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steuer 2005
- TomM
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FG142 schrieb: Hallo Sigi,
ich mu? Dich entt?uschen, auch mit gr?ner Nummer gilt das Sonntagfahrverbot an Wochenenden... Gespann ist Gespann. Nur das Zugfahrzeug darf an Wochenenden Fahren...
Ziehe mit meinem (allerdings Nissan D22) einen Bootsanh?nger, auch Steuerbefreit (Sportzwecke) Die Polizei dr?ckt da schon mal ein Auge zu, aber d?rfen darf mann nicht!
Gru? Willi
Nat?rlich darf man - mit Sondergenehmigung und die kann man beantragen. Bei Bootsanh?ngern, Pferdeanh?ngern und Wohnwagen, also Freizeitequipment ist das i.d.R. kein Problem - halt Lauferei.
So long -> Tom
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- TomM
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OffRoad-Ranger schrieb: Servus Tom,
wenn man im Januar einen Steuerbescheid bekommen hat, hei?t das noch lange nicht da? die Steuer ab April nicht steigen (oder sinken)darf. Den Bescheid f?r die h?here Steuer bekommst du dann aber erst im Jan 06 und da ist dann eine kr?ftige Nachforderung f?r 2005 mit dabei.
Moin Werner,
so geht's nicht! Ein Steuerbescheid wird nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskr?ftig. Daher gibt es z.B. im Fall der Umsatzsteuer erst nach vorliegen der Bilanz/GuV einen Steuerbescheid. danach hat das FA verloren. Die Bereinigung der UST durch den Steuerpflichtigen erfolgt dann durch perioden?bergreifende Berichtigungen - eben weil der Bescheid rechtskr?ftig ist
So long -> Tom
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- Rudi
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@ All
Schaut mal da rein
http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1944
Vermutlich erstmals was schriftliches zur neuen Steuer.
Zwar nur als Entwurf , wenn das aber so durchgeht, dann ist jede weitere Diskussion ?berfl?ssig.
Da sind dann auch die WoMo?s betroffen .
Dann laufen nicht nur die DoKa - Besitzer mit langen Gesichtern rum
Viele Gr??e Rudi
Gruß Rudi
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- Highway-Cowboy
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So wie es momentan aussieht gibt es keine g?nstige Steuer mehr f?r den hei?geliebten L200.
Zu lesen unter:
www.motor-on.de
Gr??e
Highway-Cowboy
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- OffRoad-Ranger
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das mag bei USt so sein, wei? ich nicht. Bei Einkommensteuer kann das FA bei ?berpr?fung alter Bescheide bis vier Jahre zur?ck (Verj?hrungsfrist) zu wenig bezahlte Steuern nachvordern.
Bei KFZ-Bescheiden vor ca2001 (als es diverse BFH-Urteile noch nicht gab) konnte das FA ebenfalls bis vier Jahre zur?ck die differenz zu PKW- LKW nachfordern.
Ich hoffe nat?rlich auch nicht da? es so kommt, da meine Steuer im M?rz f?llig wird.
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
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- TomM
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Nachforderung, bzw. Nachbesserung ist immer dann m?glich, wenn z.B. ein Rechstreit anh?ngig war und dieser z.B. als bindende Steuerrichtlinie entschieden wurde. Dann ist die Nachforderung seitens des Steuerzahlers, bzw seitens des FA nur dann m?glich, wenn gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wurde d.h. wenn dieser dann bis zur endg?ltigen Entscheidung offen gelassen wurde.
Nachpr?fungen der Einkommensteuer ver?ndern den Steuerbescheid nur, wenn neue Steuertatbest?nde zutage treten = Du hast "vergessen" etwas anzugeben (Liechtensteiner Konten usw.). Leider dann immer zugunsten des FA. Bei der KfZ-Steuer hat das FA den Bescheid erlassen, nach Aktenlage und kann ihn m.E. nicht einfach so zur?cknehmen oder ?ndern.
Ganz allgemein denke ich mal, da wird gerade wieder mal im luftleeren Raum gestochert. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen d?rfte das sicher anders sein als bei privat genutzten. Auch die Frage nach einem Bestandsschutz ist wohl noch ungekl?rt. Au?erdem verst??t die bisher angedachte Praxis nat?rlich gegen geltendes recht in der STVZO, denn wenn ich mit H?nger als LKW dem Sonntagsfahrverbot unterliege, dann darf ich nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht als PKW versteuert werden. Entweder oder - da wird es sicher einige rechtsanh?ngige Verfahren geben.
Nach meinem Gutd?nken geht es hier darum die Steuerschlupfl?cher f?r die Kombinationsfahrzeuge abzuschaffen - Auflastung zum LKW Versteuerung als LKW, Nutzung als PKW.F?r mich bedeutet das, der Firmenwagen wird nicht mehr privat genutzt und im Betrieb nur f?r Transporte mit und ohne H?nger. F?r den Weg zur Arbeit bleibt dann noch das Mopped oder ein Kleinwagen. Ist halt so - dann ist die Verwendung als PKW ausgeschlossen.
So long -> Tom
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- christopherus
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laut dem ganzen Geschreibe haben wir also nicht eine gro?e Chance, steuerlich die Vorz?ge in Zulkunft zu behalten, wie wir sie derzeit bekommen.
Hat einer von Euch eigentlich mal nachgerechnet, wie viel wir in Zukunft berappen m?ssen ?
Ich fahre einen K60T Baujahr 1999 Doka mit 2,5 Turbodiesel.
Mein Pickup ist als LKW offener Kasten eingetragen.
Ich habe Eure Artikel hier leider nur ?berflogen. es stellt sich aber wie oben erw?hnt wohl so raus, da? wir Null Chancen haben, oder ?
Also ist die Frage nach wie viel berechtigt.
Christoph
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- TomM
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Das geht aus alle den Kommentaren hervor, es wird n?mlich immer nur vom Kombinationsfahrzeug oder vom Mehrzweckfahrzeug geredet.
Ansonsten m?sst die LKW Steuer komplett ab 3,5 Tonnen gelten denn alles andere verstie?e wohl gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Na dann m?chte ich mal die G?rtner alle h?ren.
So long -> Tom
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- christopherus
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Ich habe gerade mal aus Jux bei Mobile.de reingeschaut.
Wollen jetzt alle L - Fahrer auf Grund der erwarteten Steuererh?hung Ihre Autos loswerden ?
Es h?rt sich vielleicht im ersten Moment sehr komisch an, der Geldbeutel wird und wird bei jedem von uns enger und enger, aber ich habe im Sommer 2003 meinen jetzigen L 200 ?ber eine ganze Zeit suchen m?ssen.
Damals waren gerade ein Paar verbeulte Arbeitstiere von Bauunternehmen zur Auswahl und ich bin satte 500 km gen S?den gefahren um ein ordentliches Fahrzeug zu bekommen.
Mein lokaler Mitsubishi H?ndler hat mir damals von handfesten Auseinandersetzungen zwischen kaufinterresierten Kunden berichtet, die sich um einen in Leasing auslaufenden L gepr?gelt haben.
Und jetzt : ?ber 300 Eintr?ge alleine in mobile ?!
Der Wahnsinn !
Also hier mein Bek?ntniss : Ich bleibe meinem L 200 treu, da er f?r mich eine Lebenseinstellung darstellt. ( realistische Einschr?nkung : Bezahlbarkeit )
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- vegas
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ich bin da voll und ganz Deiner Meinung.
Der L200 bleibt da wo er ist. Bei mir.
Der vegas
L 200 - was denn sonst ???
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