzen Preis von 600€:
www.sk-handels-...=1233
Das würde ich dem Händler dann auch zeigen und ihm erklären, dass er sich mal bemühen solle, wenn er denn verkaufen will.
Wenn die Ford Händler zusammen ein paar hundert davon kaufen, bekommen sie es wahrscheinlich für die Hälfte!
Andere Frage: Beim alten Ranger war die PKW Steuer nochmal höher, weil er nur die LKW Abgaswerte für Euro 4 einhält und keinen Partikel Filter hat. Die sind meiner Erinnerung nach abhängig vom Gewicht gestaffelt. Wie ist das bei dem neuen? Entspricht dessen Euro 5 auch der PKW Euro 5?
Gruß, Bernhard
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31 Jan 2013 19:22 #216
von vaty
vaty antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
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31 Jan 2013 19:51 #217
von Pickup-Trucker
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31 Jan 2013 20:29 #218
von Percy
Gruß, Percy
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Vielen Dank Vaty! 
Leite ich gleich weiter an mein Händler der wird Augen machen!
Gruß, Percy

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Gruß, Percy
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31 Jan 2013 21:27 #219
von k9
k9 antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Daaaaaannnnnnnnnkkeeeeeee
auch vom mir
Gruß
K9
auch vom mir

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K9
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01 Feb 2013 09:55 #220
von PJ0709
Gruß
Robert
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PJ0709 antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
hi vaty; besten dank 
eine frage, wie hast du den ranger nun versichert?

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Gruß
Robert
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Ford Ranger XLT DoKa 2012
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