Fragen eines Neulings

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31 Mär 2017 11:07 - 31 Mär 2017 11:08 #31 von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf Fragen eines Neulings
Es geht nicht nur um das Sonntagsfahrverbot, sondern auch
das Du trotz kürzerer Ladefläche und zuvielen Sitzplätzen,
also auch den Doka eine Gewichtsbesteuerung bekommst...

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

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Letzte Änderung: 31 Mär 2017 11:08 von Range-Rider.

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31 Mär 2017 12:41 #32 von MAB
MAB antwortete auf Fragen eines Neulings
Hi,
das mit der Gewichtsbesteuerung ist wohl Ansichtssache des Zollbeamten. Laut Gesetzeslage (ohne das Heranziehen von alten Ausnahmen)sagt:

"Die Besteuerung folgt der Zulassung!"

Wieso ein N1G BE dort anders behandelt wird als ein BA N1G ist wohl je nach Zollstelle anders. Es gibt durchaus auch DoKa mit BA, welche gewichtsbesteuert sind.

Die Sitzplatzregelung und Ladeflächengröße würden auch beim Extracab nicht passen.


Die Diskussion und die unterschiedlichen Angaben zur Besteuerung hier im Forum zeigen doch deutlich, dass es z.Z. keine einheitlicche Regelung zur Besteuerung gibt.

Und ob das mit der Maut besser wird, ist zu bezweifeln.

MlG
MAB

Ein Leben ohne Ranger ist möglich, aber unsinnig!
Ford Ranger Limited ExtraCab 2.2 l, 4x4, 150PS, EURO 5, Schalter, 2014 vFL, Sync (1), HVO100 , Yokohama Geolandar G015 265/65 R17

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31 Mär 2017 14:34 - 31 Mär 2017 14:34 #33 von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf Fragen eines Neulings
DAS kann nicht jeder Zollbeamte für sich entscheiden, kommt direkt vom
Kraftfahrtbundesamt und daran haben sich alle Zollbeamten ausnahmslos
zu halten.

Hier mal eine Aussage vom Zoll dazu:





Die Sitzplatzregelung würde beim Extra-Cab nicht passen, die Ladeflächenlänge
aber schon.
Aber wie gesagt, N1G BE Pickup, das schreibt der TÜV um, die Zulassungsstelle
trägt es ein, der Zoll muss sich dran halten.
Nicht einmal der TÜV-Prüfer darf sich weigern. Die die sich weigern tun das weil
Sie keine Ahnung von der Materie haben und zu faul um sich zu informieren sind!

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

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31 Mär 2017 21:26 #34 von Schnaik
Schnaik antwortete auf Fragen eines Neulings
Den Ausführungen von Range Rider schließe ich mich an. Bei Eintragung von BE hat der Zollmensch, solange es keine Änderung im KraftStG gibt, keinen Ermessensspielraum. Meiner Meinhng nach dürfen auch TÜV/Dekra die Umschlüsslung auf BE nicht verweigern. Einzig bei der PKW-Argumentation muss ich widersprechen. Solange noich N1G eingetragen jst, handelt es sich um ein Nutzfahrzeug zur Geländebeförderung bis 3,5 Tonnen. Und das ist umgangssprachlich ein LKW. Erst mit Änderung in M1 oder M1G wirds zulassungstechnisch zum PKW.

Beste Grüße,
Maik

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01 Apr 2017 08:43 - 01 Apr 2017 08:44 #35 von PIPDblack
PIPDblack antwortete auf Fragen eines Neulings
Seh ich etwas anders und wurde bereits von Gerichten entsprechend bestätigt:
Das Steuerrecht ist NICHT an das Zulassungsrecht gebunden.
Heißt: ist das Fahrzeug Pkw-ähnlich und wie ein PKW nutzbar, greift sowohl die Hubraumbesteuerung als auch die 1%-Privatnutzungsnummer.

Weshalb der Zoll bei BE auf Gewichtsbesteuerung umstellt, hat wohl eher programm technische Gründe. Die kenne ich nicht. Aber einige BE-ler durften ihre Fahrzeuge bereits vorstellen und diskutieren.

Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
Letzte Änderung: 01 Apr 2017 08:44 von PIPDblack.

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01 Apr 2017 09:52 #36 von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf Fragen eines Neulings
Und wenn sie bei der Vorstellung feststellen das die
Ladefläche offen und dauerhaft bzw. komplett vom
Fahrgastraum getrennt ist können sie Dir garnichts.
Das ist nämlich die einzige Bedingung. :daumen:
Und das sie ihn als BE Gewichtsbesteuern müssen
wissen sie sogar von alleine... ;)

2017er Ranger Limited 3.2
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01 Apr 2017 10:25 #37 von Cip
Cip antwortete auf Fragen eines Neulings
Der Grund warum BE Gewichtsbesteuert wird liegt darin, dass im entsprechenden Paragraphen des Kraftfahrzeugsteuergesetz, die Aufbauarten BB und BA für die "Flächenberechnung" explizit genannt sind.

Eingeführt wurde das Ganze 2010. Die Aufbauart BE gibt es aber erst seit 2012 und konnte bei der Gesetzesänderung in 2010 schlicht gar nicht mit aufgeführt werden...

Lieben Gruß
Matthias



2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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01 Apr 2017 13:10 - 01 Apr 2017 13:17 #38 von Schnaik
Schnaik antwortete auf Fragen eines Neulings
So ist es!

@PIBDBLACK: Die Besteuerung folgt selbstverständlich nicht der Fahrzeugklasse aus der Zulassung. Aber das Kraftfahrsteuergesetz schreibt nur für BA und BB die von Dir angeführte Abgrenzung des Nutzwertes zwischen Pkw und Lkw vor. Für den Aufbau BE muss nach aktueller Fassung des KraftStG immer eine gewichtsbasierte Besteuerung erfolgen.

Eine Eintragung M1/M1G und BE schließt sich übrigens aus. Wer BE eingetragen bekommt, behält immer den Typ N1/N1G und fällt im Zugbetrieb unter das Sonntagsfahrverbot, solange die aktuell angepeilten Änderungen der VwV-StVO nicht offiziell veröffentlicht wurden.

Beste Grüße,
Maik

[3,2 Wildtrak (2016)]
Letzte Änderung: 01 Apr 2017 13:17 von Schnaik.

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01 Apr 2017 14:21 - 01 Apr 2017 14:22 #39 von Range-Rider
Range-Rider antwortete auf Fragen eines Neulings

Schnaik schrieb: Wer BE eingetragen bekommt, behält immer den Typ N1/N1G und fällt im Zugbetrieb unter das Sonntagsfahrverbot, solange die aktuell angepeilten Änderungen der VwV-StVO nicht offiziell veröffentlicht wurden.


Also die widerspreche ich noch.
N1G mit Zusatz BE ist ein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung und ein
Pickup. Da steht nichts mehr von Lastkraftwagen / LKW und das handhabt auch die Rennleitung so...

2017er Ranger Limited 3.2
2012er GMC Sierra 1500 5.3 V8

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Letzte Änderung: 01 Apr 2017 14:22 von Range-Rider.

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01 Apr 2017 16:22 - 01 Apr 2017 16:36 #40 von Dynomike
Dynomike antwortete auf Fragen eines Neulings
Hallo "Ranger Rider",

auch wenn Du das nicht glauben willst, ist ein N1G ein LKW. Das G beschreibt lediglich den Geländewagen und BE den Aufbau. Es ändert nichts an der Tatsache, dass es ein "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung bis 3,5 t" ist. Zugehörig zur Klasse N, Lkw.
Somit ändert sich auch nichts am Sonntagsfahrverbot mit Anhänger zu gewerblichen Zwecken. Zu privaten Zwecken haben die Bundesländer unterschiedliche Ansichten. Das soll sich angeblich demnächst ändern.

Sobald BE im Schein steht, wird der Wagen gewichtsbesteuert. Ohne BE liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters beim Zoll.

Das haben wir hier aber schon hundertmal durchgekaut. Wofür noch ein Thread?

Gruß, Jörg

いすゞ D-Max, Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Matte Metallic Garnet Red, Bj.06/2015.
Zur Beschreibung...

Wäre ich der Konjunktiv, hätte ich mehr Würde.
Letzte Änderung: 01 Apr 2017 16:36 von Dynomike.

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