Neues Steuergesetz

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11 Feb 2007 11:01 #51 von waldtroll
waldtroll antwortete auf Neues Steuergesetz
[quote="proallrad"]Moin @ all,

offensichtlich ist es erw?nscht, dass ich mich hier zur Thematik ?u?ere ? nun denn, hier mein Kommentar:

Ihr habt offensichtlich ?berhaupt nicht verstanden, worum es hier geht ? das zumindest kann man aus den meist Sinnfreien Beitr?gen von ?Oberschlau? TomM schlie?en!

...und TomM ? es ist schon erstaunlich, dass Du die Qualit?t unserer Klagen in Frage stellst, ohne auch nur ein Wort davon gelesen zu haben. Dein R?tselraten um die Aufbauarten BA, BB und auch Deine Aussagen, wir w?rden SUV und Mercedes M vertreten zeigt Deine absolute Unkenntnis i.d. S. ? Sorry f?r diese klare Aussage, ist aber zutreffend. Und was ich wann ver?ffentliche ist ausschlie?lich meine Angelegenheit ? im Gegensatz zu der hier stattfindenden Diskussion mit wahnwitzigen und absurden Spekulationen, beteilige ich mich eben nicht mit dem ?ffentlichen Teil unserer Homepage am ?ffentlichen ?BLA BLA? in den Internetforen.

Fangt am besten nochmals bei null an, also mit dem Gesetzestext ? und lest doch mal, was da steht:

?nderung im KraftStG

- Auszug aus dem Gesetz -

Artikel 1

(2 a) Als Personenkraftwagen gelten auch

1. Gel?ndefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit 3-8 Sitzpl?tzen au?er dem Fahrersitz, die in der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG ... entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
...

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbef?rderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die zur Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che gr??er ist als die H?lfte der gesamten Nutzfl?che des Fahrzeuges.

Da steht kein Wort von ?Nutzfl?che zum G?tertransport? ? so wie es die Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hat. Auch das Wort ?Bodenfl?che zur Personenbef?rderung? ist der Rechtsprechung bislang nicht zu entnehmen. Die herk?mmliche Me?methode ist jedenfalls nicht mehr anzuwenden.

1. muss die gesamte Nutzfl?che ermittelt werden ? d.h. die tats?chlich nutzbare Fl?che.
2. dann zieht man die zur ?Personenbef?rderung dienende Bodenfl?che? davon ab.

Wie man misst und was was ist steht sp?testens morgen bei uns auf der Homepage ? und das mit belegbaren Argumenten und Zahlen.

Gru? Stefan


Hallo Stefan, ich habe auch Eure Seiten durchgelesen und wollte eigentlich Mitgliedbei euch werden, da ich ebenfalls nichts von Trittbrettfahrern halte.
Aber hier mu? ich TomM schon recht geben, aus euren Seiten kann ich als Pick Up-Besitzer nicht erkenne, wenigsten nicht eindeitig, ob ihr auch unsere Interessen vertretet und so lange das so ist, ist mit mein Geld daf?r zu schade.

MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen

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11 Feb 2007 14:45 #52 von HOVIANER
HOVIANER antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo Gemeinde,

@Heike,

Wie Bonsai schon schrieb,Zahlung unter Vorbehalt leisten!
Es reicht wenn du du auf dem ?berweisungstr?ger vermerkst:Zahlung unter Vorbehalt.
Sonst erkennst du den Bescheid an.

@Stefan,
Danke f?r deine ?u?erung :D :wink:

Gru?
Siggi

Errare humanum est

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11 Feb 2007 14:48 #53 von Pinsel
Pinsel antwortete auf Neues Steuergesetz
http://www.viermalvier.de/forum_php/dos ... fromprof=1
Die viermalvier.de Foren: Suchergebnis f?r Anfrage: greenbee

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12 Feb 2007 00:40 #54 von desertfox1999
desertfox1999 antwortete auf Neues Steuergesetz
@heike
aber den durchschlag vom ?berweisungstr?ger gut aufheben, am besten mit abstempeln lassen :!: :idea:

alex
noch 172 euro

lieber sand unter den Rädern, als im getriebe

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12 Feb 2007 01:59 #55 von TomM
TomM antwortete auf Neues Steuergesetz
Moin Stefan,

ich hab Dich auch lieb 8)

Keine Ahnung warum Du meine Beitr?ge als sinnfrei hinstellst - ich hatte geschrieben, dass es meine ?berlegungen zum Thema sind.

Allerdings und das an Deine und auch an Vaddi's Adresse, um irgendwelche Privatfehden abzuhalten ist mir das Thema zu wichtig.

Wenn ich mir den Link von Pinsel ansehe, dann gibt es f?r Dich offensichtlich Priorit?ten und die liegen eindeutig im Bereich der SUV und der SchickiMicki GW, dort wird interessanterweise auch gepostet wann welche Verhandlung stattfindet und um was es geht. Komisch, da scheinen wir "kleinen Hansels" eben doch nicht finanzstark genug zu erscheinen um von Dir oder dem RA Nehm ?berhaupt beachtet zu werden.

Nun hast Du Dir die "M?he" gemacht ausgedruckt eine ganze Seite zu posten, wobei die H?lfte der Seite die Novelle des KraftStG ist. Danke daf?r, das haben wir mittlerweile auch schon gefunden.

Die Qualit?t "eurer" Klagen habe ich nich in Frage gestellt, ich habe mich dar?ber muckiert, dass es keine klare Aussage gibt, was denn nun eigentlich Verhandlungsgegenstand ist - auch nun haben wir wieder einmal keine Aussage dazu bekommen.

Es kann ja sein, dass ich mich durch "absolute" Unkenntnis auszeichne - allerdings k?nnte es auch sein, dass diese Postings einfach unbequem sind - oder?

Mein R?tselraten zu den Aufbauarten - jow, Du hast den neuen Anhang II auf Deiner "nicht ?ffentlichen" Seite. Ich habe, wie viele hier nichts dazu im Netz gefunden, nicht mal bei der EU. Nach diesem Anhang gibt es nur noch BA und BB nund die "alten" Aufbauarten sind nicht mehr g?ltig.

[quote="RICHTLINIE 2001/116/EG DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 2001":3o5wxpf5]3. Die Anh?nge der Richtlinie 1970/156/EWG werden durch
die Anh?nge dieser Richtlinie ersetzt.[/quote]

3. Kraftfahrzeuge der Klasse N
BA Lastkraftwagen Siehe Richtlinie 1997/27/EG ?Massen und Abmessungen bestimmter Klassen
von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh?ngern? Anhang I Punkt 2.1.1.
BB Van Lastkraftwagen mit Kastenaufbau.
BC Sattelzugmaschine Siehe Richtlinie 1997/27/EG ?Massen und Abmessungen bestimmter Klassen
von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh?ngern? Anhang I Punkt 2.1.1.
BD Stra?enzugmaschine Siehe Richtlinie 1997/27/EG ?Massen und Abmessungen bestimmter Klassen
von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh?ngern? Anhang I Punkt 2.1.1.
? Hat jedoch ein als BB definiertes Fahrzeug mit einer technisch zul?ssigen Gesamtmasse von bis zu 3 500
kg
? mehr als 6 Sitzpl?tze au?er dem Fahrersitz
oder
? treffen die beiden folgenden Bedingungen zu:
a) die Zahl der Sitzpl?tze au?er dem Fahrersitz betr?gt nicht mehr als 6
und
b) P ? (M + N ? 68) ? N ? 68
wird dieses Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse N angesehen.
L 18/46 21.1.2002 Amtsblatt der Europ?ischen Gemeinschaften DE
? Hat jedoch ein als BA, BB definiertes Fahrzeug eine technisch zul?ssige Gesamtmasse von ?ber 3 500 kg
und trifft f?r BC oder BD mindestens eine der folgenden Bedingungen zu:
a) die Zahl der Sitzpl?tze au?er dem Fahrersitz betr?gt nicht mehr als 8
oder
b) P ? (M + N ? 68) ? N ? 68
wird dieses Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse N angesehen.
Siehe Teil C Punkt 1 dieses Anhangs zu den Begriffsbestimmungen f?r ?Sitzpl?tze?, P, M und N.


So lieber Stefan, sag mir wo denn hier noch die Aufbauart NG erscheint! Die Liste der Aufbauarten, die Du ver?ffentlichst sind nicht mehr g?ltig!

Im ?brigen bezieht sich das ge?nderte Steuergesetz schon wieder auf eine neue Richtlinie n?mlich eine vom 26.10.2005

Du solltes einfach den polemischen Anteil in Deinen Postings vegessen, gut dann w?ren sie nur noch 1/4 so lang aber wenigsten k?nnte man sich Fakten konzentrieren. Als Beispiel, das gar nicht mich betrifft:

Sorry ? aber f?r die Unkenntnis der M?nsteraner Richter k?nnen wir nichts!


Wenn wahnwitzige oder absurde Debatten entstehen, dann doch nur weil Du als der einzig "wissende" Dein Wissen nicht mit uns teilst.

Und wenn wir noch mal am Anfang anfangen, dann gibt es ein Durchf?hrungsverodrnung f?r die Messung, die besagt man m?ge die Innenbreite feststelen und die L?nge von den Pedalen bis an die Hinterkante der R?ckbank. Gut, dagegen kann man angehen aber derzeit ist das wohl Fakt und wurde irgendwann 1998 mal richterlich festgelegt. (Ich bin nun wahrlich zu faul das nochmal zu suchen, Du hast das sicher irgendwo)

Solltest Du irgendwann gewillt sein, die vielen Fragen, die ich wohl auch im namen einiger anderer in der Raum gestellt habe, zumindest soweit zu beantworten, dass man damit mehr anfangen kann, so findest Du in mir einen geneigten Leser.

So long -> Tom
Wissen ist Macht - macht nichts

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13 Feb 2007 12:47 #56 von Vaddi
Vaddi antwortete auf Neues Steuergesetz
Freuet euch, der Erkl?rb?r von Pro Allrad war da! :wink:

Unter "Neue Rubrik: Fahrzeugvermessung Pick Up" nachzulesen.

http://www.proallrad.com/index.php

Zum Vorgehen einiger Finanz?mter, die die ruhenden Bescheide (wg. Einspruch) vom Tisch haben m?chten:

Unter Stand der Dinge 12.2.2007 nachzulesen.


Hoffentlich ist jetzt Ruhe.

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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13 Feb 2007 15:24 #57 von wakeoverwave
wakeoverwave antwortete auf Neues Steuergesetz
Hi,
ich habe zum 01.12 meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten begonnnen...

Ein Kumpel und ich versuchen daher einen Ausweg bzw L?cke im Gesetz zu finden.

Die Kanzlei unterst?tzt uns sehr gut, da es dor auch viele begeisterte Offroader gibt.

Nur leider sind alle im Moment zu sehr mit Pr?fungen besch?ftigt.

Ich denke in naher Zukunft werden sich die "Profis" damit mal besch?ftigen!

Werde euch dann nat?rlich berichten...

so long...

51?21?43.00?? N
06?25?21.90?? E

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13 Feb 2007 16:17 #58 von schmidt4500
schmidt4500 antwortete auf Neues Steuergesetz
Hallo,
so wird auf Fragen geantwortet welche bundesweit geltende Gesetze betrteffen!

Danke an die Dame vom Ministerium.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank f?r Ihre E-Mail vom 13. Februar 2006 an das Bundesministerium der Finanzen, mit der Sie die Kfz-Steuer ansprechen. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Ich darf Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es sich bei der Kfz-Steuer um eine reine L?ndersteuer handelt.

Ich stelle Ihnen daher anheim, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das f?r Sie zust?ndige Finanzamt wenden.

Mit freundlichen Gr??en
Doris Distelrath
Bundesministerium der Finanzen
- Leitungsstab -
Referat: B?rgerangelegenheiten
Wilhelmstra?e 97, 10117 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 3300
Fax: 03018 / 682 - 3260
Mailto: Doris.Distelrath@bmf.bund.de

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13 Feb 2007 17:13 #59 von waldtroll
waldtroll antwortete auf Neues Steuergesetz
schmidt4500\n

Hallo,
so wird auf Fragen geantwortet welche bundesweit geltende Gesetze betrteffen!

Danke an die Dame vom Ministerium.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank f?r Ihre E-Mail vom 13. Februar 2006 an das Bundesministerium der Finanzen, mit der Sie die Kfz-Steuer ansprechen. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Ich darf Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, dass es sich bei der Kfz-Steuer um eine reine L?ndersteuer handelt.

Ich stelle Ihnen daher anheim, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das f?r Sie zust?ndige Finanzamt wenden.

Mit freundlichen Gr??en
Doris Distelrath
Bundesministerium der Finanzen
- Leitungsstab -
Referat: B?rgerangelegenheiten
Wilhelmstra?e 97, 10117 Berlin
Tel.: 03018 / 682 - 3300
Fax: 03018 / 682 - 3260
Mailto: Doris.Distelrath@bmf.bund.de [/quote]
Das sind alles Arschl......, gehe ich zum Finanzamt, sagt die gute Dame zu mir, das hat die Bundesregierung uns L?ndereinheitlich vorgegeben, daran m?ssen wir uns halten.
Ich riskiere doch wegen ihnen nicht meinen Arbeitsplatz
.


MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen

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13 Feb 2007 17:31 #60 von Vaddi
Vaddi antwortete auf Neues Steuergesetz
Bisher sagte man ja immer, Kfz-Steuer sei L?ndersache. ?ber EU-Richtlinien setzte man sich aber auch hinweg, indem man sagte, das w?re Sache der Bundesrepublik. Wo man doch allzugerne immer alles unangenehme auf die EU schiebt...

Das neue Gesetz ist aber wohl nicht mehr allein L?ndersache, denn wozu sollte man es sonst im Bundestag beraten und verabschiedet haben? Damit am Ende trotzdem jeder macht was er will? Ich halte es f?r eine dummdreiste Ausrede, wenn einer immer noch behauptet, Kfz-Steuer sei L?ndersache.

Warten wir aber die Urteile ab, das ist dann bindend f?r jedes Bundesland. Basta. :roll:

Gruß aus Berlin - © Vaddi :-)

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