Zu hohe Preise für aktuelle Ranger Modelle?

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07 Nov 2025 18:24 #51 von Iron
Ich denke so wie der Lada Niva, oder?.
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,
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07 Nov 2025 19:04 - 07 Nov 2025 19:09 #52 von Frido
Wieder falsch:

Korrekt:
Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Weitere Informationen
Herausgeber
Bayern

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17. Oktober 2025
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

ODER

EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde die Aufgabe der Erteilung von EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen (VO (EU) 2018/858 Artikel 44) zugewiesen.

m Antragsverfahren müssen dem KBA folgende Informationen leserlich (mit eingeschalteter Texterkennung) und vollständig ausgefüllt übermittelt werden:

Anfangsdaten (Daten zur Feststellung der Authentizität des Antragstellers sowie Abwicklung des Verwaltungsverfahrens)*Antrag der antragstellenden natürlichen oder juristischen PersonPrüfbericht eines vom KBA benannten Technischen Dienstes für die Prüfung von Gesamtfahrzeugen
Angaben zum Genehmigungsbogen gemäß Anhang III, Muster D der Verordnung (EU) 2020/683**Angaben zum Fahrzeug gemäß Anhang III, Anlage 1 der Verordnung (EU) 2020/683**Zwei Fotos des Fahrzeugs im geprüften Bauzustand (z. B. inklusive geänderter Teile wie Adapter für Anbringung des hinteren Kennzeichens, Entfall Motorhaubenfigur) (3/4-Ansicht von vorn und hinten, Mindestauflösung 640 × 480 Pixel)**Bei einem in mehreren Stufen gefertigten Fahrzeug alle Übereinstimmungsbescheinigungen, die für die vorangegangenen Genehmigungsstufen ausgestellt wurden**
Die Informationen gemäß Anstrich 3-7 muss der Technische Dienst direkt an das KBA übersenden. Wendet sich der Antragsteller nicht vorher an das KBA, steht der Übersendung aller Informationen (einschließlich Anfangsdaten und Antrag) durch den Technischen Dienst nichts entgegen.
Die Übermittlung soll auf elektronischem Weg (per Dokumentenaustauschsystem oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (siehe FAQ) erfolgen.
*) Nur erforderlich bei erstmaligem Antrag auf Erteilung einer EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung; Entfällt generell, wenn antragstellende natürliche oder juristische Person bereits eine Genehmigung beim KBA hat.
**) Sofern nicht schon separate Anlagen des Prüfberichts.

ODER:

Für Kraftfahrzeuge, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, wird - bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können - eine behördliche Genehmigung benötigt, die bestätigt, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen.

Für Neufahrzeuge der Klassen M (Pkw, Wohnmobile, Busse), N (leichte und schwere Lkw) oder O (Anhänger), für die keine Typgenehmigung oder EU-weit gültige Einzelgenehmigung nach VO(EU) 2018/858 Art. 44 vorliegt, ist eine nationale EU-Einzelgenehmigung nach VO(EU) 2018/858 Art. 45 i. V. m. § 13 EG-FGV zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Einzelgenehmigung ist der Genehmigungsbehörde das auf Kosten des Antragstellers erstellte Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, der einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört, oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, vorzulegen.

Für alle übrigen betriebserlaubnispflichtigen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, für die keine Typgenehmigung, nationale Betriebserlaubnis (allgemein (ABE) oder im Einzelfall (EBE)) oder EU-weit gültige bzw. nationale EU-Einzelgenehmigung vorliegt, ist eine nationale Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beantragen.

Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug, durch die die Betriebserlaubnis erloschen ist (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen, o.ä.) ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Technischen Dienstes erhalten haben, da die Betriebserlaubnis als behördliche Genehmigung neu erteilt werden muss.

FAZIT:
Es gibt keine sog. Kleinserien. Und ich denke, bevor hier etwas verbreitet wird, was nicht zutreffend ist, sollte zuerst der Sachverhalt geprüft werden.

Deshalb schlage ich vor, dass die hier Teilnehmenden, die von sog. umgangssprachlichen Kleinserien reden, Beispiele bringen:

Welches Fahrzeug, welcher Typ, welche Karosseriebauform, welche Motorisierung etc.

Dann kann der Interessierte selber entscheiden, ob er eine "Kleinserie" hat - haben möchte oder etc.

Diese "Spielchen" mit den umgangssprachlich bezeichneten "Kleinserien" versuchen die Möchtegerntuner uns regelmäßig zu verkaufen. Tja, leider ist dies in mehr als 99 % der Fälle nicht möglich. Deshalb werden diese Fahrzeuge bei der Kontrolle vor Ort stillgelegt, abgeschleppt, vorerst einbehalten, Kennzeichen entstempelt, dann folgen Gutachten. Und der Betroffene hat dann immer viel "Pippi" in den Augen. Dann kommen die Aussagen wie habe das Auto so gekauft, gerade erst gekauft habe die Unterlagen nicht dabei etc.

Viel Spaß euch allen.

seit 01/2025 (Oktober 2024) Ranger Doppelkabine Wildtrak - 2,0 Ecoblue 151 kw / 205 PS / Standheizung >> Bereifung: General Grabber AT3 FR XL 3PMSF - 255/70R18 116 H XL

Letzte Änderung: 07 Nov 2025 19:09 von Frido.

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07 Nov 2025 19:19 #53 von Frido

Iron schrieb: Ich denke so wie der Lada Niva, oder?.
Mfg Iron


Hallo Iron, nicht ganz richtig. Die neuen Fahrzeuge haben z.T. schon diverse Assistenten. Leider ist der offizielle Importeuer von damals hier im Norden nicht mehr existent. Und der Verkauf wurde 2019 eingestellt. War ein tolles Auto, jahrzente praktisch unverändert gebaut. Leicht zu reparieren etc. Aber spätestens seit dem Thema Ukraine gibt es nicht mal mehr offizielle Ersatzteile. Irgendwelche Händler organisieren immer mal wieder was, aber wenn das nicht ganz sauber ist, ist es u.U. später ein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich wollte noch einen haben, aber keine Chance. Soll wieder kommen, aber keiner weiß wann.
Mit den Russen GAZ und UAZ genau das gleiche Thema. Schade eigentlich.

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07 Nov 2025 19:48 - 07 Nov 2025 19:49 #54 von Iron
Hallo, ich war vor Jahren kurz davor einen Lada als Jägerauto zu kaufen. Bei fast 11000 euro eigendlich geschenkt. Bis das die Karren im Neuzustand schon verostet sind wäre mir fast egal gewesen, Schweißgerät ist vorhanden :-((. Mir wurde damals gesagt das der in DE nicht mehr zugelassen würde wg. z.B.fehlendem ABS, Airbag ect..
. Deswegen hatte ich das sein lassen.
Mfg Iron

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Letzte Änderung: 07 Nov 2025 19:49 von Iron.
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07 Nov 2025 20:20 #55 von Frido
Das ist wirklich Schade, denn auch ich hatte die Idee - Rostschutz hin oder her - für das bisschen Geld tolles Auto und Notfalls kauft man sich nach 4 - 5 Jahren einen Neuen. Aber leider nicht mehr möglich.

Klasse war, wie beim Toyo BJ42, wenn innen dreckig, Proppen im Fußraum raus, Gartenschlauch rein, an der Luft föhnen lassen und sauber. :freuen:

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07 Nov 2025 22:01 #56 von Iron
Wie beim Iltis, den ich zu meiner BW-Zeit ( damals als Neufahrzeug mit 29km auf der Uhr übernommen hatte) gut 20000km gefahren habe. Hat zuviel gesoffen, war aber durchaus ein geiles Auto. Aber der Tank war ja auch groß genug dimensioniert( 120l)
Mfg Iron

Ford Ranger Limited, Extracab, 3,2 TDCI, Bj 2020 vermutlich einer der Letzten mit 3,2- Motor, Ironman 4x4 Performance-fahrwerk + 45mm, 265/70 R16 auf Dotz-Dakar, HardTop von Beltop,

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08 Nov 2025 08:59 #57 von S t e f a n
Alles falsch, das stimmt mich traurig :ohmy:

Es sind aktuell eher die Chinetzen wie der 212er oder der Foton Pickup. Kleinserie, Viele Assistenten sind nicht vorhanden, weil es nicht braucht.
Die passende Verordnung wird Frido sicher noch bringen :freuen:

Ford verkauft auf Fridos Rat hin!

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09 Nov 2025 16:33 #58 von S t e f a n
...später vielleicht....

Ford verkauft auf Fridos Rat hin!

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10 Nov 2025 10:25 #59 von Frido
@Stefan:

Meine Mitteilung vom 07.11. - 19:04 Uhr unten nochmals speziell für dich. Dort ist alles enthalten und beschrieben. Die angeführten Fahrzeuge sind auch keine "Kleinserien", nur weil sie hier in Deutschland nicht erhältlich sind - offiziell. Übrigens haben einige der genannten, sehr wohl Ass.-Systeme. Nur mal schlau machen.....
Damit wäre alles gesagt. Und nebenbei, viel Spaß beim Eigenimport um Kosten zu sparen um auf die Ass.-Systeme zu verzichten. Freue mich schon das benötigte Gutachten hier dann zu sehen....

Aber es ist halt wie mit den anderen Dingen, Beispiel: 4-Kant-AHK (= Anhängebock oder Anhängerkupplung) und dem Sicherungsstift - hier auch schon behandelt. Spätestens beim Unfall und im schlimmsten Falle mit Personenschaden werden sich die Superschlauen mit der Versicherung auseinandersetzen dürfen und mit der dann folgenden Zivilklage gegen sie.

Übrigens der Tesla Cybertruck ist auch keine "Kleinserie", nur weil er hier in Deutschland niemals zugelassen wird. Evtl. nu r mit roter Nummer. Zitat:
Teslas vollelektrischer Cybertruck darf nicht auf deutschen Straßen fahren, da er gegen eine ganze Reihe europäischer Auflagen verstößt. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme, auch nicht für Angehörige des US-Militärs. Das geht aus einer Mitteilung der US-Armee an in Deutschland stationierte Soldaten hervor.
In dieser erklärt die Armee, dass ein entsprechendes Gesuch über eine Ausnahme für in Deutschland stationierte Streitkräfte vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt wurde. Zur Begründung heißt es in dem Schreiben: "Nach einer rechtlichen Prüfung lehnte das deutsche Verkehrsministerium den Antrag ab, da der Tesla Cybertruck nicht nur die EU-rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, sondern erheblich davon abweicht."

Für die, die es nicht wissen:
US-Militärangehörige können eigene Fahrzeuge mitbringen und unterliegen hier im Normalfall nicht den deutschen bzw. EU-Gesetzten. Es gab hier auch in der Vergangenheit Autohändler, die damals schon Jeeps etc. angeboten hatten, die es in dieser Form hier nicht gab. Leider war kein Verkauf an Nicht-Militärs möglich/zulässig. Die USt. haben sie auch nicht zahlen müssen.

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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17. Oktober 2025
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

ODER

EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde die Aufgabe der Erteilung von EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen (VO (EU) 2018/858 Artikel 44) zugewiesen.

m Antragsverfahren müssen dem KBA folgende Informationen leserlich (mit eingeschalteter Texterkennung) und vollständig ausgefüllt übermittelt werden:

Anfangsdaten (Daten zur Feststellung der Authentizität des Antragstellers sowie Abwicklung des Verwaltungsverfahrens)*Antrag der antragstellenden natürlichen oder juristischen PersonPrüfbericht eines vom KBA benannten Technischen Dienstes für die Prüfung von Gesamtfahrzeugen
Angaben zum Genehmigungsbogen gemäß Anhang III, Muster D der Verordnung (EU) 2020/683**Angaben zum Fahrzeug gemäß Anhang III, Anlage 1 der Verordnung (EU) 2020/683**Zwei Fotos des Fahrzeugs im geprüften Bauzustand (z. B. inklusive geänderter Teile wie Adapter für Anbringung des hinteren Kennzeichens, Entfall Motorhaubenfigur) (3/4-Ansicht von vorn und hinten, Mindestauflösung 640 × 480 Pixel)**Bei einem in mehreren Stufen gefertigten Fahrzeug alle Übereinstimmungsbescheinigungen, die für die vorangegangenen Genehmigungsstufen ausgestellt wurden**
Die Informationen gemäß Anstrich 3-7 muss der Technische Dienst direkt an das KBA übersenden. Wendet sich der Antragsteller nicht vorher an das KBA, steht der Übersendung aller Informationen (einschließlich Anfangsdaten und Antrag) durch den Technischen Dienst nichts entgegen.
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**) Sofern nicht schon separate Anlagen des Prüfberichts.

ODER:

Für Kraftfahrzeuge, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, wird - bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können - eine behördliche Genehmigung benötigt, die bestätigt, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen.

Für Neufahrzeuge der Klassen M (Pkw, Wohnmobile, Busse), N (leichte und schwere Lkw) oder O (Anhänger), für die keine Typgenehmigung oder EU-weit gültige Einzelgenehmigung nach VO(EU) 2018/858 Art. 44 vorliegt, ist eine nationale EU-Einzelgenehmigung nach VO(EU) 2018/858 Art. 45 i. V. m. § 13 EG-FGV zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Einzelgenehmigung ist der Genehmigungsbehörde das auf Kosten des Antragstellers erstellte Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, der einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört, oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, vorzulegen.

Für alle übrigen betriebserlaubnispflichtigen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, für die keine Typgenehmigung, nationale Betriebserlaubnis (allgemein (ABE) oder im Einzelfall (EBE)) oder EU-weit gültige bzw. nationale EU-Einzelgenehmigung vorliegt, ist eine nationale Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beantragen.

Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug, durch die die Betriebserlaubnis erloschen ist (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen, o.ä.) ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines Technischen Dienstes erhalten haben, da die Betriebserlaubnis als behördliche Genehmigung neu erteilt werden muss.

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THEMA SOLLTE NUN GEKLÄRT SEIN. Ich wollte nur kurz helfen, damit auch andere in diesem Forum ein paar mehr Informationen bekommen, die auch korrekt sind.
Dringende Empfehlung an die Leser hier, die nicht so bewandert sind:
Nicht alles glauben, was von einigen hier erzählt wird. Lieber selber schlau machen, notfalls bei den hilfsbereiten offiziellen Spezialisten (TÜV, DEKRA, KBA, Behörden allg., auch die Polizei kann und wird in vielen Fällen gerne helfen).

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10 Nov 2025 10:38 - 10 Nov 2025 11:10 #60 von Polecat42

Frido schrieb: @Stefan:

Beispiel: 4-Kant-AHK (= Anhängebock oder Anhängerkupplung) und dem Sicherungsstift - hier auch schon behandelt.


etwas OT, aber sag' mir mal bitte worum's geht oder linke auf ein Thema — nicht dass ich da in irgendeine Falle tappe weil ich etwas US-fitte :D Danke!

// update: nevermind, gefunden: www.pickuptruck...86961 Danke!

Wildtrak X 2.0 l 205 PS, Lieferung vsl. 12/25
Letzte Änderung: 10 Nov 2025 11:10 von Polecat42.

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