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L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
- Ghost-Piet
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04 Mai 2007 12:58 #1
von Ghost-Piet
L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin wurde erstellt von Ghost-Piet
Hallo Leute habe heute von meinen Schwager erfahren das es für meinen L Bj.01 keinen Rußfilter zum nachrüßten geben wird und das ab 2010 ich ohne filter nicht mehr in die Umweltzonen in berlin fahren darf da ich auch selbständig bin muß ich mir wohl etwas überlegen. Gruß Piet

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- Brutus
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04 Mai 2007 13:44 - 20 Jan 2009 20:47 #2
von Brutus
Brutus antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
Hey
Letzte Änderung: 20 Jan 2009 20:47 von Brutus.
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- jehdy
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05 Mai 2007 07:44 #3
von jehdy
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jehdy antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
moin ghost,
da wurdest du durch deinen schwager aber schwer
falsch informiert.
siehe hier:
http://www.mitsubishi-motors.de/service ... alysatoren
und hier:
http://www.mitsubishi-motors.de/service ... ikelfilter
und es gibt noch andere anbieter die filter anbieten
mußt mal elki fragen die hat einen von oxy-kat drin (so weit ich weiß)
gruß
bernd
da wurdest du durch deinen schwager aber schwer
falsch informiert.
siehe hier:
http://www.mitsubishi-motors.de/service ... alysatoren
und hier:
http://www.mitsubishi-motors.de/service ... ikelfilter
und es gibt noch andere anbieter die filter anbieten
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- Vaddi
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05 Mai 2007 18:53 #4
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
@jehdy
Na dann solltest du mal richtig lesen, meine ich. Auf der ersten Seite reden die Mitsus von Oxidationskatalysatoren und auf der zweiten Seite von Rußpartikelfiltern. Ein Oxikat kann in L 200 bis Ende Bj. 2001 eingebaut werden und ein DPF ab Bj. Ende 2001. @Ghost-Piet hat schon recht mit dem was er schrieb.

Hier noch ein wenig Lesestoff für die Leute, die in Berlin von der Schei... betroffen sind:
Drohende Fahrverbote durch Feinstaubrichtlinie und Luftreinhalteplanung
Nachdem sich die Berliner Wirtschaft mit der Ablehnung einer Umweltzone nicht durchsetzen konnte, fordert das Berliner Handwerk auf Fahrverbote im inneren Berliner S-Bahn-Ring zu verzichten, sofern nicht folgende Bedingungen erfüllt sind:
Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern auch für Lkw,
Verfügbarkeit von Partikelfiltern für alle Fahrzeugtypen sowie
ausreichender Vorlauf für die Einführung und den Einbau.
Die europäische Luftreinhaltepolitik hat seit 1996 zur Einführung neuer Grenzwerte für eine Reihe von Schadstoffen geführt. Dabei haben insbesondere die Werte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid erhebliche Konsequenzen für die Luftreinhaltepolitik des Bundes und der Länder.
Zur Einhaltung dieser Grenzwerte hat der Berliner Senat im Sommer 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan verabschiedet. Obwohl die Feinstaubbelastung nur zu einem kleinen Teil (im Mittel etwa 25%) auf den Straßenverkehr zurückzuführen ist, konzentrieren sich die Maßnahmen auf den Fahrzeugverkehr.
Kernstück des Luftreinhalteplans für Berlin ist ein Fahrverbot im Innenstadtbereich (innerer S-Bahn-Ring). Diese Umweltzone mit unbefristetem Fahrverbot wurde gegen den ausdrücklichen Widerstand der Berliner Wirtschaft (Handwerkskammer, IHK und Fuhrgewerbe-Innung) beschlossen.
In der ersten Stufe ab 1. Januar 2008 soll Fahrzeugen mit Dieselmotoren, die nicht der Abgasnorm Euro 2 entsprechen (also Euro 0 und Euro 1), die Zufahrt zum Innenstadtbereich verwehrt werden. Das Verbot betrifft nach Hochrechnungen des Kraftfahrtbundesamtes 40.000 Pkw und 30.000 Lkw, die in Berlin zugelassen sind. Dies gilt auch für Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat).
In der zweiten Stufe ab 2010 soll das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 4 entsprechen (also Euro 2 und 3 ohne Rußpartikelfilter), ausgeweitet werden. Das betrifft geschätzt weitere 20.000 Pkw und 10.000 Lkw.
Bei Einführung des Luftreinhalteplans hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Reihe von „notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung“ benannt. Dazu gehören:
Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung
Anpassung der Straßenverkehrsordnung (Einführung eines Verkehrszeichens für die Umweltzone)
steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge (auch für Lkw und Busse)
verfügbare Nachrüsttechnik für alle Fahrzeugtypen
ausreichende Vorlaufzeit
Zu 1. Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung
Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge verabschiedet. Die Feinstaubplakette wird für Dieselfahrzeuge in drei verschiedenen Farben vergeben.
Gruppe 2 (Euro 2/II) rote Plakette
Gruppe 3 (Euro 3/III) gelbe Plakette
Gruppe 4 (Euro 4/IV und besser) grüne Plakette
Fahrzeuge, die die Gruppe 2 nicht erreichen, werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen nicht passieren.
Das selbe gilt für Benzin-Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat). Benzinfahrzeuge mit G-Kat erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit so genanntem US-Kat, die bisher von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst sind, sollen auch eine grüne Plakette erhalten.
Die Ausgabe der Plaketten hat am 1.März begonnen. Ausgabestellen sind in der Regel die Stellen, die auch zur Abgasuntersuchung (AU) berechtigt sind. Die Plaketten werden für fünf bis zehn Euro ausgegeben und sind für ein Fahrzeugleben gültig.
Zu 2. Anpassung der Straßenverkehrsordnung (Einführung eines Verkehrszeichens für die Umweltzone)
In die Straßenverkehrsordnung wurde am 7. April 2006 ein Schild „Umweltzone“ eingeführt, das die Zufahrt zu dieser Zone beschränkt. Mit einem Zusatzschild können Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und mit einer entsprechenden Plakette (s. o.) gekennzeichnet sind.
Zu 3. steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge (auch für Lkw und Busse)
Noch mehr als vierjähriger intensiver Diskussion sind am 9. März die Bedingungen der Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern vom Bundesrat beschlossen und anschließend veröffentlicht worden (In Kraft treten am 1. April 2007).
Für Pkw ist eine Förderung des Filtereinbaus ab 2006 mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 € vorgesehen, der mit einer Erhöhung der Kfz-Steuer für ungefilterte Dieselfahrzeuge um 1,20 €/100 Kubikzentimeter Hubraum gegenfinanziert werden soll.
Eine Förderung des Filtereinbaus für Lkw ist nicht vorgesehen. Auch auf eine Förderung von Neuwagen mit Dieselrußfilter wird verzichtet.
Zu 4. verfügbare Nachrüsttechnik für alle Fahrzeugtypen
Das Angebot an Filtern richtet sich entscheidend nach den Förderbedingungen, da die Hersteller die Partikelfilter möglichst genau an die Rahmenbedingungen der Politik anpassen wollen. Die Unklarheiten der Förderung haben daher die Filterentwicklung erheblich verzögert.
Unabhängig davon wird für einen erheblichen Anteil an Fahrzeugen kein eigener Filter entwickelt werden. Angebot und Preis werden sich nach der Anzahl nachrüstbarer Fahrzeuge richten. Für eine geringe Stückzahl wird sich der Aufwand einer Zulassung durch Filter- und Fahrzeughersteller nicht lohnen.
Im Bereich der Lkw sind nach Schätzungen des Kfz-Handwerks aktuell nur für etwa 20 bis 30% des Fahrzeugparks Rußpartikelfilter verfügbar. Diese funktionieren aber nur, wenn das Fahrzeug regelmäßig längere Strecken fährt, da nur unter diesen Bedingungen die notwendige Temperatur im Filtersystem erreicht wird.
Zu 5. ausreichende Vorlaufzeit
Die Förderung der Rußfilternachrüstung ist nur auf Pkw beschränkt. Auch fehlen nach wie vor für 70 bis 80% der Lkw Nachrüstmöglichkeiten. Erst wenn zumindest Filter verfügbar sind, können sich die Fahrzeugbesitzer um eine Filternachrüstung bemühen, um ihr Fahrzeug fit für die Umweltzone zu machen. Diese Regelung gilt für sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge – völlig unklar ist jedoch, wie diese mit den notwendigen Plaketten versehen werden sollen. Zudem muss die Behandlung ausländischer Fahrzeuge einer praktikablen Lösung zugeführt werden, ohne dass dies zu einer Inländerdiskriminierung führt.
Forderungen
Vor diesem Hintergrund fordert die Handwerkskammer Berlin zumindest, die Einführung der Umweltzone in Berlin zu verschieben, bis eine Förderung des Filtereinbaus auch für Lkw vorliegt und für alle Fahrzeugtypen Rußfilter entwickelt sind. Darüber hinaus bedarf es genügend Vorlauf zum fachgerechten Einbau der Filter. Auch die den Regeln entsprechende Ausgabe von Plaketten benötigt einen entsprechenden Vorlauf.
Unabhängig davon sind Ausnahmen für Spezialfahrzeuge mit aufwändigen Auf- oder Einbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge mit sehr niedriger Fahrleistung (z.B. Werkstattwagen) notwendig, da bei diesen Fahrzeugen Nachrüstung oder Ersatz in keinem vernünftigen Verhältnis zur Umweltentlastung stehen.
Ich weiss auch gar nicht, wie die Pfeifen vom Senat die Fahrzeuge mit einem Oxidationskatalysator bewerten wollen, weil die ja auch bis ca. 60% Ruß aus dem Abgas herausfiltern. Ich stelle mich schon auf einen Rechtsstreit gegen diese dummdreisten Machenschaften ein. Zum Glück hab ich ne Rechtsschutz...
Na dann solltest du mal richtig lesen, meine ich. Auf der ersten Seite reden die Mitsus von Oxidationskatalysatoren und auf der zweiten Seite von Rußpartikelfiltern. Ein Oxikat kann in L 200 bis Ende Bj. 2001 eingebaut werden und ein DPF ab Bj. Ende 2001. @Ghost-Piet hat schon recht mit dem was er schrieb.


Hier noch ein wenig Lesestoff für die Leute, die in Berlin von der Schei... betroffen sind:
Drohende Fahrverbote durch Feinstaubrichtlinie und Luftreinhalteplanung
Nachdem sich die Berliner Wirtschaft mit der Ablehnung einer Umweltzone nicht durchsetzen konnte, fordert das Berliner Handwerk auf Fahrverbote im inneren Berliner S-Bahn-Ring zu verzichten, sofern nicht folgende Bedingungen erfüllt sind:
Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern auch für Lkw,
Verfügbarkeit von Partikelfiltern für alle Fahrzeugtypen sowie
ausreichender Vorlauf für die Einführung und den Einbau.
Die europäische Luftreinhaltepolitik hat seit 1996 zur Einführung neuer Grenzwerte für eine Reihe von Schadstoffen geführt. Dabei haben insbesondere die Werte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid erhebliche Konsequenzen für die Luftreinhaltepolitik des Bundes und der Länder.
Zur Einhaltung dieser Grenzwerte hat der Berliner Senat im Sommer 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan verabschiedet. Obwohl die Feinstaubbelastung nur zu einem kleinen Teil (im Mittel etwa 25%) auf den Straßenverkehr zurückzuführen ist, konzentrieren sich die Maßnahmen auf den Fahrzeugverkehr.
Kernstück des Luftreinhalteplans für Berlin ist ein Fahrverbot im Innenstadtbereich (innerer S-Bahn-Ring). Diese Umweltzone mit unbefristetem Fahrverbot wurde gegen den ausdrücklichen Widerstand der Berliner Wirtschaft (Handwerkskammer, IHK und Fuhrgewerbe-Innung) beschlossen.
In der ersten Stufe ab 1. Januar 2008 soll Fahrzeugen mit Dieselmotoren, die nicht der Abgasnorm Euro 2 entsprechen (also Euro 0 und Euro 1), die Zufahrt zum Innenstadtbereich verwehrt werden. Das Verbot betrifft nach Hochrechnungen des Kraftfahrtbundesamtes 40.000 Pkw und 30.000 Lkw, die in Berlin zugelassen sind. Dies gilt auch für Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat).
In der zweiten Stufe ab 2010 soll das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 4 entsprechen (also Euro 2 und 3 ohne Rußpartikelfilter), ausgeweitet werden. Das betrifft geschätzt weitere 20.000 Pkw und 10.000 Lkw.
Bei Einführung des Luftreinhalteplans hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Reihe von „notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung“ benannt. Dazu gehören:
Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung
Anpassung der Straßenverkehrsordnung (Einführung eines Verkehrszeichens für die Umweltzone)
steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge (auch für Lkw und Busse)
verfügbare Nachrüsttechnik für alle Fahrzeugtypen
ausreichende Vorlaufzeit
Zu 1. Kennzeichnungsverordnung der Bundesregierung
Am 31. Mai 2006 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge verabschiedet. Die Feinstaubplakette wird für Dieselfahrzeuge in drei verschiedenen Farben vergeben.
Gruppe 2 (Euro 2/II) rote Plakette
Gruppe 3 (Euro 3/III) gelbe Plakette
Gruppe 4 (Euro 4/IV und besser) grüne Plakette
Fahrzeuge, die die Gruppe 2 nicht erreichen, werden nicht gekennzeichnet und dürfen Umweltzonen nicht passieren.
Das selbe gilt für Benzin-Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator (G-Kat). Benzinfahrzeuge mit G-Kat erhalten eine grüne Plakette. Fahrzeuge mit so genanntem US-Kat, die bisher von der Kennzeichnungsverordnung nicht erfasst sind, sollen auch eine grüne Plakette erhalten.
Die Ausgabe der Plaketten hat am 1.März begonnen. Ausgabestellen sind in der Regel die Stellen, die auch zur Abgasuntersuchung (AU) berechtigt sind. Die Plaketten werden für fünf bis zehn Euro ausgegeben und sind für ein Fahrzeugleben gültig.
Zu 2. Anpassung der Straßenverkehrsordnung (Einführung eines Verkehrszeichens für die Umweltzone)
In die Straßenverkehrsordnung wurde am 7. April 2006 ein Schild „Umweltzone“ eingeführt, das die Zufahrt zu dieser Zone beschränkt. Mit einem Zusatzschild können Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und mit einer entsprechenden Plakette (s. o.) gekennzeichnet sind.
Zu 3. steuerliche Förderung abgasarmer Fahrzeuge (auch für Lkw und Busse)
Noch mehr als vierjähriger intensiver Diskussion sind am 9. März die Bedingungen der Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern vom Bundesrat beschlossen und anschließend veröffentlicht worden (In Kraft treten am 1. April 2007).
Für Pkw ist eine Förderung des Filtereinbaus ab 2006 mit einem einmaligen Steuernachlass von 330 € vorgesehen, der mit einer Erhöhung der Kfz-Steuer für ungefilterte Dieselfahrzeuge um 1,20 €/100 Kubikzentimeter Hubraum gegenfinanziert werden soll.
Eine Förderung des Filtereinbaus für Lkw ist nicht vorgesehen. Auch auf eine Förderung von Neuwagen mit Dieselrußfilter wird verzichtet.
Zu 4. verfügbare Nachrüsttechnik für alle Fahrzeugtypen
Das Angebot an Filtern richtet sich entscheidend nach den Förderbedingungen, da die Hersteller die Partikelfilter möglichst genau an die Rahmenbedingungen der Politik anpassen wollen. Die Unklarheiten der Förderung haben daher die Filterentwicklung erheblich verzögert.
Unabhängig davon wird für einen erheblichen Anteil an Fahrzeugen kein eigener Filter entwickelt werden. Angebot und Preis werden sich nach der Anzahl nachrüstbarer Fahrzeuge richten. Für eine geringe Stückzahl wird sich der Aufwand einer Zulassung durch Filter- und Fahrzeughersteller nicht lohnen.
Im Bereich der Lkw sind nach Schätzungen des Kfz-Handwerks aktuell nur für etwa 20 bis 30% des Fahrzeugparks Rußpartikelfilter verfügbar. Diese funktionieren aber nur, wenn das Fahrzeug regelmäßig längere Strecken fährt, da nur unter diesen Bedingungen die notwendige Temperatur im Filtersystem erreicht wird.
Zu 5. ausreichende Vorlaufzeit
Die Förderung der Rußfilternachrüstung ist nur auf Pkw beschränkt. Auch fehlen nach wie vor für 70 bis 80% der Lkw Nachrüstmöglichkeiten. Erst wenn zumindest Filter verfügbar sind, können sich die Fahrzeugbesitzer um eine Filternachrüstung bemühen, um ihr Fahrzeug fit für die Umweltzone zu machen. Diese Regelung gilt für sämtliche in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge – völlig unklar ist jedoch, wie diese mit den notwendigen Plaketten versehen werden sollen. Zudem muss die Behandlung ausländischer Fahrzeuge einer praktikablen Lösung zugeführt werden, ohne dass dies zu einer Inländerdiskriminierung führt.
Forderungen
Vor diesem Hintergrund fordert die Handwerkskammer Berlin zumindest, die Einführung der Umweltzone in Berlin zu verschieben, bis eine Förderung des Filtereinbaus auch für Lkw vorliegt und für alle Fahrzeugtypen Rußfilter entwickelt sind. Darüber hinaus bedarf es genügend Vorlauf zum fachgerechten Einbau der Filter. Auch die den Regeln entsprechende Ausgabe von Plaketten benötigt einen entsprechenden Vorlauf.
Unabhängig davon sind Ausnahmen für Spezialfahrzeuge mit aufwändigen Auf- oder Einbauten und gewerblich genutzte Fahrzeuge mit sehr niedriger Fahrleistung (z.B. Werkstattwagen) notwendig, da bei diesen Fahrzeugen Nachrüstung oder Ersatz in keinem vernünftigen Verhältnis zur Umweltentlastung stehen.
Ich weiss auch gar nicht, wie die Pfeifen vom Senat die Fahrzeuge mit einem Oxidationskatalysator bewerten wollen, weil die ja auch bis ca. 60% Ruß aus dem Abgas herausfiltern. Ich stelle mich schon auf einen Rechtsstreit gegen diese dummdreisten Machenschaften ein. Zum Glück hab ich ne Rechtsschutz...
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- jehdy
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06 Mai 2007 06:53 #5
von jehdy
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jehdy antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
moin vaddi
ich hab schon richtig gelesen...
laut mitshu-zeitschrift gibts den upgrade-kat für den l200
für die bj 93-01 für 499€, für mod. ab 01 den partikelfilter
für lockere 650 € (stand winter 06/07) natürlich alles
ohne montage und eintragung
gruß
bernd
ich hab schon richtig gelesen...
laut mitshu-zeitschrift gibts den upgrade-kat für den l200
für die bj 93-01 für 499€, für mod. ab 01 den partikelfilter
für lockere 650 € (stand winter 06/07) natürlich alles
ohne montage und eintragung
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06 Mai 2007 10:11 #6
von MatthiasK
Badisch,einfach gut
MatthiasK antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
Hallo
Für meinen L Bj 2000 würde ein Oxi-Kat mit Einbau
600€ kosten inkl.montage und Eintragung,sparen würd ich im Jahr ca 280€
Gruß Matthias
Für meinen L Bj 2000 würde ein Oxi-Kat mit Einbau
600€ kosten inkl.montage und Eintragung,sparen würd ich im Jahr ca 280€
Gruß Matthias
Badisch,einfach gut

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06 Mai 2007 12:09 #7
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
Moin @jehdy!
@Ghost-Piet schrieb aber von einem Partikelfilter den es für sein Baujahr (noch?) nicht gibt und schon gar nicht bei den Mitsus. Ansonsten ist es schon richtig was du schreibst.
@kuemasi
Ich habe bei Mitsubishi mit Einbau und Eintragung knapp 550 Euro bezahlt. Da will dir einer 50 Euronen zu viel abnehmen... :k_s_box
Übrigens ist in der ADAC Motorwelt vom Mai etwas sehr interessantes zu diesem Thema zu finden!
@Ghost-Piet schrieb aber von einem Partikelfilter den es für sein Baujahr (noch?) nicht gibt und schon gar nicht bei den Mitsus. Ansonsten ist es schon richtig was du schreibst.

@kuemasi
Ich habe bei Mitsubishi mit Einbau und Eintragung knapp 550 Euro bezahlt. Da will dir einer 50 Euronen zu viel abnehmen... :k_s_box
Übrigens ist in der ADAC Motorwelt vom Mai etwas sehr interessantes zu diesem Thema zu finden!
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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07 Mai 2007 16:26 #8
von jehdy
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jehdy antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
ok vaddi überredet :k_bash
hab mich da wohl im eifer des gefechtes verlesen
egal..abzocke ist es trotzdem.. dann zieht der dreck
halt von auserhalb in die stadt :k_green8
naja in diesem sinne
gruß
bernd
ps:
mich würds mal interessieren was die jungs mit den pöl fahren
bzw den pöl-zutankern machen weil da stimmen die grenzwerte
ja hinten und vorne nicht :k_soccer3
oder was die filter zu den abgasen sagen :k_lachkrampf
hab mich da wohl im eifer des gefechtes verlesen
egal..abzocke ist es trotzdem.. dann zieht der dreck
halt von auserhalb in die stadt :k_green8
naja in diesem sinne
gruß
bernd
ps:
mich würds mal interessieren was die jungs mit den pöl fahren
bzw den pöl-zutankern machen weil da stimmen die grenzwerte
ja hinten und vorne nicht :k_soccer3
oder was die filter zu den abgasen sagen :k_lachkrampf
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07 Mai 2007 21:44 #9
von Maik
Nur noch V8
Maik antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
>dann zieht der dreck
halt von auserhalb in die stadt<
der Spruch gefällt mir,Spitze Bernd :k_green3 :k_lachkrampf
halt von auserhalb in die stadt<
der Spruch gefällt mir,Spitze Bernd :k_green3 :k_lachkrampf
Nur noch V8
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08 Mai 2007 08:27 #10
von Vaddi
Gruß aus Berlin - © Vaddi
Vaddi antwortete auf L200 Bj. 2001 warscheinliches aus ab 2010 in Berlin
@jehdy
Alles klor, mein Guter.
Was die mit Pöl machen? Die sollten zusehen, dass sie ihren Ansaugkanal fettfrei bekommen, bevor sie zur ASU dieseln, damit die Werte hinhauen.
Wenn die Eintragung und eventuell die Plakettenzuteilung erfolgt ist, kann ja jeder wieder damit fahren, womit er will - bis zur nächsten ASU. :k_s_box
Alles klor, mein Guter.

Was die mit Pöl machen? Die sollten zusehen, dass sie ihren Ansaugkanal fettfrei bekommen, bevor sie zur ASU dieseln, damit die Werte hinhauen.
Wenn die Eintragung und eventuell die Plakettenzuteilung erfolgt ist, kann ja jeder wieder damit fahren, womit er will - bis zur nächsten ASU. :k_s_box
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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