Neues Steuergesetz

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31 Mär 2007 12:35 #121 von waldtroll
waldtroll antwortete auf Neues Steuergesetz
Faxbericht mit Anschreiben gilt vor Gericht!!

MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen

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01 Apr 2007 21:41 #122 von Vaddi
Vaddi antwortete auf Neues Steuergesetz
@waldtroll

Kann ja sein. Ich aber verlasse mich nie auf derartige Sachen, ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.
:wink:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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01 Apr 2007 21:44 #123 von Maik
Maik antwortete auf Neues Steuergesetz
Ich trau auch eher ein polnischen Autodieb wie einen aus diesem Staate,die haben uns schon genug reingelegt und verarscht :k_green1

Nur noch V8

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02 Apr 2007 18:51 #124 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

geht doch mal grunds?tzlich davon aus, dass der/die Sachbearbeiter/in auch nur tun was man ihnen sagt. Es nutzt nix hier ein Feindbild aufzubauen.

Ich hab meinen Einspruch gefaxt und noch Antwort bekommen bevor ich den Brief im Postkasten hatte.

Einschreiben R?ckschein - haha - da gibt es aber mittlerweile ganz andere Betrachtungen seitens der Richter - die gelbe Post ist mittlerweile privatisiert, damit kann sie keine hoheitlichen Aufgaben mehr erf?llen - der R?ckschein ist nichts wert!

Wenn schon, dann Einwurfeinschreiben, das gilt n?mlich als zugestellt (drei Tage nach dem Absenden)!

So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts

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02 Apr 2007 19:07 #125 von Tosch
Tosch antwortete auf Neues Steuergesetz
Hi @TomM,
Also das mit dem R?ckschein und so sehe ich etwas anders !
Bei einem Einschreiben / R?ckschein bekomme ich den R?ckschein
von der Post zur?ck und zwar mit der Unterschrift des Empf?ngers bzw.dessen Postbevollm?chtigten,
Bei Einschreiben/ Einwurf best?tigt nur der Zusteller ( Postbote )mit seiner Unterschrift das er den Wisch auch eingeworfen hat .
Was ist da wohl mehr wert ?

Gruss Tosch

Liberté to Jour

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03 Apr 2007 05:07 #126 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin Trosch,

da streiten sich die Geister - wer ist den Postbevollm?chtigt? Bei mir wurden schon Einschreiben an irgendeinen Mitarbeiter gegeben.

Die Juristen sind sich einig, ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt! Beim R?ckschein kann es sogar sein, dass der zettel wertlos wird (so in einem OLG Urteil) weil der Postbeamte den Zettel schon vorher ausf?llt und aslles klar mach obwohl noch gar nichts abgegeben wurde.

Durch die Privatisierung der Post ist so allerelei schr?g geworden. Sichere Zustellung kann eigentlich fast nur noch durch Boten oder pers?nlich erfolgen - so traurig das klingt. Also wenn einer Partout einen Brief nicht erhalten haben will, dann hast schlechte Karten, mit oder ohne Einschreiben das ist wurscht. Faxprotokolle sind f?lschbar, Einschreiben gelten nicht automatisch als zugestellt, Briefe gehen verloren ... Aber trotzdem l?uft der normale Gesch?ftsbetrieb noch weil es am Ende weniger kriminelle gibt als man allegemein annimmt. :D

So long -> Tom
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03 Apr 2007 18:03 #127 von Jessy
Jessy antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo TomM

Wenn Du von Privatisierung der Post redest meinst Du wahrscheinlich die Privaten zusteller den bei der Post haben die eine Liste wo drin steht wer Postbevollm?chtigter ist und nur dem d?rfen Sie Einschreiben etc geben.
Denn mit einem Einschreiben-r?ckschein hast Du die Einlieferungsnummer und kannst dein Einschreiben sogar per Internet verfolgen und im schlimsten fall kannst Du auf schadensersatz klagen.

Gru?


Christian

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03 Apr 2007 18:59 #128 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

die Post kann keine hoheitlichen Aufgaben mehr erf?llen weil sie nicht mehr staatlich ist und nicht mehr zwingend Staatsbeamte besch?ftigt. Zu den hoheitlichen Aufgaben z?hlt die rechtsverbindliche Zustellung von Post (Briefen/Paketen etc.).

Wenn Du mal ein Schreiben vom Gericht bekommst wirst Du merken, dass diese entweder ein Einwurfeinschreiben (gelber Umschlag mit Zustellvermerk) sind, oder per Gerichtsboten zugestellt (eingeworfen) werden.

Das Ganze wurde reformiert mit dem Zustellungsreformgesetz vom 25.06.01 welches mit dem 01.07.2002 in Kraft getreten ist.

Aber das da spricht dem entgegen:

Was passiert, wenn durch versp?tete Briefzustellung eine Frist vers?umt wird?
Die Post muss f?r eine versp?tete Briefzustellung nicht einstehen. Allein der Absender ist daf?r verantwortlich, dass sein Schreiben rechtzeitig beim Empf?nger eingeht.

Wer also fristgem?? gegen seinen Bu?geldbescheid Einspruch einlegen oder ein Mietverh?ltnis oder eine Arbeitsstelle k?ndigen will, muss selbst darauf achten, dass die entsprechenden Fristen eingehalten werden. Es ist immer hilfreich, telefonisch nachzufragen, ob ein Schreiben auch eingegangen ist. Aber Achtung! Auch das oft gew?hlte Einschreiben ist keine Garantie f?r rechtzeitigen Zugang.

Wie kann ich f?r rechtzeitigen Zugang meines Schreibens sorgen?
Ein Schreiben gilt dem Empf?nger laut h?chstrichterlicher Rechtsprechung dann als zugegangen, sobald es in verkehrs?blicher Weise in die tats?chliche Verf?gungsgewalt des Empf?ngers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und f?r den Empf?nger unter gew?hnlichen Verh?ltnissen die M?glichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Bei Einwurf in den Briefkasten gilt ein Brief als zugegangen, sobald ein solcher Briefkasten ?blicherweise geleert wird. Dass der Empf?nger das Schreiben tats?chlich in den H?nden h?lt, ist nicht erforderlich. Bestreitet der Empf?nger den Erhalt des Schreibens, z.B. den Erhalt einer K?ndigung durch seinen Arbeitgeber, dann obliegt ?blicherweise dem Arbeitgeber die Tatsache der K?ndigung, sowie den Zeitpunkt des Zugangs darzulegen und zu beweisen.

Einschreibesendungen d?rfen nach der Postverordnung nur gegen eine Empfangsbest?tigung ausgeh?ndigt werden. Der Postbote hat, wenn er in der Wohnung niemanden antrifft, einen Benachrichtigungszettel zu hinterlassen, womit aber noch nicht die K?ndigungserkl?rung in die Verf?gungsgewalt des Empf?ngers gelangt ist. Der Einschreibebrief bleibt im Besitz der Post und gelangt noch nicht in den Machtbereich des Empf?ngers, so wie es beim Einwurf in den Briefkasten des Empf?ngers allgemein angenommen wird. Der in den Machtbereich des Empf?ngers gelangte Benachrichtigungszettel gibt lediglich den Hinweis darauf, dass das Einschreiben bei der Postfiliale abgeholt werden k?nne. Solange der Empf?nger das Einschreiben jedoch nicht abholt, gilt das Schreiben als nicht zugegangen.

Unter Umst?nden kann hier das sogenannte "Einwurf-Einschreiben" helfen. Der Postzusteller bescheinigt bei diesem Einschreiben, dass er das Schreiben in den Hausbriefkasten eingeworfen hat. Damit gilt das Schreiben als zugegangen. Aber auch hier aufgepasst! F?r den Inhalt ist nach wie vor der Absender beweispflichtig. Pech also, wenn der Empf?nger behauptet, der Briefumschlag habe nur ein wei?es Blatt enthalten. F?r solche F?lle h?tte dann nur noch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher geholfen. Das kostet zwar ein paar Euro, der Gerichtsvollzieher schaut sich aber auch den Inhalt des Schreibens vor Zustellung an.

Wann sollte man also ein Einschreiben w?hlen?
Ein Einschreiben sollte gew?hlt werden, wenn Sie einen Brief versenden und einen Versandbeleg w?nschen. Au?erdem, wenn es gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist (zum Beispiel im Arbeitsvertrag f?r eine K?ndigung). Ein Einschreiben ist jedoch keine Garantie f?r fristgerechte Zustellung.

Zustellung per Bote?
Ein Bote ist eine sichere Methode, um einen Brief fristgerecht zuzustellen. Wen man damit beauftragt, h?ngt von den Umst?nden und Entfernungen ab. Mit der Zustellung kann ein Bekannter beauftragt werden, oder die Zustellung kann auch durch den Absender selbst erfolgen. Bei Einwurf des Schreibens in den Briefkasten kann es dann jedoch zu Beweiszwecken n?tzlich sein, wenn Sie von jemandem begleitet werden, der Inhalt des Schreibens und den Einwurf bezeugen k?nnte.

Im ?brigen kann auch ein Kurierdienst (UPS, Expressdienst der Post AG) beauftragt werden. Der Kunde kann bestimmen, wann der Brief zugestellt sein muss, beispielsweise die ?bernachtzustellung bis 11.00 Uhr am n?chsten Tag.


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23 Apr 2007 13:37 #129 von EF 101
EF 101 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hey leute mal ne andere Frage,

habe ja auch den blöden Wisch vom FA bekommen das das Urteil da gefällt worden ist blabal... habe darauf hin meinen Einspruch ABER "unter vorbehalt" zurückgezogen und auf laufende Verfahren hingewiesen... dann haben die mir ein Gerichtsurteil vom Hessischen FG geschickt, wo ein L200 steuerrechtlich als LKW abgelehnt wurde... ich weiß jetzt eigentllich gar nicht mehr was ich machen soll :o ( komisch auch das auf einmal bayern andere Bundesländerbeschlüße in betracht zieht...

Der neue L200. Alles machbar.

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24 Apr 2007 04:03 #130 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin,

warum zieht Ihr eure Einsprüche zurück? Noch ist gar nichts entschieden! Zumindest nicht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Mir hat man auch so nen Brief geschickt und Dick und Fett das alte urteil beigelegt. ich hab den Gesetzestext kopiert und auf die Beiden Verfahren (MV und Bayern) hingewiesen. dazu noch ein paar bildchen mit den Maßen und gesagt man möge doch bitte die Verfahren abwarten.

Unter Vorbehalt zurückziehen - was soll das denn sein? Heißt am Ende keine Erstattung falls es gut für uns ausgeht.

So long -> Tom
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