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Willkommen im Wartesaal
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Als Antwort habe ich bekommen, dass ich darauf nicht verzichten kann, da meine Bestellung und Konfiguration bereits eingeplant sei,.....aber die Fertigung ist trotzdem erst Monate(!!!) später gestartet.
Und nein, ein Verzicht auf "Start-Stop" würde nichts beschleunigen,....... naja, sehr unbefriedigende Antworten.
Also weiter warten und hoffen.
Beste Grüße
Yves
Ford Ranger Extracab Wolftrak 2,0 / 6-Gang /08-2022
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wer nicht auf Start/Stop verzichtet wird keinen Ranger bekommen.
Es wird den alten Ranger mit Start/Stop nicht mehr geben.
Auch wird die Produktion ja im laufe d es Jahres umgestellt werden auf den neuen Ranger.
Dieser so hofft man wird mit allen Features gebaut werden.
Gruß
linuxstevie
Ford Ranger Wildtrak 2021 2.0l 213PS Automatik Getriebe
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Ford Ranger Extracab Wolftrak 2,0 / 6-Gang /08-2022
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ALF-SON schrieb: Nur zur Info. Ford hat momentan Probleme mit der Auslieferung. Es gibt einen Rechtsstreit wegen der Software und Hardware für das Notrufsystem. Wenn sich Ford nicht einigt wegen der Patentverletzung werden keine Autos mehr verkauft. Bzw alle Autos die das System verbaut haben zurück gerufen und vernichtet, sprich sie kommen in die Presse. Gruß aus Thüringen Alf-Son
Da wird man wohl genauso zahlen wie bei Volkswagen.
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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www.heise.de/ne....html
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Damit das Urteil vollstreckt werden kann, muss vom japanischen Kläger IP Bridge eine Sicherheitsleistung von 227 Millionen Euro hinterlegt werden. Dann würde es in ein bis zwei Wochen vollstreckt werden – sofern sich Ford nicht noch mit den Klägern einigt. Auch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Ford kann noch in Berufung gehen. Wird es vollstreckt, droht sogar ein Rückruf aller Autos und ihre Vernichtung. Im Vorjahr hat Ford knapp 130.000 Autos verkauft und Umsätze in Millionenhöhe verzeichnet.
www.faz.net/akt....html
Ford Ranger DoubleCab Wildtrak 3,2 Automatik outdoor-orange (bestellt 09.01.17, Baudatum 18.05.17, Ankunft Bremerhaven 12.07.17, Abholung 15.08.17), BE
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Nicht falsch verstehen, ich sage nicht dass ihr die Unwahrheit sagt, ich kann nur nicht glauben dass das geltendem Recht entsprechen soll. Da gäbe es ganz andere Fälle in denen das auch nicht gemacht werden musste.
Soweit ich weiß ist die Quelle doch die Wirtschaftswoche und da wird der Richter wie folgt sinngemäß zitiert:
"Es geht also um Umsatz in Millionenhöhe. Das Urteil von Richter Matthias Zigann sieht sogar den Rückruf aller Autos von den Händlern und ihre Vernichtung vor."
Quelle: www.wiwo.de/unt....html
Dort wird natürlich auch die Menge der seit 2021 verkauften Autos genannt. Ich denke aber dass das bzw. der entsprechende Umsatz daraus als Berechnungsgrundlage für den Streitwert dient.
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