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Mit Hänger am Sonntag in D fahren
- HOVIANER
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Das sind ja mal erfreuliche Nachrichten :k_s_joy
Gruß
Siggi
Errare humanum est
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- the_ace
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nur eines darf nicht passieren: ein unfall... in diesem falle fürchte ich ist man nicht versichert. das kann teuer werden.
aber hier direkt an der küste ist ja eh kaum verkehr - so f**king what
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- Redneck
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wenn man sich unauffällig verhält ist es ja auch egal.
Also, sorry, aber dieser Satz ist quatsch. Meinst Du, daß alle diejenigen, die angehalten wurden und zahlen mußten, Schlangenlinien gefahren sind?
Mein Bekannter wurde auf der Autobahn angehalten, und gezielt nach der Sondergenehmigung gefragt! Und er hat sich garantiert unauffällig verhalten, es war halt einfach nur ein Pickup mit Wohnanhänger! Das beweist umso mehr, daß die Polizisten schon Ahnung davon haben, was wir dürfen und was nicht! Also würde ich mich an Deiner Stelle nicht unbedingt darauf verlassen, daß Du nie angehalten wirst!
Meinst Du mit 4x4 alle Allradfahrzeuge oder nur Pickups? Bei ersterem ist es auch egal, solange das Fahrzeug nicht als LKW zugelassen ist! Dieses Problem haben halt nur Pickups und Geländewagen, die als LKW zugelassen sind!seit ich 4x4 fahre noch NIE angehalten worden
Sicher kannst Du es auch drauf ankommen lassen, und Du wirst sicher auch nicht bei jeder Fahrt kontrolliert, aber seit es jetzt Punkte in Flensburg gibt und die Strafen drastisch erhöht wurden, ist es halt nicht mehr jedermanns Sache, auf Risiko zu fahren! Noch dazu kommt das Problem, daß der Wohnanhänger (oder jeder andere Anhänger) bis Sonntag 22 Uhr stehen bleiben muß!
Da zahl ich für die 1 bis 2 Mal im Jahr, wo ich eine Genehmigung benötige, lieber die 20 Euro und fahr mit gutem Gewissen durch die Gegend!
Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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- Henry
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Am Besten also mit einem so unauffälligen Anhänger nicht am Sonntag fahren, den auch noch keiner sieht. :k_bashthe_ace schrieb: ... wenn man sich unauffällig verhält ist es ja auch egal.
Das ist nicht richtig.the_ace schrieb: ... nur eines darf nicht passieren: ein unfall... in diesem falle fürchte ich ist man nicht versichert.
1. Wer einen Unfall verursacht verletzt in aller Regel Vorschriften, die das ja gerade verhindern sollen. Die Straßenverkehrsordnung ist so eine Vorschrift. Wenn nun bereits der Verstoß gegen eine solche Vorschrift den Wegfall des Versicherungsschutzes zur Folge hätte, dann hätte kein Unfallverursacher Versicherungsschutz, denn irgendwie übertritt er ja immer eine Vorschrift und wenn es nur die ist, so aufmerksam zu sein, daß keine Unfälle geschehen.
2. Der Wegfall der Versicherung hätte zur Folge, daß das Fahrzeug unversichert unterwegs wäre. Und das wird wesentlich härter bestraft.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
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- Arno
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@ the_ace
Wie in aller Welt soll das gehen ? Unaufällig mit dem Hänger fahren .Die Grünen von der Autobahn haben mich gezielt angehalten .Die Grünen vom Land hat das nicht interessiert.
Gruß
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- Alex86
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- Arno
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Hier nun das Urteil
Ob das Urteil nun Deutschland weit anwendbar ist oder auf welchen Pickup,kann Ich nicht sagen ,aber nach meinen Vorstellungen müßtet Ihr was damit anfangen können.
2 OWi 26 Js 4033/07
2 OWi 26 Js 4037/07
In der Bußgeldsache
Amtsgericht Mosbach Im Namen des Volkes
Urteil
1. Marina Wiegand geb. Horn
geboren am xxxxxxxx in Apolda,
wohnhaft xxxxxxxxxxx, 77948 Friesenheim,
2. Bodo Arno Wiegand
geboren am xxxxxxxxx in Erfurt
wohnhaft in 77948 Friesenheim, xxxxxxxxxxx
wegen Verstoßes gegen die StVO
Das Amtsgericht Mosbach - Strafrichter - hat in der Sitzung vom 13.08.2007, an der teilgenommen haben:
Richter am Amtsgericht Schrader
als Vorsitzender
Gemäß § 226 Abs. 2 StPO ohne Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
1. Die Betroffenen Marina Wiegand und Bodo Wiegand werden
freigesprochen
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Staatskasse.
GRÜNDE
Mit Bußgeldbescheiden vom 12.04.2007 war den Betroffenen zur Last gelegt worden, sie hätten am 01.04.2007 um 14:25 Uhr auf der Bundesautobahn A 81 auf Gemarkung LaudaKönigshofen mit dem Lkw Mitsubishi, amtliches Kennzeichen OG-MW 47, mit Anhänger gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen (Betroffener Bodo Wiegand) bzw. als Halterin einen entsprechenden Verstoß angeordnet oder zugelassen (Betroffene Marina Wiegand).
Die Betroffenen wurden freigesprochen, weil das Gericht den von dem Betroffenen Bodo Wiegand geführten und von der Betroffenen Marina Wiegand gehaltenen Mitsubishi nicht als Lkw einstuft.
Zwar ist der Mitsubishi derzeit als Lkw zugelassen, diese Zulassung erfolgte jedoch aus steuerlichen Gründen. Im übrigen ist eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein für die Einstufung, ob ein Fahrzeug als Pkw oder als Lkw anzusehen ist, nicht entscheidend (Hentschel:
Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 30 StVO, Anmerkung 10).
Bei dem von dem Betroffenen Bodo Wiegand geführten und von der Betroffenen Marina Wiegand gehaltenen Mitsubishi handelt es sich um einen sogenannten Pickup mit 5 Sitzplätzen für Personen und einer mittels Hardtop abgedeckten Ladefläche. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegt bei 2,8 Tonnen.
Nach Auffassung des Gerichts ist dieses Fahrzeug unbeschadet seiner Zulassung als Lkw -ursprünglich war das Fahrzeug sogar als Pkw zugelassen, bevor es aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen wurde - als Pkw anzusehen. Insoweit wird verwiesen auf die von den Betroffenen im Hauptverhandlungstermin vorgelegten und aus der Anlage zum Hauptverhandlungsprotokoll ersichtlichen Lichtbilder. Das Fahrzeug dient in erster Linie der Personenbeförderung und ist damit kein Lkw.
Von einer weiteren schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77 b Abs. 1 OWiG abgesehen.
Schrader
Richter am Amtsgericht
Vorstehende Abschrift stimmt mit der Urschrift überein.
Das Urteil ist rechtskraftig seit 17 08 2007
Mosbach, den 23 082007
Ausgefertigt
Fertig JHRIn
als Urkundsbeamtin der Geschaftsstelle ~-~‚‘
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- Booner
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damit müssen wohl Pickupfahrer mit Hardtop nicht mehr auf PKW umschlüsseln.
Dann kann ihnen zwar Ärger in Form von Aufwand ins Haus stehen, aber das kann ihnen ja auch bei Umschlüsselung auf PKW passieren, wenn ein übereifriger Grüner mal wieder zuschlägt. (Wie schon passiert)
Die (Gesetzes-)Welt ist schon verrückt!
Egal was wo schriftlich steht, es darf jeder so sehen wie er will und als Autofahrer ist man eh immer nur der Depp. (Zum Glück hats hier der Richter ausnahmsweise mal positiv für den Autofahrer gesehen...)
Grüße,
Tom
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- Richard
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aus meiner Sicht ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht. :k_sm18
Wenn ich lese, es ist nicht maßgeblich was im Fahrzeugschein steht, wieso muß dann fast jede bauliche Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden. Wenn es doch uninteressant ist, was in den Papieren steht, können doch auch die Kosten für die Eintragungen eingespart werden.
Das heißt auch für mich, das jede Person der Exekutive mir ans Bein pinkeln kann, in dem er behauptet ein Pickup ist in seinen Augen ein Traktor und Traktoren haben auf der Autobahn nix zu suchen.(Überspitzt dargestellt)
Dann fass ich mir doch an den :k_bash
Hey Arno, nichts gegen Euch, ich freue mich, dass es für Euch so glimpflich ausgegangen ist
Gruß
Richard
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- Booner
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ja aber genau darum gings ja schon weiter oben im Thread.
Das konnte ich auch zuerst nicht fassen. Henry hat das ja mal mit Aktenzeichen belegt und da ist mir auch die Klappe hängen geblieben.
Du hast vollkommen recht! Erst bezahlt man gutausgebildete Ingenieure, legt sauteure Gutachten vor, damit man eine bestimmte Eintragung bekommt und dann sagt so ein Hörr Oberwachtmeister mit qualif. Hauptschulabschluss: "Mir ist des wurscht, was die Ingenieure verzapfen, in meinen Augen ist das einfach ein LKW und damit gibts Saures."
Krasse Grüße,
Tom
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