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Ranger von LKW auf PKW ummelden
- Yoshimoto
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Des Weiteren gibt es auf der Autobahn öfter das Zeichen 277:
Hier darf ich mit LKW-Zulassung nur dann überholen, wenn meine Gesamtmasse unter 3,5t (inkl. Anhänger!) liegt, also ist hier Überholverbot bei Anhängerbetrieb. Mit PKW-Zulassung kein Problem, ganz egal wie schwer die Fuhre ist

Gruß
Thomas
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- nepped
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Auch hier gilt wie so oft:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Jeder kann und sollte seinen PU zulassen
wie er gerne möchte.
Und Außerdem ist dss Thema hier o.T.
...gibts schon einen Fred für
Gruß Ute
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- jupp1963
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es geht hier um das Gespann Ranger + Hänger. Falls Dein Ranger ohne Hänger die 7,5 to erreicht darfst Du am Sonntag überhaupt nicht fahren

Ich möchte auch nicht wissen was die Versicherung dazu sagt wenn du Sonntags mit einem Sofa auf dem Hänger einen Abflug ins Schaufenster deines Ferrari Händlers machst.
Ich denke alle die auch Sonntags mit Hänger unterwegs sein wollen oder müssen sind gut bedient den Ranger als PKW an zu melden. Vor allem wenn es dann auch noch ins benachbarte Ausland geht. Aber das ist nur meine Meinung da ich es für mich als notwendig erachte.
Gruß
Volker
der mit dem Boot fährt...
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- Yoshimoto
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Natürlich, aber die Frage lautete ja, warum man den Ranger als PKW zulassen sollte. Gründe wurden ausreichend genannt, insbesondere bei Hängerbetrieb gibt es schon einige Einschränkungen. Es kann ja jeder selbst entscheiden, ob die Gründe auf ihn/sie zutreffen oder nicht und ob es sich lohnt, den Ranger als PKW zuzulassen.Utelino schrieb: So nun bleibt mal geschmeidig Jungs!
Auch hier gilt wie so oft:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
Jeder kann und sollte seinen PU zulassen
wie er gerne möchte.
Gruß Ute

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- nepped
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...ich fahre WT...mit Boot auf Anhänger!!!
gruß Ute
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- Sasa
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1.6: ...blablabla, die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf bis 3.5 to betragen, die Gesamtmasse der Kombination kann daher auch ÜBER 3,5 to liegen.
Also, ich kann für diese Schwachsinn nix und bin auch kein Jurist, aber offensichtlich hat der zuständige Ausschuss in NRW gemerkt, dass der genmeine Wald- und Wiesenpolizist mit der Vorgabe der Verkehrsministerkonferenz 2007 im Trüben hockt. Von daher hat zumindest NRW dieser weiterführende Zusatz im Gesetz.
@ Jürgen: Ich sehe das anders. Ein Fahrverbot für LKW besteht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen in der BRD, aber sogleich mit den entsprechend unter den Punkten 1 bis 3 genannten Ausnahmeregelungen. Und da ist neben dem Gewicht auch der Zweck der Fahrt entscheidend und die besagte Fahrt entweder ohne oder eben mit zu beantragender Sondergenehmigung möglich und legal.
@ Thomas: Uns wurde von der Nürnberger Versicherung, deren Vertreter hier in Kiel seinen Schreibtisch mittenmang in der Ford-Niederlassung stehen hat, sogleich ein Versicherungsangebot unterbreitet. Wir haben 'ne Extrakabine bestellt und unsere Einstufungen und Rabattklassen aus der PKW-Versicherung bei der HUK wurden entsprechend übernommen, so dass wir mit einem als LKW zugelassenen Ranger mit Steuer und Versicherung günstiger fahren würden als mit einer PKW-Zulassung.
Gruß! Sasa
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- jupp1963
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na da hast Du doch den schönsten Grund der Welt den es für die Anmeldung als PKW gibt.....immer und überall das Boot mitnehmen zu dürfen.
Gruß
Volker
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- nepped
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- flamingo
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ich denke mal der Thread ist ganz schön abgerutscht.
Ob nun Ford,Mazda,Mitsu,Isuzu oder andere Pickup's,das Thema Sonn-,Feiertags- und Ferienfahrverbot

Mein L200 ist seit 2006 als Pkw zugelassen,und komme besser bei weg finanziell und auch sonst.

Außerdem sind die bayrischen Beamten schärfer als die anderen Bundesländer(meine Erfahrung).

Gruß Torsten
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- Redneck
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- Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!

Manchmal driftet ein Thema halt ab, egal, ob man es will oder nicht. Nicht so schlimm. Aber gut, dann laßt uns mal schnell zum Ford-Wartesaal zurückgehen!

Gruß aus Bayern, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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