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Fragen eines Neulings
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das Du trotz kürzerer Ladefläche und zuvielen Sitzplätzen,
also auch den Doka eine Gewichtsbesteuerung bekommst...
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- MAB
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das mit der Gewichtsbesteuerung ist wohl Ansichtssache des Zollbeamten. Laut Gesetzeslage (ohne das Heranziehen von alten Ausnahmen)sagt:
"Die Besteuerung folgt der Zulassung!"
Wieso ein N1G BE dort anders behandelt wird als ein BA N1G ist wohl je nach Zollstelle anders. Es gibt durchaus auch DoKa mit BA, welche gewichtsbesteuert sind.
Die Sitzplatzregelung und Ladeflächengröße würden auch beim Extracab nicht passen.
Die Diskussion und die unterschiedlichen Angaben zur Besteuerung hier im Forum zeigen doch deutlich, dass es z.Z. keine einheitlicche Regelung zur Besteuerung gibt.
Und ob das mit der Maut besser wird, ist zu bezweifeln.
MlG
MAB
Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!
Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, EURO 5, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), HVO100 , Yokohama Geolandar G015 265/65 R17
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- Range-Rider
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Kraftfahrtbundesamt und daran haben sich alle Zollbeamten ausnahmslos
zu halten.
Hier mal eine Aussage vom Zoll dazu:
Die Sitzplatzregelung würde beim Extra-Cab nicht passen, die Ladeflächenlänge
aber schon.
Aber wie gesagt, N1G BE Pickup, das schreibt der TÜV um, die Zulassungsstelle
trägt es ein, der Zoll muss sich dran halten.
Nicht einmal der TÜV-Prüfer darf sich weigern. Die die sich weigern tun das weil
Sie keine Ahnung von der Materie haben und zu faul um sich zu informieren sind!
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- Schnaik
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Beste Grüße,
Maik
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Das Steuerrecht ist NICHT an das Zulassungsrecht gebunden.
Heißt: ist das Fahrzeug Pkw-ähnlich und wie ein PKW nutzbar, greift sowohl die Hubraumbesteuerung als auch die 1%-Privatnutzungsnummer.
Weshalb der Zoll bei BE auf Gewichtsbesteuerung umstellt, hat wohl eher programm technische Gründe. Die kenne ich nicht. Aber einige BE-ler durften ihre Fahrzeuge bereits vorstellen und diskutieren.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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Ladefläche offen und dauerhaft bzw. komplett vom
Fahrgastraum getrennt ist können sie Dir garnichts.
Das ist nämlich die einzige Bedingung.

Und das sie ihn als BE Gewichtsbesteuern müssen
wissen sie sogar von alleine...

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- Cip
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Eingeführt wurde das Ganze 2010. Die Aufbauart BE gibt es aber erst seit 2012 und konnte bei der Gesetzesänderung in 2010 schlicht gar nicht mit aufgeführt werden...
Lieben Gruß
Matthias
2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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- Schnaik
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@PIBDBLACK: Die Besteuerung folgt selbstverständlich nicht der Fahrzeugklasse aus der Zulassung. Aber das Kraftfahrsteuergesetz schreibt nur für BA und BB die von Dir angeführte Abgrenzung des Nutzwertes zwischen Pkw und Lkw vor. Für den Aufbau BE muss nach aktueller Fassung des KraftStG immer eine gewichtsbasierte Besteuerung erfolgen.
Eine Eintragung M1/M1G und BE schließt sich übrigens aus. Wer BE eingetragen bekommt, behält immer den Typ N1/N1G und fällt im Zugbetrieb unter das Sonntagsfahrverbot, solange die aktuell angepeilten Änderungen der VwV-StVO nicht offiziell veröffentlicht wurden.
Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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Schnaik schrieb: Wer BE eingetragen bekommt, behält immer den Typ N1/N1G und fällt im Zugbetrieb unter das Sonntagsfahrverbot, solange die aktuell angepeilten Änderungen der VwV-StVO nicht offiziell veröffentlicht wurden.
Also die widerspreche ich noch.
N1G mit Zusatz BE ist ein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung und ein
Pickup. Da steht nichts mehr von Lastkraftwagen / LKW und das handhabt auch die Rennleitung so...
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- Dynomike
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auch wenn Du das nicht glauben willst, ist ein N1G ein LKW. Das G beschreibt lediglich den Geländewagen und BE den Aufbau. Es ändert nichts an der Tatsache, dass es ein "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung bis 3,5 t" ist. Zugehörig zur Klasse N, Lkw.
Somit ändert sich auch nichts am Sonntagsfahrverbot mit Anhänger zu gewerblichen Zwecken. Zu privaten Zwecken haben die Bundesländer unterschiedliche Ansichten. Das soll sich angeblich demnächst ändern.
Sobald BE im Schein steht, wird der Wagen gewichtsbesteuert. Ohne BE liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters beim Zoll.
Das haben wir hier aber schon hundertmal durchgekaut. Wofür noch ein Thread?
Gruß, Jörg
いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...
Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
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