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Mit Hänger am Sonntag in D fahren
- waldtroll
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Das ist aber nicht in Ordnung, von dieser Truppe sollte man sich schnellstens trennen, aber nicht nur deshalb.Cat70 schrieb: Hallo zusammen,
hat sich denn schon mal jemand um den Versicherungsschutz Gedanken gemacht. Lese nur von Geldstrafen und Punkten. Laut meiner Versicherung, der Garanta, hätte ich keinen Versicherungsschutz bei Fahren am Sonntag mit Hänger.......
MfG.Waldtroll
man mu? immer einmal mehr aufstehen, als hinfallen
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- Henry
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dies ist ein ernstes Thema, weil es um Geld und Strafe geht. Mutmaßungen dazu gibt es im Internet genug. Ahnungen, Vermutungen, Gerüchte und Hörensagen ebenfalls.
Ja.Cat70 schrieb: hat sich denn schon mal jemand um den Versicherungsschutz Gedanken gemacht.
Kein Haftpflichtversicherung? Keine Teileversicherung? Keine Insassenzusatzversicherung? Keine Werkverkehrsversicherung? Kein KFZ-Schutzbrief?Lese nur von Geldstrafen und Punkten. Laut meiner Versicherung, der Garanta, hätte ich keinen Versicherungsschutz bei Fahren am Sonntag mit Hänger.......
Welche Versicherungsleistung setzt die Garanta am Sonntag aus?
Und gilt das dann für das Zugfahrzeug oder für den Anhänger?
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Cat70
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- Henry
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sei doch bitte so nett und präzisiere die Versicherungsart! Wir hatten hier bereits festgestellt, daß Unfälle vom Verursacher immer durch einen Verstoß gegen ein Gebot oder Verbot begangen werden müssen, weil es nun mal zu keinen Unfällen kommen würde, hielten sich alle an die Regeln (die genau deshalb gemacht sind). Wenn eine Haftpflichtversicherung stets dann leistungsfrei würde, wenn der Fahrzeugführer also einen Regelverstoß begeht, dann würde die folglich nie leisten.
Oder nehmen wir eine Teileversicherung. Warum sollte die nicht leisten, wenn einem besoffenen Fahrer vom Hagel oder der Dorfjugend die Scheibe eingeschlagen wird, egal ob er dabei am Sonntag einen Anhänger dran hat?
Es ist für mich als Wander-Imker schlimm genug, daß das Fahren am Sonntag teuer bestraft wird. Es muß nicht auch noch mit so Versicherungsdrohungen gedroht werden. Das sind keine Fakten, das sind nur Storries.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Volker1959
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Solange auf dem Nummernschild noch die Plakette klebt, ist das Fahrzeug bzw. der Anhänger zumindest Haftpflichtversichert!
(wenn die Vers. nicht gezahlt ist, kommt das StvA und kratzt den Stempel ab)
Denn, wie der Name schon sagt handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung!
Diese Versicherung gibt es in Deutschland Gott sei Dank, damit jeder Geschädigte seinen durch "Andere" schuldhaft entstandene Schäden ersetzt bekommt!
Ob die Versicherung dann versucht, sich aus "fadenscheinigen Gründen" vom Versicherten die Kohle wiederzuholen steht auf einem anderen Blatt!
Chevy + Camp 8L
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- Cat70
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Wie dem auch sein...komme eh nicht drumherum den L200 auf PKW umzuschreiben. Versicherungstechnisch läuft dann alles einwandfrei....
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- Henry
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Was soll das bringen?Cat70 schrieb: komme eh nicht drumherum den L200 auf PKW umzuschreiben.
Ein als PKW zugelassener LKW mit Anhänger (im Angesicht der Polizei) unterliegt doch auch dem Sonntagsfahrverbot. Du kennst das Sprinter-Urteil und die vielen folgenden.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Volker1959
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Ich fahre mit meinem Navara andauernd Sonntags mit Pferdeanhänger hinten dran, wenn ich die Wohnkabine drauf habe!
In dem Moment handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen LKW!
Chevy + Camp 8L
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- Henry
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Daß das nicht so ist, Hammer doch schon zigmal durchgekaut.Volker1959 schrieb: Wenn unter Bauart nicht mehr LKW offener Kasten steht, sondern PKW, dürfte das kein Problem mehr geben!

Und mit Wohnkabine sieht ein L eben auch nicht mehr aus wie ein LKW und die Ladefläche ist als solche nicht nutzbar ... auch das war schon Thema.In dem Moment handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen LKW!

So blödsinnig das ist: Ein ClubCab mit Wohnkabine oder mit Hardtop drauf darf mit Hänger fahren - ein ClubCab ohne nicht.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- flamingo
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ich habe das so gelernt,
das Sportanhänger vom der Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen sind.
Das heißt Boottrailer,Pferdeanhänger usw. dürfen fahren.
Wohn- und Gewerblich verboten (Autotransporter,Pritsche)
Gruss Torsten
Gruß Torsten
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