Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;)

  • Donald Dark
  • Donald Darks Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
13 Feb 2009 13:06 #1 von Donald Dark
Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;) wurde erstellt von Donald Dark
edit: Hab das mal von einem anderen Faden abgetrennt... deswegen der etwas unvermittelte Einstieg.... ;) -- und in die Plauderecke kommt das sobald der "Mod-Knoten" gelöst ist...

Gruß
Elke




@Busfahrer: Ein weit verbreiteter Irrtum! Was eingetragen ist, kann von Amtswegen auch ganz schnell wieder ausgetragen werden. Hab ich selber schon einige male praktiziert! :twisted:

Suche Anhänger, ca. 2,5 m...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Redneck
  • Rednecks Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
  • Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Mehr
13 Feb 2009 13:36 #2 von Redneck
Hi!

Da muß ich dem Berti zustimmen! Haben wir an der Grenze auch oft genug erlebt, z.B. bei Motorrädern (speziell Auspuff)...

Da gab´s auch oft seeeeehr lange Gesichter!

Hab ich selber schon einige male praktiziert

Hoffentlich nicht an Pickups, Berti...
Oder warst Du derjenige, der mir damals.... Ich bin dann mal wech...

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
13 Feb 2009 14:58 #3 von silver
danke fritz für die pm.auch tomax danke.die arb wäre aber nur ohne seilwinde was weil ich die nie brauchen würde.ist ja leider auch nicht ganz billig. :oops:

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Donald Dark
  • Donald Darks Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
13 Feb 2009 15:10 #4 von Donald Dark
Donald Dark antwortete auf Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;)
Nee, zu dem Zeitpunkt war ich eher in der Tiefer-Breiter-Fraktion unterwegs. Gut, bin ich mitm Honda immerno, aber lang nimmer so intensiv. Man wird halt doch erwachsen! :D

Ach ja, und bei Rollern und Motorrädern geht sowas auch super, stimmt!

Nee Jürgen, würd ich doch NIEEEEEEEEEEEEEEEEEEE! :k_green10

Suche Anhänger, ca. 2,5 m...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Redneck
  • Rednecks Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
  • Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Mehr
13 Feb 2009 16:29 #5 von Redneck
Muß ich Angst haben, Berti?

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
13 Feb 2009 17:13 #6 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;)

@Busfahrer: Ein weit verbreiteter Irrtum! Was eingetragen ist, kann von Amtswegen auch ganz schnell wieder ausgetragen werden. Hab ich selber schon einige male praktiziert!

Da bist Du aber noch nicht an den Richtigen gekommen! Bei mir würdest Du nichts austragen!! Mit welcher Berechtigung auch! Polizeibeamte sind doch keine KFZ Sachverständige!
Wo kämen wir denn da hin!! Du könntest mich nur zum Tüv schicken, oder mein Fahrzeug vorübergehend stilllegen, aber mehr nicht!
Das müsst ihr mir erst beweisen, sonst glaube ich das nicht!! Sorry!!

Chevy + Camp 8L

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • schwarzer Drachen
  • schwarzer Drachens Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
13 Feb 2009 17:24 #7 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;)
sorry jungens!

aber zerlabert hier mal nicht meinen faden!!!! gell jürgen! macht einen eigenen auf!
danke
tomax

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Busfahrer
  • Besucher
  • Besucher
13 Feb 2009 18:19 #8 von Busfahrer
@ Dark, @ Jürgen: - und zur Beruhigung aller jetzt Aufgeschreckten:

Da muss ich Euch enttäuschen.

Die Rückgängigmachung einer Eintragung von Fahrzeugzubehörteilen ist nur auf dem Gerichtsweg möglich und auch nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an den eingetragenen Teilen nach der Eintragung (Achtung: Beweispflicht durch das Amt!) Veränderungen vorgenommen wurden, die eine Gefährdung oder Veränderung durch die eingetragenen Teile in dem Sinne bedeuten, dass z.B. scharfkantige Fahrzeugteile entstanden sind, Emmissions- oder Geräuschgrenzen überschritten wurden etc.

Trifft das alles nicht zu, ist eine technische Änderung für dieses Fahrzeug nicht mehr aufzuheben, auch dann nicht, wenn danach ändernde gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten. Dann gilt nämlich die Besitzstandswahrung.

1.) Nun wissen wir ja zum Einen, dass etliche Freaks genau das tun, Auspuffanlagen im Nachgang leer räumen, mit Chips spielen etc. In einem solchen Fall - und nur dann - kann das Fahrzeug zur erneuten Vorführung angeordnet werden. Kann dabei eine solche Veränderung nachgewiesen werden, erlischt natürlich die ABE und das Fahrzeug muss auf den beschrieben Zustand zurückgeändert werden. Die entstehenden Kosten inkl. etwaiger Bußgelder trägt hier der Fahrer. Die Beweispflicht liegt dabei beim Amt bzw. der Polizei. Bestätigt sich der Verdacht des Amtes oder der Polizei dabei nicht, bleibt am Fahrzeug alles beim Alten und das Amt trägt die Kosten der Vorführung!!! (Das sollte Ihr wissen, Donald und Jürgen!).

Und auch nur wenn "Gefahr im Verzug ist", darf das Fahrzeug vor Ort stillgelegt werden. Die Beweispflicht liegt im Nachgang hierbei wiederum beim Amt. Kann eine nachträgliche Veränderung nicht nachgewiesen werden, trägt auch hier das Amt die vollständigen Kosten.

Leider wissen das viel zu wenige Fahrer und wehren sich zu wenig.

2.) Wissen wir ja zum anderen, dass mancherorts die Polizisten und Ordnungsämter - frei nach dem Motto "gibt dem Menschen Macht und er wird wahnsinnig..." - ohne rechtliche und gesetzliche Grundlage genau das getan haben ( besonders aus Bayern und dem Berliner Raum sind solche Fälle bekannt, wo die Polizisten schon gern mal Sheriff in Texas spielen), was Donald beschrieben hat. Dagegen hilft dann ein ordentlicher Rechtsanwalt, der das problemlos richtet und im 2. Gang ein Verfahren auf dem Verwaltungswege mit Anzeige beim Rechnungshof, weil auf diesem Weg Steuergelder der Bürger verschwendet werden. Ein solches Verfahren, wenn der vorangegangen Prozess um die technische Änderung gewonnen wurde, zeigt enorme Wirkung. Da wurde nicht selten der Verursacher des Ärgernisses schon mal versetzt...wohin auch immer...

Und wenn Du, Donald, so etwas getan hast - hattest Du bis jetzt nur Glück, dass Du nicht auf mich getroffen bist - ehrlich. Damit hast Du in jedem Fall Deine Kompetenz überschritten, wenn der betroffenen Fahrer das Gegenteil nachweisen konnte. Wenn Du da an den Richtigen kommst, reicht das für eine fette Aufsichtsbeschwerde...
:mrgreen:


lg - der Fritz

Für weitere Kommentare sollten wir jetzt aber wirklich einen eigenen Fred aufmachen, da hat der Tomax Recht.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Redneck
  • Rednecks Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
  • Wir können alles, außer Hochdeutsch!!!
Mehr
13 Feb 2009 19:35 #9 von Redneck
Servus!

Vielleicht kann ja ein Mod das Thema mal trennen... und in die Plauderecke verschieben, wäre nämlich schon interessant, das weiterzudiskutieren!

Möchte aber Tomax´ Faden nicht zerlabern, sonst gibt´s ...

@ Fritz:
Wenn das wirklich stimmt, dann haben sich die Polizisten aber auf sehr dünnem Eis bewegt... allerdings muß ich dazu sagen, es handelte sich so gut wie immer um Motorräder, die den Auspuff "leergeräumt" hatten, also war´s in diesen Fällen wohl zu Recht!

Ich hab aber auch schon öfter gehört, daß Eintragungen, die, sagen wir mal "grenzwertig" sind, wieder ausgetragen wurden! Es handelte sich hier um Einzelabnahmen, für die wohl ein Prüfer unterschrieben hatte, weil er es als legitim ansah, seinen Namen unter diese Eintragung zu setzen. In einer Kontrolle kamen dann Mängelanzeigen, und die Einzelabnahme wurde wieder ausgetragen!

Das hieß für die Fahrer, Reifen wieder abzumontieren, andere Felgen zu kaufen undundund... Jetzt bin ich am Ende meines Lateins: darf die Polizei das oder nicht?

Was mir selbst schon passiert ist: mein ehemaliger Chevy K 30 hatte Reifen der Größe 36 x 12,5 R 16,5 drauf, eingetragen ohne Kotflügelverbreiterungen. Keiner außer unserem TÜV merkte, daß schon seit Jahren ein Zahlendreher in der Reifengröße notiert war, nämlich 12,5 x 36 R 16,5! Man stelle sich vor: Reifen, die 36" breit sind, aber nur 12,5" hoch!!! Leuchtet ja jedem ein, daß es so was nicht geben kann. War aber unserem TÜV-Boß egal, er verweigerte mir die Plakette! Auch meine Aussage, daß der Wagen so schon dreimal durch den TÜV gekommen wäre, interessierte ihn nicht! Nach langem Zureden war er dann doch dazu bereit, aber nur unter der Bedingung, daß ich Kotflügelverbreiterungen montiere!!! Ansonsten könne ich froh sein, daß er mir das alles nicht austragen würde! Ich fuhr kopfschüttelnd (und fluchend) vom Hof, suchte eine verständnisvollere TÜV-Station, die sich DEKRA nannte , und alles war kein Problem!

Ich hatte und habe bis heute keine Ahnung, ob er dazu berechtigt gewesen wäre!

Deswegen wäre es echt interessant, mal zu hören, ob noch jemand mit solchen Sachen (schlechte) Erfahrungen gemacht hat!

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Donald Dark
  • Donald Darks Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Platinum Boarder
Mehr
13 Feb 2009 22:21 #10 von Donald Dark
Donald Dark antwortete auf Vom Eintragen-Austragen-Nachtragen.... ;)
Also zu dem Thema sollte hier wohl wirklich nicht weiter diskutiert werden, das ufert nämlich aus!

@Volker1959: Das ich das nicht selber mach, sondern nach Vorführung beim TÜV is doch wohl logisch, oder? Ich konnt mir jetzt nicht vorstellen, dass jemand auf die Idee hier kommt... Vor Ort sofort stillgelegt, wird, wie schon erwähnt, bei Gefahr im Verzug. Und das kann ich dann durchaus vor Ort entscheiden, ob nen Kfz zur allgemeinen Gefahr im Strassenverkehr wird.

@Bußfahrer: Wenn ich für jeden derartiger Sätze, die ich bisher gehört habe, 10 Euro bekommen hätte, wär mein Haus schon abgezahlt! Ne Dienstaufsichtsbeschwerde kann jeder schreiben wie er mag. Wenn die sich auf eine von mir getroffene Maßnahme bezieht, die rechtlich i.O. war und sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es eben nicht ganz so krass war, wie es für mich vor Ort aussah, juckt mich die sonstwo. Da kann mir KEINER was! Und kein noch so guter Anwalt interessiert mich dann! In der Regel lauten die Dienstaufsichtsbeschwerden immer "der hatte ja garkeine Mütze auf" und ähnlicher Kram. Dazu muss ich dann auch nix sagen... Und ja, ich weiss, was wo wie kostet und wer gegebenenfalls die Kosten trägt. Glaub mir, ich mach den Job ja auch schon en paar Jährchen. Und allein 2006 (da hab ichs spasseshalber mal gezählt) hab ich 38 Autos und Moppeds im Sommer stillgelegt, übrigens bis auf einen alle vor Ort. Was meinst DU denn, was ich da alles zu hören bekommen habe, von den "armen" Schraubern??? Und was is passiert? NIX!!! Erstens, weil jedesmal der TÜV meine Ansichten bestätigt hat und zweitens mach ich eben meinen Job. Und ich reit net aus Spaß einen rein, sondern sorge dafür, dass ordentliche Kfz auf den Strassen unterwegs sind!

2007 isses mir einmal passiert, dass es hart auf hart ging und die BE nicht vollständig erloschen sondern das Auto ebend nur für "nur eingeschränkt Strassentauglich" erklärt wurde. Also erhebliche Mägel vorhanden aber nicht aussreichend für eine erloschene BE. Und was is mir passiert? Garnix... Doch, ich bin versetzt worden!!! Auf eigenen Wunsch nach Hause! :roll:

zu Deinem zweiten Punkt: Ich weiss ja nicht, wie das bei Euch in Westpolen so gehandhabt wird, aber mit Halbwissen und solchen Ammenmärchen von entsprechenden Versetzungen würd ich Abstand nehmen. Sowas is Quark! Komischerweise wissen sowas immer nur welche, die nicht bei "unserem" Verein sind...

Und für die Allgemeinheit: Natürlich hat JEDER Bürger das Recht, gegen polizeiliche Maßnahmen Rechtsmittel einzulegen. Was aber nicht heisst, dass damit die Stillegung und das Abschleppen vor Ort zu verhindern ist.

Mehr werd ich jetzt hier net schreiben, höchstens mal in nem eigenen Thread und auch nur dann, wenns dann dort sachlich bleibt und keine Kindermärchen verbreitet werden.

@Jürgen: bezüglich der Austragung, jap alles rechtens. Und der Prüfer, der dass dann eingetragen hat, bekommt auch noch ne Schaufel drauf wegen mittelbarer Falschbeurkundung.

Und auch beim zweiten Beispiel: ja, das darf er, das ist sogar sein Job. Obs hier explizit sinnvoll gewesen wäre, darüber lässt sich sogar sehr gut streiten, weil der Zahlendreher ja wirklich offensichtlich ist. Aber da ists halt wieder so, wo Menschen sind, menschelts...

Suche Anhänger, ca. 2,5 m...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: OffRoad-RangerBigPitDynomikeSiskomonty
Ladezeit der Seite: 0.025 Sekunden