Heute wollte er nicht, sind die Glühkerzen schuld?

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7 Jahre 8 Monate her #248761 von hecl
Laut meinem Werkstattmenschen war früher auch der Strom für die Glühkerzen höher.
Er meinte wohl das dieses heute nicht mehr so ist und damit die Vorglühung des Diesels nicht mehr so hoch ist.
Seit dem ich das weis glühe ich bei Minusgraden min. zweimal vor

Und ich muss sagen das dieses hilft.
Also scheint da was dran zu sein.

3.2 Liter Wildtrak === Baujahr 2016 --- nicht mehr ganz Original ---- denn Normal gibts schon

Ich fahre meinen Diesel einfach weiter :daumenhoch: :daumenhoch: :daumenhoch: :daumenhoch:

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7 Jahre 8 Monate her #248794 von unfor
Ja, ich glühe auch 2x vor, wenn es unter Null Grad ist, schaden kann es ja wohl nicht!

Am Ar... vorbei, ist auch ein Weg!

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7 Jahre 8 Monate her #248795 von unfor

MAB schrieb: Hi,
das mit der Vorwärng für den Turbo macht Ford erst wenn der Turbo defekt ist!!!!
Leider nicht vorher. Zu kaufen ist die Vorwärung z.Z. auch nicht ohne weiteres.
Habe ich bei meinem sehr gut informierten FFH in Wertingen nachgefragt.

Die Vorwärmung ist eigentlich Bestandteil der "Kaltgebiete Ausstattung".

Es gibt auch eine "Heißgebiete Ausstattung".

Für DE brauchen wir in Zukunft wohl beides!!!

MlG
MAB


Ach echt? Wie dumm ist das denn?
Dann braucht es einen neuen Turbolader UND die Vorwärmeinheit?
Wird dann richtig teuer, aber für solche "Geschäftsmodelle" sind ja wohl alle Hersteller bekannt.
Die Karre über die Garantiezeit bekommen und ab da zahlt ja der Kunde. Nicht umsonst versuchen Ford (ob Andere das auch machen weiß ich nicht) die Garantieverlängerung zu unterbinden, von wegen "Ach, Tageszulassung? Somit Zweitbesitzer = keine Garantieverlängerung"

Am Ar... vorbei, ist auch ein Weg!

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7 Jahre 8 Monate her #248811 von Schrömi
Ich habe einen mit Tageszulassung und 7 Jahren Garantie.

Gruß Helmut

Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab

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7 Jahre 8 Monate her #248829 von Wolli8855
Dann hat er die 7 Jahre gleich von Anfang an bei Erstzulassung bekommen.Der Erstbesitzer kann innerhalb der ersten 9 Monate bis zu 7 Jahre verlängern, wenn er z.B. zuerst nur 3 Jahre hatte.Der Zweitbesitzer hat diese Möglichkeit nicht mehr.
Das bezieht sich auf FORD Protect Neuwagengarantie.

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7 Jahre 8 Monate her #248848 von Schrömi
Das kann natürlich sein.

Gruß Helmut

Ranger Bj.18 Wildtrak 3.2 Automatik Extracab

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