Ranger von LKW auf PKW ummelden

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21 Jan 2013 22:08 #161 von Percy
Percy antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
In einigen Bundesländer herrscht an Wochenenden und Feiertage Fahrverbot von LKW mit Anhänger (Wohnwagen, Pferdeanhänger u.s.w.) und günstigere Versicherung für PKW´s um mal zwei Beispiele zu nennen.

Gruß, Percy

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22 Jan 2013 00:51 #162 von Richard
Richard antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden

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22 Jan 2013 07:34 - 22 Jan 2013 07:39 #163 von nepped
nepped antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden sind davon ausgenommen.
Paragr. 46 Stvo
Letzte Änderung: 22 Jan 2013 07:39 von nepped.

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22 Jan 2013 08:15 #164 von Sasa
Sasa antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
@ Utelino: Genauso isses! :)
Nachzulesen beispielsweise hier: www.stuttgart.i...repl1

Es scheint aber in der Tat so zu sein, dass in unterschiedlichen Bundesländern das allgemeine LKW-Fahrverbot wegen der unterschiedlichen, zumeist kirchlichen Feiertage, auch unterschiedlich gehandhabt war. Wer beispielsweise aus einem evangelischen in ein katholisches Bundesland hineinfährt, könnte an rein katholischen Feiertagen eine böse Überraschung erleben. Davon dürften aber nur richtige LKWs betroffen sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein PU mit Wohnwagen und Familie an Bord auf der Fahrt in den Urlaub von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert wird. Oder gibt es hier irgendjemanden, der das TATSÄCHLICH UND IN ECHT schon persönlich erlebt hat? Ich denke nein, aber das Gerücht, dass ein PU unter das LKW-Fahrverbot fällt, hält sich irgendwie hartnäckig.

Gruß! Sasa

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22 Jan 2013 08:33 - 22 Jan 2013 08:36 #165 von Redneck
Redneck antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Guten Morgen!

Das ist definitiv kein Gerücht! Ich denke, das sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben... :blink:

Ein LKW-Fahrverbot besteht für LKW´s und Anhänger an Sonn- und Feiertagen! Und dabei ist es völlig egal, wie groß der Anhänger ist und ob nun das Zugfahrzeug aussieht wie ein "echter" LKW oder nicht! Wer bei seinem Pickup "LKW offener Kasten" eingetragen hat und an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger fährt, braucht eine Ausnahmegenehmigung!
Dateianhang:


Ausnahmen gibt es wohl für Wohnwagen oder Anhänger für Sportzwecke, z.B. ein aufgeladener Geländewagen für Trial-Zwecke. Ob das nun für alle Bundesländer gilt oder nicht, ist ein Thema, das in allen Foren diskutiert wird und zu dem es bestimmt 100 verschiedene Meinungen gibt! Der Gesetzestext sagt wohl für manche Bundesländer eine Ausnahme zu, aber für alle? Und wie Sasa ja schreibt, auch an katholischen oder evangelischen Feiertagen könnte es evtl. Überraschungen geben! Leider scheint diese Regelung wie so viel in unserem Land mal wieder nicht eindeutig zu sein...

Oder gibt es hier irgendjemanden, der das TATSÄCHLICH UND IN ECHT schon persönlich erlebt hat?


Ein Beispiel, ist jetzt ungefähr 3 oder 4 JAhre her... Wir fahren jedes Jahr nach Pullman-City zum großen US-Car-Treffen. Dort sind sehr viele Pickups mit Wohnwagen anwesend. Ein Bekannter war bei uns am Stellplatz mit einem Chevy K30 + Wohnwagen. Wir waren mit unserem Chevy und Wohnwagen dort. Ich hatte eine Ausnahmegenehmigung für eine Fahrt beantragt und führte diese mit. Kostenpunkt 20 Euro, Fahrtstrecke und Datum Hin- und Rückfahrt wird genau eingetragen. Mein Bekannter sagte, er brauche sowas nicht. Auf der Heimfahrt kam er genau 10 km weit, bis die Polizei ihn anhielt und gezielt nach der mitgeführten Ausnahmegenehmigung LKW + Anhänger fragte. Hatte er natürlich nicht. Also stehenbleiben bis 22 Uhr, Weiterfahrt mit Solofahrzeug natürlich möglich. Ein Pünktchen in Flensburg + 65 Euro Strafe. Uns haben sie leider nicht kontrolliert, hätte ihnen gern die Genehmigung unter die Nase gehalten...

Anderes Beispiel, ist ca. eineinhalb Jahre her. Ein Vereinskamerad fährt mit Dodge und Anhänger nach Hause, wird auf der Landstraße kontrolliert und auch gezielt nach der Ausnahmegenehmigung gefragt. Er hat seinen Dodge mit der aufgesetzten Wohnkabine als Wohnmobil zugelassen, deshalb fällt er nicht unters Fahrverbot. Ein kurzer Blick in die Papiere reichte, anstandslos weiterfahren lassen.

Man sieht also, daß sehr wohl noch kontrolliert wird und daß es sehr wohl auch Ordnungshüter gibt, die das wissen! Inzwischen ist es wohl etwas lockerer geworden, aber mit einem unguten Gefühl fährt man ständig rum...

Aus diesem Grund ist es schon von Vorteil, den Pickup - soweit noch möglich - als PKW zuzulassen. Die Steuer ist ja bei Doppelkabinern eh schon wie ein PKW, also keinerlei Vorteile. Die Versicherung ist für PKW´s auch günstiger als für LKW´s. Und den Nachteil mit dem Fahrverbot umgeht man so auch. Wer häufig mit Anhängern unterwegs ist, vor allem mit gewerblichen, für den ist diese Umschlüsselung nur von Vorteil!

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com
Letzte Änderung: 22 Jan 2013 08:36 von Redneck.

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22 Jan 2013 08:39 #166 von Andre
Andre antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Guten Morgen zusammen,

wichtig sind nicht nur die Unterschiede der einzelnen Bundesländer für Sonntags und die Feiertage.

Sondern auch das Ausland/Nachbarländer, wenn man in den Urlaub fährt. ;) :whistle:

Und bevor ich mich vor ein paar Tagen hier angemeldet hatte, hatte ich ja in anderen Forums gelesen und geschnüffelt.

Es wurde z.B. einer mit einen Sofa auf einen Anhänger am Sonntag angehalten und durfte nicht weiter fahren.
Des weiteren wenn man den PU Vollkasko Versichert fängt man mit LKW 100% an wenn man vorher noch nie einen angemeldet hatte und zuzüglich PKW ist in etwa
30% günstiger die Haftpflichtversicherung.
Bei einen Unfall soll es schwieriger sein wieder irgendwann wieder runter gestuft zu werden. (dies weis ich aber noch nicht genau)

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Also ich bräuchte wie gesagt eine Kopie vom Fahrzeugschein. Belohnung einen Kasten Bier nach Wahl.

Gruss André

Ford Ranger 2012 limited 3.2 Schaltung Doppelkabine Hardtop AHK weiß, Spurverb. 60mm
Sollte 16.04.1013 da gewesen sein.

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22 Jan 2013 09:07 - 22 Jan 2013 09:09 #167 von Sasa
Sasa antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Moin Jürgen,

öhmm - Pullman-City? Watt ist datt? :dry:

Ein Chevy K30 sagt mir nichts und ich den angehängten WW kenne ich auch nicht, aber im Gesetz steht:
Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO - Verfahren bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
  • 1: Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für (ein Ausnahmegenehmigungsverfahren ist daher nicht erforderlich):
  • 1.6: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

  • Das ist doch ersteinmal recht eindeutig! Wenn Euer Chevykrempel mit allem Gedöhns über die besagten 3,5 to wog, ist es natürlich auch eindeutig. Nämlich Sonntagsfahrverbot. :P

    Eure Fahrt mit LKWs und angehängten WW zu einem mehr oder minder kulturellen Treffen ist aber wohl eher unter Punkt 2 geregelt. Da steht nämlich:
  • 2: Für Ausnahmegenehmigungen auf Antrag wird für die Beförderung folgender Waren grundsätzlich von einer Dringlichkeit im Sinne von Ziff. 7 der VwV zu § 46 StVO ausgegangen:
  • ...
  • 2.4 Ausrüstungs- und Ausstellungsgegenstände sowie Lebensmittel für Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen,
  • 2.5 Fahrten von Oldtimer-Lkw zu Messen, Ausstellungen, Märkte, Volksfeste, kulturelle und sportliche Veranstaltungen,
  • ...

    Keine Ahnung, welcher der beiden Unterpunkte für Euer Treffen eher zutraf, aber Dein Kumpel hätte unter Umständen tatsächlich eine Genehmigung benötigt.

    Ein Sofa-Transport kann daher weder als Freizeitvergnügen noch als Sport ausgelegt werden.

    Insgesamt ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf PU/Leicht-LKWs natürlich der totale Schwachsinn, und die Länderhoheit bezügl. der Umsetzung ist die Krone der Dümmlichkeit. Aber dieser Anachronismus betrifft ja nicht nur den Straßenverkehr, sondern auch andere Bereiche. Man denke nur an das alljährliche Schauspiel der Kultusminister-Konferenz, wo die geballte... Ne, ich lass das jetzt. :whistle:

Gruß! Sasa
Letzte Änderung: 22 Jan 2013 09:09 von Sasa.

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22 Jan 2013 09:21 #168 von Percy
Percy antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden

1.6: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Mein Reiskocher mit Wohnwagen hat eine zulässige Gesamtmasse von 5,5 t, beim Ranger werden es dann fast 6 t. :blink:

Fakt ist, das PU Besitzer mit Hänger in einigen Bundesländer der Mops sind und unter Umständen die Karre bis Sonntag Abend 22 Uhr stehen lassen müssen wenn im FZ-Schein "LKW offener Kasten" steht.

Gruß, Percy

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22 Jan 2013 09:32 - 22 Jan 2013 09:36 #169 von nepped
nepped antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Es geht hier eindeutig um den Ford Ranger und somit wird das zulässige Gesamtgewicht von 7, 5 Tonnen weder erreicht noch überschritten.
Und eine Ausnahmegenehmigung für Anhänger bis zu 3, 5 Tonnen ist NICHT erforderlich.
Und Gesetz ist nunmal Gesetz. Punktum!
Letzte Änderung: 22 Jan 2013 09:36 von nepped.

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22 Jan 2013 09:35 - 22 Jan 2013 09:37 #170 von Redneck
Redneck antwortete auf Ranger von LKW auf PKW ummelden
Servus Sasa!

Das Gigantentreffen in Pullman-City ist das größte deutsche US-Car-Treffen, kommen jedes Jahr ungefähr 900 amerikanische Fahrzeuge. Ist in Eging am See bei uns in Bayern.

Ein Chevy K 30 ist ein Fullsize-Truck aus dem Amiland, gebaut in den 80er Jahren (sieht so aus wie der Colt-Seavers-Truck, den kennst vielleicht ;) )

Ich sags nochmal, falls Du es nicht verstanden hast: Das Fahrverbot gilt im Normalfall (also ohne die Ausnahmeregelung) für ALLE LKW´s mit Anhänger, völlig unabhängig von der Größe und des Gewichts! Mit 3,5 t hat das überhaupt nichts zu tun! Also egal, welcher Chevy oder Pickup, ob Midsize oder Fullsize, wenn LKW-Zulassung, dann Fahrverbot!

Deine Gesetzesauszüge sind alle schön und gut, aber was nützt das, wenn DU vor dem Ordnungshüter stehst und ihm das sagst? Er läßt Dich stehen! Willst Du einfach weiterfahren? Du kannst natürlich einen Beschwerdebrief schreiben, vielleicht kriegst Du auch recht. Aber erst mal bleibst Du stehen!

Übrigens: auch wenn der K30 ein Fullsize-Pickup ist und der mit der meisten Zuladung nach dem K10 und dem K20, so sind die allemeisten in Deutschland laufenden Exemplare abgelastet auf 3,5 t. Ich hatte auch schon so einen, der war auch auf 3,5 t abgelastet. Hat den Vorteil, daß man dann auch schneller als 80 km/h fahren darf, der Nachteil ist halt die geringere Zuladung. Also wäre dieser K 30 auch unter die von Dir eingestellte Ausnahmeregelung gefallen, und trotzdem mußte er zahlen und stehenbleiben!

Kann also sein, daß das in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt wird! Trotz des doch recht eindeutigen Gesetzestextes scheint es wohl immer noch keine eindeutige Regelung zu geben! Leider...

Allerdings, wie ich ja geschrieben habe, ist das nun schon wieder ein paar Jahre her. Vielleicht ist das mittlerweile doch ein wenig einheitlicher und lockerer geworden. Ich kann die aktuelle Situation nicht beurteilen, da ich noch nie angehalten worden bin! Mir sind halt nur die beiden Fälle eingefallen. ;) Das ändert aber nichts daran, daß die Definition LKW und Anhänger nichts mit dem Gewicht zu tun hat, nicht mit 3,5 t und auch nicht mit 7,5!!!

Über sonstigen Anachronismus brauchen wir nicht zu reden, da stimme ich Dir 1000%ig zu!!! :)

Gruß, Jürgen

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Letzte Änderung: 22 Jan 2013 09:37 von Redneck.

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