Mit Hänger am Sonntag in D fahren
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hab da jetzt immer wieder geh?rt, dass einige ihren pickup auf pkw umtypisieren lassen, weil sie dann am sonntag mit h?nger fahren k?nnen ...
bitte kl?rt mich mal auf - ab wann ist das fahren verboten??
in ? gibt es auch das fahrverbot am sonntag f?r lkw - aber erst ab 7,5t hzggew. mit meinem alten pick-up bin ich eigentlich auch immer mit h?nger nach D gefahren ... hatte nie probleme - gl?ck??
meine daten:
pick-up - nissan navara D40 - hzggew 2805
h?nger: einachs-autotransporter: - hzggew 1400
DANKE
lg thomas
(aus ?sterreich)
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Es ist eigentlich ganz einfach:
LKW und Anh?nger: Sonn- und Feiertagsfahrverbot in D.
Dabei spielt die Gr??e des LKW?s, des Anh?ngers und auch das zul?ssige Gesamtgewicht keine Rolle!
Hei?t in Deinem Fall: Fahrzeug als LKW zugelassen + Anh?nger = Fahrverbot.
Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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Dabei spielt die Gr??e des LKW?s, des Anh?ngers und auch das zul?ssige Gesamtgewicht keine Rolle!
Hei?t in Deinem Fall: Fahrzeug als LKW zugelassen + Anh?nger = Fahrverbot.
shit - das heisst aber - ich war mitm chevy auch schon "verboten" unterwegs ...
bl?de frage: was kostet sowas - wenn man mich erwischen sollte??? punkte kann ich ja keine bekommen

lg thomas
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Ich wei? nur, da? es teuerer geworden ist!
Ich selbst hab dieses Problem auch ?fter mit Wohnanh?nger, egal, ob mit dem L 200 oder mit dem Chevy - so ein LKW-Fuhrpark ist zwar sch?n, aber halt nicht immer von Vorteil!


Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
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ich kenn die H?he der Kosten auch nicht, die sind auch "nur" ?rgerlich.
Schlimmer ist, man darf bis Sonntag Abend 22:00 Uhr, nicht weiterfahren

Gru? Werner
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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StVo ?30 Abs.3 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot:
(3) An Sonn- und Feiertagen d?rfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht von ?ber 7,5 t sowie Anh?nger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Und hier das Bussgeld:
Sonntagsfahrverbot:
119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
StVO ? 30 Abs. 3 Satz 1; ? 49 Abs. 1 Nr. 25
40?
120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
StVO ? 30 Abs. 3 Satz 1; ? 49 Abs. 1 Nr. 25
200?
Greetz J?rn
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( http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot )
schlimmer ist, man darf bis Sonntag Abend 22:00 Uhr, nicht weiterfahren Verlegen
... also ab 22.00 darf ich dann wieder fahren ... na wenigstens etwas ...
muss ich mir halt dann gescheit einteilen ...
... somit weiss ich jetzt wenigstens, dass ich beim n?chsten treffen in D bis SO am abend bleib

lg und DANKE
thomas
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119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
StVO ? 30 Abs. 3 Satz 1; ? 49 Abs. 1 Nr. 25
40?
120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen
StVO ? 30 Abs. 3 Satz 1; ? 49 Abs. 1 Nr. 25
200?
heisst dann - ich m?sste beides zahlen - oder nur die 40,- ???
das "120" klingt ja schon sehr nach gewerblichen verkehr ..
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- stockman
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ich denke mal das ist f?r den gewerblichen Verkehr.
btw. Steht bei euch in A, LKW in den Papieren beim L ????
Greetz J?rn
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-> genau steht:
J || Art des Fahrzeuges / Klasse || Lastkraftwagen N1
lg thomas
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