Mit Hänger am Sonntag in D fahren

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27 Nov 2006 10:33 - 03 Jan 2007 09:33 #11 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

offroad4fun schrieb: heisst dann - ich m?sste beides zahlen - oder nur die 40,- ???


Moin,

das ist inzwischen h?chstrichterlich entschieden, der Halterfahrer zahlt immer nur 40 Euro. Als Halterfahrer z?hlen auch Familienmitglieder, Freunde und Mitreisende. Auch der Gewerbliche Halterfahrer geht billig duchs Ziel. Er kann ja nicht f?r das Ausnutzen einer Notlage oder Abh?ngigkeit seiner Angestellten bestraft werden. Seine eigene Notlage oder Abh?ngigkeit ist billiger. (Kleinspediteure ect.)

Die 200 Euro sind also die Strafe f?r den Unternehmer der seinen Arbeitnehmer zum Verbots?bertritt zwingt. Ein Angestellter im Speditions-LKW auf Privatfahrt (Holz holen, Umzug fahren ect.) zieht seinen Arbeitgeber da nicht mit rein.

Die Kosten f?r eine Ausnahmeregelung ?bersteigen die "Erwischungskosten" bei weitem. Wer also die j?hrlich neu zu zahlenden 136 Euro (in Sachsen) sparen will, kann sein Risiko absch?tzen und verbotenerweise fahren. Der Gr?nling mu? das Gespann auch nicht bis 22:00 Uhr festlegen. Pferdeanh?nger d?rfen in aller Regel weiterfahren und Bienenanh?nger wohl auch. Bislang bin ich aber noch nicht erwischt worden. Nur die Geb?hr f?r die Ausnahmeregelung hab ich einmal als ordentlicher Staatsb?rger bezahlt. Umsonst ?brigens. Ersten wurde sie abgelehnt (was es nicht wesentlich billiger macht) und zweitens nat?rlitzsch nicht kontrolliert fr?h um 4 mitti Bien hintendran.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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Letzte Änderung: 03 Jan 2007 09:33 von Henry.

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27 Nov 2006 10:36 #12 von stockman
stockman antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Ach was ein Gl?ck das mein L, PKW Zulassung hat.
So brauch ich mir keine Gedanken zu machen...egal ob mit Bienen,Pferdchen oder sonstigem hintendrann :wink: :wink: :wink: :wink:

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27 Nov 2006 11:05 #13 von Redneck
Redneck antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hi!
Sehe ich auch so wie Henry. Die teuere Strafe trifft einen nur, wenn es angeordnet wurde, und das sind nur gewerbliche Fahrten. Und wenn man sich die Preise f?r die Ausnahmegenehmigungen so anschaut, mu? ich sagen: riskieren und hoffen, nicht erwischt zu werden! :wink:

Gru?, J?rgen (der da schon ?fter mal Gl?ck hatte... :oops: )

Toyota Hilux 2.8

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27 Nov 2006 11:12 #14 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

stockman schrieb: Ach was ein Gl?ck das mein L, PKW Zulassung hat.


Du wei?t aber schon, da? es noch immer Ermessenssache ist und Du wu?test auch, da? ich das hier wieder schreiben w?rde. :wink: Ein L mit Holzh?nger ist und bleibt ein L (KW) wenn der Porzelist das so sieht. Egal ob das Finanzamt denkt es w?r ein PKW. (Gilt auch f?r Sitzlose Busse ect.) Interessant ist das sicher vor allem f?r Clubcab oder Einzelkabinen-Pickups. Man mu? wissen was man tut und kann sich nicht einfach sicher sein. Nur weil man dem Finanzamt wei? wachen kann, ein LKW -offener Kasten- ist pl?tzlich und ohne Umbau ein PKW, mu? sich der Gr?ne nicht genauso verschei?ern lassen, besonders wenn L und H?nger bis zur Ladegrenze voller Meterst?mme liegen. Sonntag 10:00 Uhr und von ferne klingen die Glocken und rufen zur Messe. Oder Du f?hrts als Sachse in Sachsen-Anhalt. :wink:

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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27 Nov 2006 11:40 #15 von stockman
stockman antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hi Henryyyyyyyyyyyyyyyyy,

Ein L mit Holzh?nger ist und bleibt ein L (KW) wenn der Porzelist das so sieht. Egal ob das Finanzamt denkt es w?r ein PKW.


Falsch.....ganz falsch wenn der Porzelist meint der L w?re immer ein LKW auch wenn in der Zulassung steht "PKW geschlossen" kann er nicht lesen. :wink: :wink: :wink: :wink:

Nee mal im Ernst...ich hab ein PKW-Zulassung f?r meinen L.
Also im KFZ-Schein steht nicht mehr LKW sondern PKW geschlossen und von daher k?nnen die mich ruhig anhalten. :wink: :wink: :wink:

Greetz J?rn

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27 Nov 2006 12:01 #16 von offroad4fun
offroad4fun antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Die 120 Euro sind also die Strafe f?r den Unternehmer der seinen Arbeitnehmer zum Verbots?bertritt zwingt.


danke - so hab ich das auch verstanden ...

d.h. wenns wirklich mal ein sontag sein muss - aufs gl?ck verlassen - und im falle des falles ein wenig auf "ach ich armer ?sterreicher hab das echt nicht gewusst" machen und hoffen ... ;-)

lg und danke
thomas

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27 Nov 2006 12:12 #17 von proallrad
proallrad antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

offroad4fun schrieb:

Die 120 Euro sind also die Strafe f?r den Unternehmer der seinen Arbeitnehmer zum Verbots?bertritt zwingt.


danke - so hab ich das auch verstanden ...

d.h. wenns wirklich mal ein sontag sein muss - aufs gl?ck verlassen - und im falle des falles ein wenig auf "ach ich armer ?sterreicher hab das echt nicht gewusst" machen und hoffen ... ;-)

lg und danke
thomas


...und wenn Du erwischt wirst, darfst Du bis 22.00 Uhr parken - die lassen Dich nicht weiter fahren!

Gru? Stefan

Nur tote Fische schwimmen mit dem Flu?

www.proallrad.com

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27 Nov 2006 12:51 #18 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

proallrad schrieb: ...und wenn Du erwischt wirst, darfst Du bis 22.00 Uhr parken - die lassen Dich nicht weiter fahren!


Doch lassen die. Die Autobahnpolizei, die Dich rauswinkt, l??t dich ohne H?nger problemlos weiterfahren - dann fahren die weiter - und dann f?hrst Du Deinen H?nger holen. N?chste Abfahrt wenden, auf dem R?ckweg nachsehen ob die noch stehen, ankuppeln und fertich! Wir sind doch auch nicht pl?ht :wink: Und dann hat man den Strafbefehl in H?nden und der wirkt zumindest in Sachsen-Anhalt Wunder. Der ist dann auf dieser Fahrt ein Freifahrtsschein. Denn nochmal bestrafen k?nnen die nicht, nur nochmal stehen lassen, aber dann w?rden sie ihren Kollegen widersprechen und das tun sie nicht. Und zweimal erwischt am selben Tage ist ohnehin sehr sehr selten. :wink: Selbst wenn die Nachfragen bei den Kollegen, was wollen sie Dir tun?

Oder glaubt jemand hier, die Autobahnporzelei bewacht Eure H?nger oder f?ttert gar Eure Pferde.

(Pferdeh?nger werden nur abkassiert und d?rfen immer weiterfahren, weil ein totes Pferd bzw. ein nicht tierschutzgerecht sonntags irgendwo geparktets Pferd nicht verh?ltnism??ig w?re. Das gilt hoffebntlich auch immer f?r Bienen, sonnst la?' ich die fliegen. :lol: )

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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27 Nov 2006 13:58 #19 von ranzen
ranzen antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hallo,

und dann gibt es noch das Ferienfahrverbot f?r LKW ;-)

siehe auch: http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr ... erbote.pdf


Gruss

Heiner

Toyota Hilux Revo, Comfort-Ausstattung, Automatik, Ortec Top Cover, Schubladensystem für Ladefläche

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27 Nov 2006 16:54 #20 von Tiger-Ranger
Tiger-Ranger antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Um es vorwegzunehmen:

meine Meinung zu dem Zulassungsgebahren der Finanz?mter hier kundzutun w?rde m?glicherweise mit einer Forenschlie?ung oder Strafanzeige wegen Beleidigung gegen mich enden.

Deshalb nur Sachverhalte:

In Jena war es nur nach pers?nlicher Vorsprache im FA und Vorf?hrung m?glich, den PKW-Besteuerungsbescheid zur?cknehmen zu lassen. dabei zogen FA und B?rgeramt am gleichen Strang: PKW-Zulassung, weil "das so bei Pickups neue Anordnung ist". (Wohlgemerkt nicht Doppelkabine, sonden Zweisitzer mit LKW-Brief!)

Andere Forenmitglieder m?ssen Abdeckungen schaffen und im Amt auf die Knie fallen, um eine PKW-Zulassung zu erreichen.

Manchmal glaube ich, es ist einzig Schikane. Oder gibt es eine andere Begr?ndung?

So. Und deswegen wird am WE mit LKW und Anh?nger gefahren. 40,- EUR hab ich mal immer noch dabei. :twisted:

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