Mit Hänger am Sonntag in D fahren

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10 Mai 2007 23:38 #101 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hei,

Alex86 schrieb: Tja und was ist nun richtig :k_green7 , die Aussage eines Polizisten oder der Text.


Immer wieder ermüdend! :roll: Ich kenn einen, der weiß von was und der tut dies und das und kennt sich drum ganz besonders gut aus... tztztztz

Sorry, aber "richtig" ist in Deutschland nun mal ausschließlich, was im Gesetz steht! Weder was irgend ein Text irgendwo schreibt, noch was ein Polizist sagt!
Und wenn dann ein Gesetz noch so miserabel formuliert ist, wie der Sonn-&Feiertagsfahrverbotsparagraph, dann liegts noch ganz gewaltig an der Auslegung desselben und genau da auch der Hase im Pfeffer!

Hilft halt nix, wenn Dir der Polizist ne Strafe aufbrummt und Deinen Hänger am Sonntag festnagelt. Da kannst dem auch nicht mit irgendwelchen Texten (ausser eben DEM Gesetz) kommen oder mit Anwälten. Dein Hänger steht erst mal bis zum nächsten Werktag und zahlen darfst auch vorerst. Selbst wenn Du hinterher Recht bekommst, hattest nen Haufen Ärger.

Ach das ist einfach zum :k_sm18 mit den Gesetzen! grrrrrrr

Ja das war mein Senf zu später Stund... :P


Grüße,

Tom

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10 Mai 2007 23:42 #102 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

schuffty schrieb: @ henry : warum wäre es schön wenn es die PKW Zulassung noch gäbe .. es gibt sie , ich habe sie !!! und seit dem kein Problem mehr am So. mit Anhänger .


Hei,

lies den Thread doch bitte nochmal ein paar Seiten weiter vorher! Da steht, dass Du eben nicht mal mit ner PKW-Zulassungen vor Problemen mit dem Sonntagsfahrverbot gefeit bist!
Henry hat da sogar Aktenzeichen mit angegeben!
(Vorher hab ichs nämlich auch nicht geglaubt...)


Grüße,

Tom

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11 Mai 2007 00:17 #103 von huckepack
huckepack antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Urteil zu einer Sonntagsmithängerfahrt eines VW Caddy

http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm

Gruß Uwe

Ranger mit selbst ausgebauter Wohnkabine

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11 Mai 2007 00:25 #104 von Richard
Richard antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Ja, aber das was zu der Verurteilung geführt hatte, steht direkt am Anfang der Urteilsbegründung des Amtsgerichtes:

...der die Merkmale eines LKW aufweist und auch als LKW zugelassen ist..

Gruß
Richard :wink:

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11 Mai 2007 00:43 #105 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hei,

also für die lesefaulen hier unter anderem NOCHMAL eine Antowrt vom ADAC auf die Frage mit dem Sonntagsfahrverbot.
Eine Bitte an die Lesefaulen: Lest zumindest das Fettgedruckte!

ADAC schrieb: Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anhänger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschränkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist für die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im
Sinne des § 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend.


Nach der Rechtsprechung ist allein darauf abzustellen, ob das Fahrzeug nach seiner Bauart zur Güterbeförderung bestimmt ist. Aus diesem Grund fallen Wohnmobile mit Anhänger nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Auch sog. Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Personen- oder Güterbeförderung umfunktioniert werden können, unterliegen im Gespann nicht dem Fahrverbot.

Anders verhält es sich bei sog. Pick up-Fahrzeugen. Hier schließt sich eine nicht unerhebliche Ladefläche an eine feste Personenkabine an. Diese Fahrzeuge gelten als Lkw im Sinne des § 30 Abs. 3 StVO, da sie nach ihrer Konzeption zur Beförderung von
Gütern bestimmt sind (BayObLG NZV 1997, 449). Ob tatsächlich Gegenstände auf der Ladefläche mitgeführt werden, spielt keine Rolle.

Der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot wird für den Fahrer mit € 40,-- und einem Punkt, für den Halter mit € 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird derzeit noch eine Geldbuße von € 40,-- ausgesprochen (so AG Schwabach DAR 2000, 180; OLG Celle NZV 2004, 368). Ab 01.05.2006 wird - wegen einer Änderung von § 3 Abs. 2 BKatV - beim Zusammentreffen der Fahrer- und Haltereigenschaft der höhere Regelsatz von € 200,-- verhängt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen


Das war eine Auskunft eine Verkehrsrechtsanwaltes...


Grüße,

Tom

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11 Mai 2007 07:57 #106 von Elki
Hallo Leute,
da die Auskünfte vom ADAC normalerweise Hand und Fuß haben, geh ich mal davon aus, dass das so stimmt.

des wär ja alles schön und gut, wenn sich das Finanzamt auch an diese Definition halten würde..... es wär doch wünschenswert, wenn die Obrigkeit sich da mal auf EINE Defintion fetslegen könnte....
Immer wieder dasselbe, wenn die kassieren könne, sind wir genau das, was die wollen....

Gruß
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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11 Mai 2007 10:36 - 11 Mai 2007 16:10 #107 von HOVIANER
HOVIANER antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hallo Gemeinde,

Ich seh die Angelegenheit so:

Eine 100% Sicherheit scheint es wohl mal wieder nicht zu geben,man ist wohl wieder auf Gedeih und Verderb den Definitionsgelüsten eines Staatsbediensteten ausgeliefert egal ob FA oder Ordnungshüter

Ich fühle mich jedenfalls besser mit der Argumentationshilfe
PKW anstatt LKW offener Kasten
Ob es im Endeffekt was hilft--keine Ahnung -- ich lass es einfach darauf ankommen.

Gruß
Siggi

Errare humanum est
Letzte Änderung: 11 Mai 2007 16:10 von HOVIANER.

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11 Mai 2007 11:10 #108 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hei,

so isses, in Deutschland muß man halt einfach etwas Ordnungsgeld mit einplanen, denn man kann hier nicht mehr alles richtig machen! :evil:

Grüße,

Tom

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11 Mai 2007 20:26 #109 von Redneck
Redneck antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hi Leute!
Da wir ja jedes Jahr am Gigantentreffen in Pullman-City sind, und jedes Mal das Problem haben, daß wir Montags (Pfingstmontag = Feiertag) mit Pickup und Anhänger unterwegs sind, haben wir jetzt für diese eine Fahrt eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Nach einigen Schwierigkeiten, bei denen der Amtsschimmel mal wieder durch Unwissenheit glänzte, kriegen wir sie nun aber problemlos.
Ein Clubkamerad, der mit Ford Ranger und Anhänger mitfährt, hat sie auch beantragt (anderes Landratsamt), und erst, nachdem er betonte, wie gut er den Landrat kennt, wurde sofort eine Ausnahmegenehmigung zugefaxt, er hatte sie noch schneller als wir! Geht doch! Kosten: ca. 15 Euro.

Gruß, Jürgen

Toyota Hilux 2.8

www.stoapfaelze...s.com

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12 Mai 2007 11:13 #110 von niederbayernranger
niederbayernranger antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
hi Leutz,

bei uns hängts an den Landkreisen, hab eine für nächstes We beantragt, drei Landkreise pro Kreis 10€ also 30€


Gruss

Stefan

P.S. und heute wurde sie telefonisch ohne Angabe von Gründen abgelehnt, also nächstes WE im Zelt schlafen anstatt im Wohnwagen...

L200-Club? ja, natürlich!!

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