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Neues Steuergesetz
- desertfox1999
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ich denke dass einfach geschlossener kasten richtung bus geht, wo sich alles auf einer fl?che abspielt,
w?rend wir lkw offener kasten sind,tranport fl?che getrennt von der kabine und das top ja normalerweise als ladung
angesehen werden kann,
weiter denke ich, dass die ladefl?che keine festgelegte grenze hat, durch die drei blechw?nde, gibt ja welche die fahren mit offfener heckklappe rum, ist das dann ladefl?che

mein FA macht zum gl?ck noch keine zicken, sonst lass ich die mal fahren, mit meinem 12 jahre alten st?ck, dann hat er einen eindruck und erl?sst mir
die komplette steuer



als ich vom pajero auf meinen L umgestiegen bin, hab ich auch erstmal lehrgeld zahlen m?ssen, die rechtschutz vom automobilclub ist nur f?r
pkw, h?nger , wohnmobile... aber nicht f?r LKW
ja genau, das hab ich nat?rlich erst erfahren, als ich sie brauchte

eine f?r LKW bis 4 tonnen, ist nat?rlich teurer...
naja, und meine versicherung, lass ich mal auf LKW, da gibts nur max 100%
und nach drei jahren bin ich wieder bei 40, das hat mir schon sehr geholfen..
zum thema proallrad, hatte ich mal gelesen, dass die eine bestimmte
strategie verfolgen und nicht mit fr?hzeitigen argumenten den FA nahrung
geben wollen, die asse werden zum schluss vor gericht ausgespielt,
meiner meinung nach, wenn die dass durchkriegen, dass der cajenne turbo und der Q7 w12 tdi , LKW steuer bekommen, dann haben wir die auf jeden fall, darauf vertrau ich

alex
lieber sand unter den Rädern, als im getriebe
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- Vaddi
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Das neue Gesetz ist nach Ansicht des Vereins Pro Allrad fachlich weder gerecht, noch inhaltlich ausgegoren. Deshalb sieht man gute Chancen, es anzufechten.
@ll
Auszug der Seite von Pro Allrad, unter Aktuelles zu finden:
Gesetzgebungsverfahren
Die Gesetzgebung - in diesem Fall Angelegenheit der Bundesl?nder - hat sich nach dem ewigen „Hin und Her“ aufgrund verschiedener L?nderinteressen auf einen politischen Kompromiss geeinigt. Am 09.11.06 wurde der revidierte Gesetzentwurf im Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet und bedurfte so nur noch der Zustimmung des Bundesrates (BR). Auch der BR hat den Entwurf in seiner 828. Sitzung unter TOP 47 am 24.11.2006 „durchwinkt“.
Mit Unterschrift des Bundespr?sidenten tritt das ge?nderte KrafStG dann r?ckwirkend zum 01.05.2005 in Kraft - oder auch nicht.
Mit dem „oder auch nicht“ deuten wir mal vorsichtig an, dass wir gegen eine R?ckwirkung vorgehen werden - warum und vor allem das „wie“, werden wir hier nat?rlich noch nicht offen legen werden.
Gesetz(-entwurf)
Den Gesetzentwurf - ein Kunstwerk der Regelwut - k?nnte man freundlich mit dem Titel des Filmklassikers „Denn Sie wissen nicht was sie tun“ umschreiben. Anders l?sst sich jedenfalls das Handeln der zust?ndigen Arbeitsgruppe nicht erkl?ren - zumindest auf den ersten Blick.
Vielleicht steckt aber auch nur eine bislang von der ?ffentlichkeit verkannte politische Taktik hinter dem Gesetzesvorhaben?
[...]
Pick Up + AF Fahrzeuge
Betrachtet man r?ckblickend die Diskussionen der letzten Jahre um diese Fahrzeugarten, dann l?sst sich die urspr?ngliche Absicht der Gesetzgebung im jetzt kommenden Gesetz nicht mehr erkennen.
Pick Up sind nicht mehr genannt und die vermeidliche Regel, die die PU in die Hubraumbesteuerung einbeziehen soll, trifft diese gar nicht.
Ob dieser Sachverhalt nun wirklich so gewollt ist oder sich doch eher in der mangelnden Fachkenntnis der Arbeitsgruppe begr?ndet, sei dahingestellt.
Der Gedanke der Inkompetenz dr?ngt sich aber auf, wenn man den Entwurf bezogen auf AF liest. Da wird eine Regel nach dem „wenn - dann“ Prinzip der Dualit?t aufgestellt, die nie eintritt bzw. eintreten kann. Somit sind auch die AF Fahrzeuge nicht nach Hubraum zu besteuern.
Auch scheint es den Kreativen in der Gesetzgebung entgangen zu sein, dass sich ihr Regelwerk in Teilen nicht nur widerspricht, sondern sich gegenseitig auch aufhebt. Beides ?brigens nicht zul?ssig - in keinem Gesetz!
Die detaillierte Ausf?hrung der Begr?ndung wird Gegenstand der Musterverfahren sein - in diesem Sinne wird es „Anfang des Jahres“ sehr interessant werden.
Das steht im ?ffentlichen Teil der Internetseite von Pro Allrad. Interne Texte werde ich nicht kopieren, das widerspricht den dort geltenden Regeln. Zur Diskussion um BA, BB, N1, NG usw. kann ich nur sagen, dass meines Wissens nach unsere Fahrzeuge als LKW offender Kasten als N1 NG gelten. Sollte jemand eine aktuellere Liste ect. haben, bitte ich um Verbesserung.
Ich bin kein Mann der ersten Reihe bei Pro Allrad, deshalb bin ich ganz sicher auch nicht so gut informiert, wie die F?hrungsebene. Wie ich schon anderswo geschrieben habe, meine ich, dass Pro Allrad unersetzliche Arbeit f?r uns leistet und ich mit bestem Wissen und Gewissen dahinter stehe. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Wenn der Stefan Specht hier nichts dazu schreibt, wird er seine Gr?nde daf?r haben. Ob ich sie alle nachvollziehen k?nnte, w?rde ich sie kennen, tut nix zur Sache. Punkt.
Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- Vaddi
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Grunds?tzlich sei gesagt, dass die Pro Allrad-Klage die Pickups betreffend, um die 100 Seiten stark und sehr umfassend ist.
Die Aufbauart BA ist keine, die unseren Fahrzeugen zugeteilt werden kann. Es gibt eine Liste nach der wir N1 NG sind, das ist entscheident.
Die Pickups sind vom neuen Gesetz nicht ausreichend und in f?r eine gerechte Besteuerung brauchbarer Form ber?cksichtigt worden, da hat man geschludert. Unser Pluspunkt.
Der Umstand, dass wir r?ckwirkend besteuert wurden, verst?sst gegen geltende Gesetze und ist somit nicht hinnehmbar. Hierzu wurde Klage eingereicht.
Die alte Berechnungsart, bei der die f?r Personen nutzbare Fl?che mit der f?r den G?tertransport verglichen wird, ist nicht mehr anwendbar nach dem neuen Gesetz. Dort spricht der Gesetzgeber von der f?r Personen gedachte Nutzfl?che, nicht von der f?r den Personentransport ausgelegten Bodenfl?che, das ist n?mlich ein Unterschied. Dieser "kleine" Unterschied bewirkt, dass s?mtliche Pickups aus dem Schneider sind, d.h., wir haben eine gr?ssere Nutzfl?che f?r den G?tertransport, als f?r den Transport von Personen. Denn welche Fl?che kann von den Personen tats?chlich als Sitzfl?che genutzt werden? Kaum der Getriebetunnel z.b., oder die Fl?che hinter der R?cksitzbank. Ausserdem ist noch die Funktionsfl?che von der Gesamtfl?che abzuziehen, denn niemand kann auf dem Armaturenbrett hocken, oder zwischen den Pedalen.
Ich hoffe echt, ihr gebt jetzt Ruhe (besonders an die Adresse vom oberschlauen @TomM gerichtet). Ansonsten rate ich euch, die n?chsten Tage den ?ffentlichen Teil der Seite von Pro Allrad zu beobachten, dort wird S.Specht n?mlich in b?lde sein Rechenmodell die Picks betreffend samt Fotos ect. ver?ffentlichen.
In Zukunft werde ich mich hier (wie schon einmal angek?ndigt

Gruß aus Berlin - © Vaddi

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- TomM
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es hat zwar endlos viele Str?nge und Postings gekostet aber nun ist doch was da, was Hand und Fu? hat

Oberschlau - warum sollte ich das denn schon wieder sein? Ich habe alle meine ?berlegungen aufgeschrieben, mal mit mehr und mal mit weniger Rechtschreibfehlern.
Nun bin ich etwas schlauer. Deshalb noch Danke - und halte Dich oder Stefan nicht zur?ck - alle hier saugen die Infromationen auf und es wird sicher nicht wenige dazu bewegen den Beitrag zu entrichten und damit Pro Allrad zu unterst?tzen.
So long -> Tom
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- schmidt4500
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f?r unsere Steuerberechnung ist das dritte Gesetz zur ?nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ma?gebend.
Da steht "zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che"
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- heike
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mir wird ganz schwindelig vom ganzen hin und her-mu? auch ehrlich sagen..habe nicht alles verstanden

habe gerad meinen steuerbescheid f?r meinen l 200 doka bekommen-knappe 700euro.

gruss heike
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- Richard
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das ganze ist auch sehr verwirrend, wahrscheinlich mit Absicht von unseren Volksvertretern so formuliert, damit wir es als Normalb?rger nicht mehr verstehen und das Handtuch schmei?en.

Bezahlen mu?t Du Deinen Beitrag, allerdings bitte mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt".
Gru?
Richard

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- heike
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gruss heike
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- TomM
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der "Oberschlau" meldet sich zur?ck

Vaddi schrieb: Das steht im ?ffentlichen Teil der Internetseite von Pro Allrad. Interne Texte werde ich nicht kopieren, das widerspricht den dort geltenden Regeln. Zur Diskussion um BA, BB, N1, NG usw. kann ich nur sagen, dass meines Wissens nach unsere Fahrzeuge als LKW offender Kasten als N1 NG gelten. Sollte jemand eine aktuellere Liste ect. haben, bitte ich um Verbesserung.
Laut der Liste und lt. den Bescheiden die ich bisher gelesen habe ist es so, dass das FA sagt es ist ein N1 BA (Kleinpritsche = angeschissene links raus). Und nach dem neuen Anhang II, die ja im "Geheimbereich" zu lesen steht, gibt es keinen NG mehr, nur noch BA! Der neue Anhang II ersetzt anscheinend den alten Anhang II bez?glich der Aufbauarten.
Vaddi schrieb: Die alte Berechnungsart, bei der die f?r Personen nutzbare Fl?che mit der f?r den G?tertransport verglichen wird, ist nicht mehr anwendbar nach dem neuen Gesetz. Dort spricht der Gesetzgeber von der f?r Personen gedachte Nutzfl?che, nicht von der f?r den Personentransport ausgelegten Bodenfl?che, das ist n?mlich ein Unterschied. Dieser "kleine" Unterschied bewirkt, dass s?mtliche Pickups aus dem Schneider sind, d.h., wir haben eine gr?ssere Nutzfl?che f?r den G?tertransport, als f?r den Transport von Personen. Denn welche Fl?che kann von den Personen tats?chlich als Sitzfl?che genutzt werden? Kaum der Getriebetunnel z.b., oder die Fl?che hinter der R?cksitzbank. Ausserdem ist noch die Funktionsfl?che von der Gesamtfl?che abzuziehen, denn niemand kann auf dem Armaturenbrett hocken, oder zwischen den Pedalen.
Ich glaube wir sind uns einig das dies eine sehr gewagte Intrepretation ist. Gut, man kann nicht Nutzfl?che mit Bodenfl?che vergleichen, also entweder nur Nutzfl?che oder nur Bodenfl?che - trotzdem, ein Richter wirde so entscheiden, wie er denkt, was mit dem Gesetz gemeint war (salvatorische Regel, Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages ung?ltig ist, so tritt die Regelung an diese Stellen die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am n?chsten kommt). Gut das ist Vertragsrecht aber sicher auch in Bezug auf unklare Gesetzesformulierungen anwendbar. Abgesehen davon hatte ich schon mal geschrieben, "dann wird eben eine Anordnung verfasst wie zu messen ist und Schlu? ist."Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 65 schrieb: Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Die ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che g??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeugs.
Sei mir nicht b?se, meine Eindruck ist langsam, das Pro Allrad billigend in kauf nimmt, dass Nichtmitglieder mit falscher Argumentation auf die nase fallen, Ja b?se behauptet, dem sogar Vorschub leistet indem schwer zu argumentierende Fakten weitergegeben werden.
Was mich bei Pro Allrad wahnsinnig macht ist diese endlose Geheimniskr?merei, wenn Du eine Klageschrift verfasst, dann mu? ALLES drinstehen. Allerh?chsten auf die Erwiderung kann das eine oder andere argumentativ untermauert werden. Diesen Quatsch, das FA liest hier mit und sammelt Argumente, k?nnt ihr euch schenken. Es ist offensichtlich so, dass Mitglieder auf diese Art gewonnen werden sollen.
Fast alles was Du gepostet hast, ist im "?ffentlichen Teil" von Pro Allrad exakt in dieser Wortwahl zu lesen. Irgenwie werd ich nicht schlau daraus. Ein Antwort auf meine vielen fragen habe ich auch nicht erhalten - au?er eben dem Hnweis, die Mitglieder w?rden alles erfahren und w?rden geholfen.
Bei der Klage gibt es sicher ein Aktenzeichen auf das man sich berufen kann um dem FA mitzuteilen, dass eine Klage anh?ngig ist. Auch die Hauptpunkte sind sicher keine 100 Seiten lang.
Anz?hlen tut Dich hier keiner, h?chstens fordern. Nach wie vor habe ich wenig Verst?ndnis daf?r, dass nicht wenigstens der eine oder andere Fakt offengelegt wird - was er bei Gericht ja eh ist. Aber irgendwie wurde ja mal von geistigem Eigentum geredet, nun ja also geht es doch nur um den schn?den Mammon und nicht darum einen "Selbsthilfeverein" am Leben zu halten.
Mit Gerichten und Urteilen kenne ich mich halbwegs aus, auch damit, wie geklagt wird und was dabei aufgeschrieben sein mu? und was ein Richter nicht mehr zul?sst wenn das Verfahren begonnen hat.
Allerdings stimmen mich diverse Bemerkungen, wie auch die ?ber "Trittbrettfahrer" nachdenklich. Wenn ich etwas "verkaufe" dann mu? ich ?berzeugen - wenn ich etwas verkaufen will aber nicht sagen mag was es ist, dann verkaufe ich die "Katze im Sack" das kann etwas seri?ses sein (davon gehe ich im Grundsatz mal aus) oder es kann eben einfach "Abzocken" sein. Jeder Anwalt ist in der Lage soviel Informationen herauszugeben, dass sich der geneigte Leser ein Bild machen kann und eine Entscheidung treffen kann - das liegt im Beruf des Anwalts begr?ndet, der ja keine richterliche Entscheidung vorhersehen kann sondern h?chstens ?ber Erfolgsaussichten reden k?nnte.
So long -> Tom
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- proallrad
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offensichtlich ist es erw?nscht, dass ich mich hier zur Thematik ?u?ere ? nun denn, hier mein Kommentar:
Ihr habt offensichtlich ?berhaupt nicht verstanden, worum es hier geht ? das zumindest kann man aus den meist Sinnfreien Beitr?gen von ?Oberschlau? TomM schlie?en!
...und TomM ? es ist schon erstaunlich, dass Du die Qualit?t unserer Klagen in Frage stellst, ohne auch nur ein Wort davon gelesen zu haben. Dein R?tselraten um die Aufbauarten BA, BB und auch Deine Aussagen, wir w?rden SUV und Mercedes M vertreten zeigt Deine absolute Unkenntnis i.d. S. ? Sorry f?r diese klare Aussage, ist aber zutreffend. Und was ich wann ver?ffentliche ist ausschlie?lich meine Angelegenheit ? im Gegensatz zu der hier stattfindenden Diskussion mit wahnwitzigen und absurden Spekulationen, beteilige ich mich eben nicht mit dem ?ffentlichen Teil unserer Homepage am ?ffentlichen ?BLA BLA? in den Internetforen.
Fangt am besten nochmals bei null an, also mit dem Gesetzestext ? und lest doch mal, was da steht:
?nderung im KraftStG
- Auszug aus dem Gesetz -
Artikel 1
(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch
1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeuges.
Da steht kein Wort von ?Nutzfl?che zum G?tertransport? ? so wie es die Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hat. Auch das Wort ?Bodenfl?che zur Personenbef?rderung? ist der Rechtsprechung bislang nicht zu entnehmen. Die herk?mmliche Me?methode ist jedenfalls nicht mehr anzuwenden.
1. muss die gesamte Nutzfl?che ermittelt werden ? d.h. die tats?chlich nutzbare Fl?che.
2. dann zieht man die zur ?Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che? davon ab.
Wie man misst und was was ist steht sp?testens morgen bei uns auf der Homepage ? und das mit belegbaren Argumenten und Zahlen.
Gru? Stefan

Nur tote Fische schwimmen mit dem Flu?
www.proallrad.com
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