Ranger von LKW auf PKW ummelden
- westfalenpeppe
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lass dir mal das rabattgrundjahr geben und reiche dieses deinem wunschversicherungsunternehmen weiter. im hintergrund laufen auch bei
LKW´s die sf-jahre weiter
lg
stefan
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- PJ0709
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westfalenpeppe schrieb: LKW´s die sf-jahre weiter
das dachte ich auch. nur wie gesagt, ich war ja auch bei der HUK wo der bipper als LKW versichert ist, der sagte mir auch "nö, sie steigen auch dann bei uns mit SF3 im PKW bereich ein." da kochte mir das blut etwas... :k_s_box
naja, nun suche ich alle papiere zusammen um zu belegen, mit welcher SF ich damals von PKW auf LKW gewechselt bin und dann lasse ich mir die 3 jahre bei der HUK als schadensfrei bestätigen und dann nach ordentlich rennerei bekomme ich hoffentlich meine SF 10.
hoffe andere haben es da nicht so schwer...
Gruß
Robert
Fahrzeug:
Ford Ranger XLT DoKa 2012
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- BigPit
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Wenn Du Hilfe brauchst, schicke mir eine PN.
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- flamingo
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Bei PKW/Motorrad-Versicherungen geht's nach unfallfreien Jahren.
Egal was man legal gefahren hat.
Gruß Torsten
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- westfalenpeppe
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lg
stefan
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- BigPit
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Gerade eben habe ich Rückmeldung bekommen.
Der hiesige TÜV würde umschlüsseln wenn ich einen abschließbaren Ladeflächendeckel hätte, oder wenn wir Ihm was vorlegen könnte, wie es anderweitig gemacht wurde.
Einen deckel will ich den Ranger nicht verpassen.
Ich wäre jetzt für Hilfe, wie es ohne Deckel geht, gerne auch per PN, oder Mail sehr dankbar.
Peter
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- takanata
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nochmals zu Verdeutlichung: Ich habe vorher den L200 gefahren als Pkw und jetzt den Lux als LKW.
Meine Wkz ist251 sowie es BigPit schon richtig beschrieben hatte. Ich habe in der KH =SF10 und in der VK
SF1O. Allerdings bin ich in der Regio Klasse von R3 auf R2 zurückgestuft worden, also günstiger.
Ich bezahle mit einigen persönlichen Rabatten einen Jahresbeitrag von 640 Euro.
in der Offroad-Spezial Steht auf den Seiten 30-31 ein kleines Anhänger Know how...darf man einen Anhänger an Sonn-u.Feiertagen fahren.
ich zitiere:
Ausschlaggebend ist das Zugfahrzeug. Zieht man es mit einem als LKW typisierten Fahrzeug und wiegt der Zug zusammen mehr als 3,5 t, ist es nicht erlaubt am Sonntag zu fahren.
Edit eines Mods: Hier hat der Reporter die StvZO eindeutig falsch zitiert,
RICHTIG ist:
LKW mit Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren.
Mod Ende.
Wenn ich die hier vorhergenannten VS-Beiträge mir so ansehe, muß ich sagen , daß ich mit meinem Beitrag eigentlich ganz zu frieden bin. Für meinen L2oo habe ich vor einem Jahr 56O Euro bezahlt, und der hatte wesentlich weniger PS.
Grüße aus dem Münsterland Reinhard
Grüße aus dem Münsterland
Reinhard
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- Benjamin
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Finanzamt sagt PKW also viel Kohle abstauben bei doka.Die Motoren sind doch gleich, egal ob Ladefläsche groß oder klein.Also worum geht es hier ? Nur Abzocke.Zulassungsstelle sagt nein, kein PKW.Halten sich an die Angaben vom Hersteller.LKW.Sonntagsfahrverbot mit Hänger ( außer Sportanhänger und Wohnwagen ) sind das Ergebniss und Gewerblich auch noch Digitaltachographen.Die Versicherer springen dann auf das gesattelte Pferd LKW.Kosten für ein Gutachten was aber nur vom TÜV Süd an bestimmten Stellen anerkannt wird.TÜV Rheinland verweigert die Anerkennung.Es gibt eine Versicherung auf PKW,Aber nur über Fordhändler.Nächstes Auto wird ein smart.( lach )Habe schon Kopfschmerzen von der Sache.Muß mir das einfach mal von der Seele schreiben.
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- Redneck
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in der Offroad-Spezial Steht auf den Seiten 30-31 ein kleines Anhänger Know how...darf man einen Anhänger an Sonn-u.Feiertagen fahren.
ich zitiere:
Ausschlaggebend ist das Zugfahrzeug. Zieht man es mit einem als LKW typisierten Fahrzeug und wiegt der Zug zusammen mehr als 3,5 t, ist es nicht erlaubt am Sonntag zu fahren.
Edit eines Mods: Hier hat der Reporter die StvZO eindeutig falsch zitiert,
RICHTIG ist:
LKW mit Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren.
Mod Ende.
Also das habe ich auch gelesen. Und mich doch einmal mehr gewundert, was da für ein Quatsch erzählt wird! [url]
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
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- takanata
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also daß muß ich nochmals berichtigen, mein Nachbar Fahrschullehrer seines Zeichens
und mein anderer Nachbar Polizist haben mir versichert mitWohnwagen darfst Du am Sonntag fahren, egal wie schwer der ist. Einzelne Bundesländer haben ausnahmegenehmigungen. Und Egal was für eine LKW oder PKW Du hast - 7,5 t
Gruß Reinhard
Grüße aus dem Münsterland
Reinhard
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