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Neues Steuergesetz
- Vaddi
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Jeder der so einen Brief vom FA bekommt und nicht Mitglied von Pro Allrad ist, muss damit zum Anwalt seiner Wahl trotten und gegen die Aufhebung des Einspruchs durch das FA klagen. Vielleicht zahlt das eine existierende Rechtsschutzversicherung, ansonsten w?re der Rechtsbeistand aus eigener Tasche zu l?hnen.
Wer bei Pro Allrad Mitglied ist, soll die Sache an den Rechtsanwalt Nehm schicken und den die Sache regeln lassen. Ob da eventuell noch Kosten auflaufen, ist noch nicht genau raus. Der Verein kann so viele Klagen nicht per Vereinskasse einreichen, so ist der derzeitige Stand. Die Finanzdirektionen wollen damit wohl erreichen, das die Leute ihre Einspr?che zur?ckziehen, um das Geld, im Falle das wir vor Gericht gewinnen, nicht zur?ckzahlen zu m?ssen. Das ist quasi die Pferde scheu machen und dieses letzte Schlupfloch ausnutzen.

Bis das Gerichtsurteil gef?llt ist, passiert bei mir nix, da k?nnen die drohen und heulen wie sie wollen. Ich halte meinen Einspruch aufrecht.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- TomM
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Vaddi schrieb: @TomM
Die Produktpalette bei den Pickups ist eben nicht so sehr gross wie bei den anderen Gel?ndefahrzeugen und was es bei den Picks an Klagen gibt, ist, soweit ich informiert bin, fertig formuliert und eingereicht. Ich habe nicht den Eindruck, dass f?r uns nichts getan wird.
Ich bin auch nicht immer mit allem einverstanden, was im Forum von Pro Allrad abl?uft, aber immer nur meckern und irgendwelche Betr?gereien zu vermuten, macht auch keinen Sinn. Mir, wie auch allen anderen, bleibt nur ?brig abzuwarten, was bei der Sache herauskommt.
Moin Vaddi,
das ist es doch, was ich meine: "...soweit ich informiert bin...", "... Ich habe nicht den Eindruck...". Es w?re unheimlich sch?n zu wissen: Das was l?uft, was l?uft und wie man sich verhalten soll.
Wenn ich die Pro Allrad Seite aufrufe ist und bleibt der letzte Stand der, vom Dezember 2006. ?ber Pickups finde ich nur einen Satz.
proallrad.com schrieb: Es sind mehrere Pick-Up Klagen anh?ngig.
Mehr dazu unter Aktuelles.
Aus die Maus. Dann der fault pas,
Also demnach gelten Fahrzeuge als PKW, wenn sie N1 BA oder N1 BB entsprechen!
Hier hat der Gesetzgeber sehr sch?n von/aus der Richtlinie abgeschrieben und ist jetzt der Meinung, damit die PU zu erfassen.
Und genau das macht er nicht ? denn wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Hier die Liste der Aufbauarten - org. KBA
P.S. ?brigens werden Gerichtsurteile nicht gef?llt wie B?ume, sondern gesprochen (von Richtern) "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..."
http://www.proallrad.com/aufbauarten.php?modus=SUB|15|1
Ein Pick Up ist ein N1 NG - oder ein N1G NG!
bei dem einfach ignoriert wird, dass der Pickup die Aufbauart BA sein soll.
Abgesehen davon w?re die Aufbauart NA die richtige!
Das ?rgert mich und das bringt mich zu der Vermutung, dass es Pro Alrad ausschlie?lich um die Mehrzweckfarzeuge geht.
Wenn der Einspruch richtig formuliert gewesen w?re, dann k?nnte das Finanzamt den nicht einseitig aufheben - da ist do was anderes im Argen. Also sein ned b?se, ich verstehe das Schweigen von Stefan hier zu unseren speziellen F?llen so, dass es ihn nicht interessiert! So lese ich auch die Seite proallrad.com - es steht nichts drinnen von Pickups also ist es nicht die Priorit?t 1. Alle anden Aktionen, wie das Messen von nicht nutzbaren Fl?chen etc pp. sind Augenwischerei und vom Tisch mit einer einzigen Durchf?hrungsverordnung wie gemessen werden muss.
Ich w?rde mich gerne vom Gegenteil ?berzeugen lassen - aber es kommt nix!
P.S. ?brigens deren Gerichtsurteil nicht gef?llt wie B?ume sondern vom Richter gesprochen: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..."
So long -> Tom
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ich suche vergebens nach dem Aufbaucode BA.
Was ich gefunden habe ist:
http://72.30.186.56/search/cache?p=Fahr ... 1&.intl=de
Es ist scheinbar f?r die B?rger Deutschlands nicht m?glich, Gesetze durch lesen zu verstehen da notwendige Erkl?rungen fehlen.
Erkl?rungen sind scheinbar nur gegen Euronen vom KBA zu bekommen.
Gru? Pinsel
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- TomM
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genau das ist es was ich beschrieben habe - die Aufbauart BA ist nirgends zu finden, au?er eben, dass BA angeblich Pickups sind. Deine Fundstelle ist ja ?sterreich, die nun wohl die EU-Richtlinie umsetzen - aber auch dort gibt es keine Aufbauart BA.
Beim besten Willen, es macht auch keinen Sinn. Der L200 ist ein N1 (LKW bis 3,5 Tonnen)
Die Aufbauart ist entweder NG (Pritsche) oder NA (Kasten/Koffer) Es gibt keine Notwendigkeit eine Aufbauart BA zu erfinden, weil diese eben abgedeckt ist. Angeblich w?re das ja in der Mammut EU Verodrnung zu finden - isses aber nicht. Genausowenig wie ein SUV (Sport Utility Vehicle) - Sowas gibt es nicht! Es ist ein willk?rliche Einstufung durch das FA.
Ich wohne ja bei Flensburg, vielleicht schaffe ich es ja morgen beim Kraftfahrtbundesamt anzurufen und mir die Beschreibung f?r BA durchgeben zu lassen.
Die bisher einzige Erkl?rung, die ich daf?r habe ist es, dass der zum Mehrzweckfahrzeug umgeschl?sselte L200 diese Aufbauart bekommt, weil die Kombination NA oder NG mit M1 nicht geht. Aber dann w?ren alle mit "echter" LKW Zulassung raus - die sind dann von der Novelle nicht betroffen.
Wenn ich mir die NRW FA's ansehe, die offensichtlich Steuerbescheide wieder R?ckg?ngig gemacht haben, dann w?rde das genau der vermutung entsprechen - nur der Umgeschl?sselte L200 ist als PKW zu besteuern der als LKW geschl?sselte L200 bleibt ein LKW n?mlich ein N1G NA oder ein N1G NG und ist damit von der Novell nicht erfasst!
Alles andere, n?mlich Verh?ltnis Nutzfl?che zu Personenbef?rderungsfl?che, oder Nutzlast zu Sitzplatzanzahl herzunehmen w?rde ja wiederum Willk?r bedeuten, denn ein Pajero mit nur einem Raum f?r Personen und G?terbef?rderung w?rde ja nun auf einmal besser dastehen als ein L200 mit getrennten Kabinen und h?herer Nutzlast - das w?rde eindeutig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz versto?en.
Ganz nebenbei habe ich immer noch den Verdacht, dass es sich beim Aufbau BA einfach um einen Schreibfehler handelt und dieser Aufbau eigentlich AB (Schr?ghecklimousine) hei?en soll. den wahrlich ich finde nicht ?ber BA!!! Da mu? es ja eine Bezeichnung geben.
Aber nochmal, es ist nicht einzusehen, warum ein Kombinationsfahrzeug M1 AF mit weniger Zuladung eher eine Nutfahrzeugbesteuerung bekommen soll als ein wirklicher N1 NA oder NG Nur hier sehe ich derzeit den Ansatzpunkt. Dies w?rde ja ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgeber widersprechen, die Freizeigfahrzeuge aus der Nutzfahrzeugbesteuerung herauszunehmen. Es w?rde ja eine Umkehrung eintreten, das Mehrzweckfahrzeug, das meist als SUV genutzt wird, wird niedriger besteuert als der LKW der eine kleine Ladefl?che hat aber einen hohen Nutzlastanteil.
Alles anderen Messorgien von Pedal bis R?ckenlehne und Azug von nicht nutzbarem Raum oder was auch immer ist zum Scheitern verurteilt.
Da ja auch vom sog. ?u?eren Erscheinungsbild gesprochen wird ist ein L200 wohl eher ein Laster als ein Pajero und eine charakteristische Eigenschaft eines LKW ist ja genau die Trennung von Fahrgastraum und G?tertransportfl?che, so wie die M?glichkeit auf dieser Pritsche unterschiedliche Aufbauten anzubringen (Plane, Rungen, Koffer, Ladebordwand etc.).
So long -> Tom
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ihr macht mich noch ganz wuschig :shock: , denn
BA mu? nicht erst erfunden werden, denn BA steht f?r Lastkraftwagen, nachzusesen - wo



Also seht hier nach, Seite 46:
http://www.proallrad.com/htm/tuef/Richt ... 116-EU.pdf
Werner, dem aber auch lieber w?re, es g?be kein BA
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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danke f?r die Info.
Ich konnte diese Hinweise nicht finden, da ich POALLRAD kein Geld gespendet habe.
Ich hatte leider die sichere Bef?rchtung, dass das so ausgeht.
Wo liegt Eure Hoffnung begr?ndet, dass Ihr um die Steueranpassung herum kommt ?
Gru? Pinsel
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- waldtroll
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und kein BA
P= 2830
M = 1840
N =4
2830 - 2112=-< 4x 68
718 272
oder hab ich nicht richtig gerechnet
MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen
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- TomM
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na wunderbar, Das Wissens die Geister bei ProAllrad und stellen eine veraltete Liste ins Netz - Entschuldige bitte Stefan und auch Vaddi - das ist nicht seri?s. Da wird zum einen mit Angst und Schrecken gehadert wenn denn nun alle mit falschen Argumenten klagen dann schadet es der Sache und der "Verein" liefert die falschen Argumente h?chst selbst. Die tut er indem er hier falsch postet - siehe meine Zitat - und indem er unklare Aussagen macht.
@ all die anderen,
bliebe eben noch die M?glichkeit zu bezweifeln ,das die Aufbauart BA zutreffend ist - eben mit Hardtop, dann w?re es ja ein BB und damit w?rde die Formel zutreffen, die wir ja locker packen. 718 kg ist gr??er als 272 kg damit sind wir keine Fahrzeuge der Klasse N BA sondern ein Mehrzweckfahrzeug, das dann nach Anzahl Sitzpl?tzen zur Nutzlast berechnet wird Da war das dann mit der Nutzlast von 136 kg (? habs nicht mehr im Kopf und nun ist es auch schon sp?t/fr?h) pro Sitzplatz die wir ja locker ?berschreitenmit 179,5 lt. obiger Rechnung, wobei ich 990 kg Nutzlast habe also 247,5 kg. W?re "nur" das Hardtop wahrscheinlich einzutragen und fest zu verschrauben anstatt die Raodranger Klammern zu verwenden.
Es mach mich noch mehr zornig wenn ich das nun lese und sehe, dass der Anhang im Mitgliederbereich zu finden ist. und dieser, ach so tolle Verein, sich einen Schixx drum schert was mit den Pickups ist. Pro Allrad ist f?r mich gestorben, das Geld leg ich besser bei einem f?higen Anwalt selbst an und lass den Rest von meiner betrieblichen Rechtsschmutz ?bernehmen.
Es ist einfach v?lliges Unverst?ndnis von meiner Seite f?r ein derartiges verhalten und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier einfach Kohle abgezockt werden soll um die zu unterst?tzen, denen wir den Schlamassel zu verdanken haben - n?mich den ausschlie?lichen "for Fun" gel?ndewagenkutschern, die vor Kohle nicht laufen k?nnen und ein Steuerschlupfloch ausgenutzt haben um den zu kleinen Pullermann zu kompensieren. G?be es keine BMW, keine Mercedes M, kein Touaregs und keine Chayennes dann h?tte nie ein Hahn nach der PKW Steuer gekr?ht. Nun sind die Kerle zus?tzlich noch so unversch?mt und wollen bei uns, die in die Pfanne gehauen wurden, Kohle f?r ne Klage die wieder ausschlie?lich denen hilft, die es nicht n?tig haben. mein LKW soll aber auf einmal als PKW besteuert werden.
Aber nochmal zusammengefasst:
Der L200 ohne Hardtop ist offensichtlich ein N BA (N1; N2; N3 gibt es anscheinend nicht mehr!)
Mit Hardtop k?nnten wir ein N BB sein (LKW mit Kastenaufbau)
Wenn ein BB sind, dann sind wir wegen der Formel kein Fahrzeug der Klasse N mehr sondern ein anderes Fahrzeug der Klasse AF Mehrzweckfahrzeug. Dann tr?fe die Gewichtsregelung pro Sitzplatz (au?er dem Fahrersitz) zu und damit waren wir nach Gewicht zu besteuern.
Jede Rechnerei mit L?nge Ladefl?che, Doka oder nicht ist nach der Verordnung und dem Gesetz Humbug. Aber Achtung wenn doch so Verfahren wird, dann mu? ja wohl der Gleichbehandlungsgrundsatz packen und dann darf ausschlie?lich nach NA oder BB versteuert werden, gleichg?ltig wie viele Sitzpl?tze oder wie gro? die Ladefl?che ist. Da dies aber offensichtlich nicht Praxis ist, denn in der Durchf?hrungsverordnung wird ja der "Pickup" mit Doka genannt und der Single oder King Cab ausgenommen mu? auch der Doka nach Gewicht besteuert werden oder alle Single und King Cabs m?ssen auch nach Hubraum besteuert werden.
Als letztes sieht ja die EU Verordnung klar vor, dass ein BA ein Lastkraftwagen ist und der mu? sicher auch entsprechend versteuert werden. Denn das FA begr?ndet ja die Einstufung damit, dass es ein Fahrzeug der Klasse N BA ist und das definiert LASTKRAFTWAGEN und nicht PERSONENKRAFTWAGEN. Jede andere besteuerung w?rde gegen das EU Recht versto?en und das EU Recht dient ja der Harmonisierung im Binnenmarkt, soll hei?en innerhalb der EU w?re ein deutscher Pickup steuerlich gegen?ber einem niederl?ndischen, englischen, franz?sischen oder d?nischen Pickup benachteiligt und h?tte entsprechend wirtschaftliche Nachteile innerhalb der EU aufgrund dieser Novelle der Besteuerung. Da die Novelle j?nger ist als das EU Recht gem. Verordnung kann die Bundesrepublik auch keine ?bergangsfrist oder gar Bestandschutz geltend machen. Hingegen k?nnen die Pickupfahrer eigentlich Bestandschutz zumindest anmahnen, der der Pickup wurde im Guten Galuben an die Besteuerungsrichtlinien als LKW erworben. Eine Neuanschaffung hat hingegen eher schlechtere Karten mit der letzteren Argumentation.
Mal sehen ich formuliere nun meine Einspruchsbegr?ndung und werde diese ohne Namen Finanzamt und Zulassungsbezirk auf meiner Homepage ver?ffentlichen - Zugang zum Download erh?lt dann jeder der sich meldet - bis es soweit ist werde ich mich aber nochmal zucken - sicher auch schon vorher.
So long -> Tom
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- schwarzer Drachen
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mit dem "af"-berechnungen liegst du (glaub ich zumindestens) nicht ganz richtig. mit der berechnung schon, nur steht so viel ich wei? im text: "fahrzeug zur zum personen und g?tertransport in einem raum..." (oder so ?hnlich!) auf jeden fall f?llt uns da das auf die f??e, was fr?her mal ein hauptmerkmal eines lkw`s war: die getrennte ladefl?che!
gru? tomas
ps: n1, n2, n3 gibt?s schon noch! (ein wenig weiter vorn in werner?s link) wobei es nur untergruppen von n sind:
n1 ?ber 2,8t
n2 ?ber 3,5t
n3 hab ich vergessen, aber noch schwerer!

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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