Mit Hänger am Sonntag in D fahren

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12 Apr 2007 10:37 #91 von Errorhead
Errorhead antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Moin,

@Henry
Kannst du wirklich Deiner Argumentation folgen?

Sicherlich hat die Frau den Anh?nger geduldet, der war schliesslich nicht unsichtbar! Und da? diese Tour gegen ein Gesetz verst?sst MUSS bekannt gewesen sein, da Frau auch den F?hrerschein besitzt und der LKW auf ihren Namen zugelassen war.
Da? sie sich nicht hat durchsetzen k?nnen wird wohl kaum anerkannt werden. Die Verantwortung lag bei ihr!
Vielleicht ist die Frau gen?tigt worden, die Fahrt mitzumachen.
Aber wer beschuldigt seinen Mann der N?tigung?
Die Richter werden argumentieren, da? sie die Fahrt mit ihrem Fahrzeug h?tte antreten k?nnen, ohne H?nger und notfalls ohne Mann!
Ausserdem ist f?r einen sonnt?glichen Besuch bei den Kindern, Oma etc. ein H?nger auch nicht zwingend erforderlich :roll:

Jeder sollte ein Laster haben

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13 Apr 2007 00:23 #92 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Ganz klar ja! :lol:

Duldung wird bestraft. Duldung hei?t immer Wissen und nichts dagegen unternehmen. Was h?tte die Gattin den tun sollen, angemessen? Vielleicht hat sie ja geheult und gefleht und es hat nur nichts gen?tzt, weil der Mann eben unbedingt fahren wollte und den Schl?ssel nicht hergegeben hat.

Geduldet h?tte sie es auch, wenn sie zu Hause geblieben w?re. Da konnte sie also auch mitfahren.

Wenn jemand keinen H?nger hat, dann mu? der auch nicht wissen, da? er es nicht dulden darf, wenn ein anderer seinen H?nger ans Fahrzeug h?ngt.

Wenn ich meinen L am Sonntag verborge, dann dulde ich noch lange nicht, da? der Borger damit seinen Anh?nger zieht. Ich wei? es vielleicht nicht mal. Ich dulde auch keine andere Ordnungswidrigkeit und ich dulde auch nicht, da? der Borger meinen L als Waffe f?r eine Terroranschlag benutzt oder f?r einen Versto? gegen das gegen die Bienenseuchenverodnung, die ich wahrscheinlich nicht kennen mu?.

Sinn der Duldungsklausel war es, Einzelunternehmer als Selbstfahrer h?her als nur mit 40 + . bestrafen zu k?nnen. Ziel war es nicht, Familien rundum abzustrafen.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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13 Apr 2007 00:51 #93 von Errorhead
Errorhead antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Moin Henry

Also ich glaube ja nicht an das gute im Richter :lol:

Zitat: >>Wenn jemand keinen H?nger hat, dann mu? der auch nicht wissen, da? er es nicht dulden darf, wenn ein anderer seinen H?nger ans Fahrzeug h?ngt. <<

Muss er tats?chlich nicht!
Aber als Fahrzeughalter muss er wissen, da? es ein Sonntagsfahrverbot f?r LKW Gespanne gibt.

Zitat:>> Sinn der Duldungsklausel war es, Einzelunternehmer als Selbstfahrer h?her als nur mit 40 + . bestrafen zu k?nnen. Ziel war es nicht, Familien rundum abzustrafen.<<

Aus diesem Grund wurde der Satz f?r Fahrerhalter auf 200 Euro erh?ht.

Ganz davon abgesehen, da? der urspr?ngliche Sinn des Fahrverbotes wohl der war, den tr?gen Schwerlastverkehr an den Wochenenden von den Strassen fern zu halten.
Unsere PU's oder auch die Sprinterklasse unterscheidet sich im Anh?ngerbetrieb wohl nicht von einem PKW Gespann.

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13 Apr 2007 09:05 #94 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Errorhead schrieb: Aber als Fahrzeughalter muss er wissen, da? es ein Sonntagsfahrverbot f?r LKW Gespanne gibt.

Ja aber er hat doch kein Gespann. er hat doch blo? den LKW der kleiner ist als 7,5t. Und das Gespann wird doch erst Gespann mit dem H?nger, den der Halter ja nicht hat.

Ich sage ja nicht, dassas ein Totschalgargument ist. Es ist bestenfalls ein kleine Chance. Solange es noch keine Rechtsprechung ?ber die Haltereigenschaft der Familie in dieser Frage gibt, ist es eine entscheidung des Amtsrichters. Sch?n w?re allerdings, wenn es die PKW-Zulassung noch g?be. Dann lie?e sich trefflich mit dem Verbotsirrtum verhandeln.

Sionst bleibt da tats?chlich nur die M?glichkeit auf "vergebliche Verhinderung" zu zielen.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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14 Apr 2007 00:28 - 27 Okt 2007 21:49 #95 von syhoranch
syhoranch antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Beitrag gelöscht
Letzte Änderung: 27 Okt 2007 21:49 von syhoranch.

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26 Apr 2007 21:54 #96 von Arno
Hallo

Hab heute den Bescheid bekommen :evil:

Frau 223,50 € und 1 Punkt für mich 63,50 und 1 Punkt . Hab mal Einspruch eingelegt,richtig auf die Tränendrüse gedrückt,mal sehn was rauskommt.

Gruß

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10 Mai 2007 22:20 #97 von Alex86
Alex86 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hey Leute

ebend lief ne Reportage über das Sonntagsfahrverbot. Da wurde eindeutig gesagt, das es nur für LKW´s über 7,5 t gilt.

Aufgrund des G8 Gipfels habe ich 2 Polizisten als Mitbewohner und der eine sagte auch das es totaler Quatsch ist. Wir habe in dem Sinne ja keinen richtigen LKW und das das Fahrverbot für uns nicht gilt. Also dürfen wir auch mit Anhänger am Sonntag fahren weil wir ja nicht über die 7,5 t grenze kommen.

Gruß Alex

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10 Mai 2007 23:03 #98 von huckepack
huckepack antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Und hier steht wieder genau das Gegenteil

http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html

Gruß Uwe

Ranger mit selbst ausgebauter Wohnkabine

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10 Mai 2007 23:11 #99 von Alex86
Alex86 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Tja und was ist nun richtig :k_green7 , die Aussage eines Polizisten oder der Text. Ich hab den Text mal hier rein Kopiert.

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.



Das Sonn- & Feiertagsfahrverbot
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag



Das Ferienfahrverbot für LKW
gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August von 7:00 bis 20:00 bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen ausserhalb geschlossener Ortschaften in beide Fahrtrichtungen

Eine detailierte Auflistung der Strecken, die für die ein Ferienfahrverbot besteht, finden Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

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10 Mai 2007 23:17 #100 von schuffty
schuffty antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hi Alex , das mit LKW und über 7,5 t ist das eine und das andere ist "sowie Anhänger hinter LKW" , und da heißt es einfach nur LKW .

@ henry : warum wäre es schön wenn es die PKW Zulassung noch gäbe .. es gibt sie , ich habe sie !!! und seit dem kein Problem mehr am So. mit Anhänger .
Gutachten von Mitsubishi geholt , zur DEKRA umschlüsseln und los gehts ... , okay Laderaumabdeckung (Hardtop oder Deckel) mein DEKRA-Mann hat wahlweise Hardtop eingetragen - also alles beim alten und PKW geschlossen .

gruss schuffty

take the liberty of doing ...

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