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BF Goodrich All Terrain KO2
- Schnaik
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Beste Grüße,
Maik
[3,2 Wildtrak (2016)]
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- MitSchuhbischHi
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Dies jedoch immer im Anhang oder irre ich mich?
Gruß Immanuel
L200 BJ 2010, BFG AT KO2 265/70 R17, Trailmaster FW +50mm,H&R Spurv.+60mm, ARB Bullbar, ARB Roof Rack, Dachscheinwefer v/h, ARB Markise 1250, stabo xm5003 CB-Funke, Safari Snorkel, 12000er...
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- MitSchuhbischHi
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Im Anhang Zeile 3 ganz hinten die Eingetragenen Reifen mit Index Q, aaaber T und 15.1 und 15.2 bleiben dadurch unberührt...
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- Skyrat2
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Schnaik schrieb: Nein, sie lassen im Sommer nur Reifen zu, die mindestens dem Speedindex aus der Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechen. Ungeachtet der maximalen Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Insofern passt es, wenn Dir jemand den Index Q einträgt.
Nicht ganz richtig.
Offiziell heißt es:
An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten.
oder nochmal anders erklärt, Beispiel:
Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex T (190 km/h). Zwischen 16. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "T" entsprechen. In der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze „Q“ (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!
Das sein "Eingetragener" Q Reifen aber ein M+S Reifen ist darf er diesen im Sommer nicht fahren. Im Sommer ist M+S nur erlaubt wenn es nach dem Beispiel ein "T" Reifen wäre.
Und ja, es wird kontrolliert, gerade in der Ferienzeit da es hier jede Menge abzukassieren gibt. Mir sind aus dem Freundeskreis drei Fälle bekannt. Zweimal Geldstrafe über 400€, der dritte hatte nicht soviel dabei, Fahrzeugstilllegung bis er bezahlen konnte.
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- Cip
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Lieben Gruß
Matthias
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- Skyrat2
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Es ändert sich aber nicht der Eintrag der Homologierung der Zulassungsbescheinigung in Feld 15.1 und 15.2, dort steht weiterhin dein "T" Reifen drin.
Nur das zählt.
Aber mal blöd gefragt, hab noch nicht nachgeschaut. Gibt es den BFG denn nicht in "T" ??
Ok, schon gefunden - nur bis "R", auch das würde ja nicht reichen
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Skyrat2 schrieb: ...Mir sind aus dem Freundeskreis zwei drei Fälle bekannt...
Hej,
du alleine kennst schon drei!
Diverse Organisationen wie ADAC, und unseren Ordnungshütern sind noch keine Fälle bekannt, wo Geländewägen zur Kasse gebeten wurden.
Von Standard-PKW´s möchte ich in diesem Forum nicht sprechen.
Und die italienische Verordnung ist gewiß nicht wegen Geländewagenreifen entstanden:
Gruß
OffRoad-Ranger
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- Skyrat2
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es ging sicherlich nicht um ein paar Geländewagen, vielmehr um die in Italien massig vertretenen "Sprinterarten" welche ganzjährig mit Winterreifen rumdüsen etc.
Die Geländewagen erwischt es halt mit, und diese sind mit den meisten AT oder gar MT Reifen eigentlich immer ein Treffer zum Abkassieren.
Ich kenne nunmal viele Offroader und musste beruflich jahrelang nach Italien, daher kenne ich drei Fälle, aber zugegeben, zwei davon hat es unterhalb von Neapel erwischt, und aus über 400€ "offiziell" konnte man unter 100€ "ohne Quittung" aushandeln
Wer nicht nach Italy muss, dem kann es ja Wurst sein - für die anderen gibt es ja AT Reifen mit "T"
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- Cip
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Aber dennoch:
Wenn ich doch im Fahrzeugschein einen Q Reifen als "auch genehmigt" eingetragen habe, müsste sich jeder italienische Polizist eigentlich damit doch zufrieden geben... EIGENTLICH
Riskieren würde ich es aber dennoch nicht!!!
Lieben Gruß
Matthias
2017er Wildtrak 3.2 Automatik
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S t e f a n schrieb: Auf MT umsatteln. Da hat man das mit den Steinen nicht so ausgeprägt.
Steine sammeln und auswerfen macht jeder Reifen, egal ob HT, AT, oder MT.
Es ändert sich lediglich die größe der Steinchen, denn je gröber das Profil, desto größer sind auch die Steine, die aufgesammelt und aufgewurfen werden.
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