Mit Hänger am Sonntag in D fahren

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21 Sep 2007 20:21 #141 von waldtroll
waldtroll antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Cat70 schrieb: Hallo zusammen,
hat sich denn schon mal jemand um den Versicherungsschutz Gedanken gemacht. Lese nur von Geldstrafen und Punkten. Laut meiner Versicherung, der Garanta, hätte ich keinen Versicherungsschutz bei Fahren am Sonntag mit Hänger.......

Das ist aber nicht in Ordnung, von dieser Truppe sollte man sich schnellstens trennen, aber nicht nur deshalb.

MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen

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24 Sep 2007 09:09 #142 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Moin,

dies ist ein ernstes Thema, weil es um Geld und Strafe geht. Mutmaßungen dazu gibt es im Internet genug. Ahnungen, Vermutungen, Gerüchte und Hörensagen ebenfalls.

Cat70 schrieb: hat sich denn schon mal jemand um den Versicherungsschutz Gedanken gemacht.

Ja.

Lese nur von Geldstrafen und Punkten. Laut meiner Versicherung, der Garanta, hätte ich keinen Versicherungsschutz bei Fahren am Sonntag mit Hänger.......

Kein Haftpflichtversicherung? Keine Teileversicherung? Keine Insassenzusatzversicherung? Keine Werkverkehrsversicherung? Kein KFZ-Schutzbrief?

Welche Versicherungsleistung setzt die Garanta am Sonntag aus?

Und gilt das dann für das Zugfahrzeug oder für den Anhänger?

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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24 Sep 2007 17:43 #143 von Cat70
Cat70 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
.....sagen wird ähnlich gehandelt wie Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluß....Hänger ist in meinem Fall über das Zugfahrzeug versichert und somit entfällt der Schutz für beide....

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25 Sep 2007 09:49 #144 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Moin Cat70,

sei doch bitte so nett und präzisiere die Versicherungsart! Wir hatten hier bereits festgestellt, daß Unfälle vom Verursacher immer durch einen Verstoß gegen ein Gebot oder Verbot begangen werden müssen, weil es nun mal zu keinen Unfällen kommen würde, hielten sich alle an die Regeln (die genau deshalb gemacht sind). Wenn eine Haftpflichtversicherung stets dann leistungsfrei würde, wenn der Fahrzeugführer also einen Regelverstoß begeht, dann würde die folglich nie leisten.

Oder nehmen wir eine Teileversicherung. Warum sollte die nicht leisten, wenn einem besoffenen Fahrer vom Hagel oder der Dorfjugend die Scheibe eingeschlagen wird, egal ob er dabei am Sonntag einen Anhänger dran hat?

Es ist für mich als Wander-Imker schlimm genug, daß das Fahren am Sonntag teuer bestraft wird. Es muß nicht auch noch mit so Versicherungsdrohungen gedroht werden. Das sind keine Fakten, das sind nur Storries.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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25 Sep 2007 10:35 #145 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Nach meiner Meinung kann sich eine Versicherung nicht so einfach querstellen!
Solange auf dem Nummernschild noch die Plakette klebt, ist das Fahrzeug bzw. der Anhänger zumindest Haftpflichtversichert!
(wenn die Vers. nicht gezahlt ist, kommt das StvA und kratzt den Stempel ab)
Denn, wie der Name schon sagt handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung!
Diese Versicherung gibt es in Deutschland Gott sei Dank, damit jeder Geschädigte seinen durch "Andere" schuldhaft entstandene Schäden ersetzt bekommt!
Ob die Versicherung dann versucht, sich aus "fadenscheinigen Gründen" vom Versicherten die Kohle wiederzuholen steht auf einem anderen Blatt!

Chevy + Camp 8L

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27 Sep 2007 13:45 #146 von Cat70
Cat70 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Die Haftplicht wird nicht das Probleme sein, jedoch meine Vollkasko.
Wie dem auch sein...komme eh nicht drumherum den L200 auf PKW umzuschreiben. Versicherungstechnisch läuft dann alles einwandfrei....

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27 Sep 2007 16:07 #147 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Cat70 schrieb: komme eh nicht drumherum den L200 auf PKW umzuschreiben.

Was soll das bringen?

Ein als PKW zugelassener LKW mit Anhänger (im Angesicht der Polizei) unterliegt doch auch dem Sonntagsfahrverbot. Du kennst das Sprinter-Urteil und die vielen folgenden.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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27 Sep 2007 16:40 #148 von Volker1959
Volker1959 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Wenn unter Bauart nicht mehr LKW offener Kasten steht, sondern PKW, dürfte das kein Problem mehr geben!
Ich fahre mit meinem Navara andauernd Sonntags mit Pferdeanhänger hinten dran, wenn ich die Wohnkabine drauf habe!
In dem Moment handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen LKW!

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27 Sep 2007 17:12 #149 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Volker1959 schrieb: Wenn unter Bauart nicht mehr LKW offener Kasten steht, sondern PKW, dürfte das kein Problem mehr geben!

Daß das nicht so ist, Hammer doch schon zigmal durchgekaut. :roll:

In dem Moment handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen LKW!

Und mit Wohnkabine sieht ein L eben auch nicht mehr aus wie ein LKW und die Ladefläche ist als solche nicht nutzbar ... auch das war schon Thema. :cry:

So blödsinnig das ist: Ein ClubCab mit Wohnkabine oder mit Hardtop drauf darf mit Hänger fahren - ein ClubCab ohne nicht.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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20 Feb 2008 17:07 #150 von flamingo
flamingo antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Moin alle zusammen,
ich habe das so gelernt,
das Sportanhänger vom der Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sind.
Das heißt Boottrailer,Pferdeanhänger usw. dürfen fahren.
Wohn- und Gewerblich verboten (Autotransporter,Pritsche)
Gruss Torsten

Gruß Torsten

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