Mit Hänger am Sonntag in D fahren
- Henry
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Du darfst nicht vergessen, da? auch bei der Bewertung der Bauart, der Aussattung und Einrichtung, wieder nach unterschiedlichen Kriterien und Vorschriften ermessen wird.
Wer seinen ClubCab ver?ndert und ihn so zum PKW macht, da? alle Beteiligten, also auch die Polizei das so sehen m?ssen und es dann noch in den Zulassungspapieren steht, der ist sicher fein raus. Es sei denn man kann ihm einen Umgehungstatbestand konstruieren, weil's Hardtop fast nie montiert ist.
Wer den aber blo? umschreiben l??t, kann eben Pech haben. Und dieses Pech alleine kostet 40 Euro pro Einzelfall.
Man mu? aber der fairne?halber schon erw?hnen, da? die Ermessensentscheidung des Polizisten vor Ort, schon sehr sinnvoll ist. Wir wissen doch alle warum wir einen PickUp haben und viele unter uns m?ssen im Innersten schon zugeben, da? die Ladefl?che und die hohe Zuladung und Anh?ngelast das entscheidende Kriterium waren. Jetzt einem Beamten die gleiche Sicht ?bel zu nehmen, w?r wirklich nicht fair. Dann m??ten wir auch wollen, da? uns der 3.8t-Sprinter mit ausgebauten Sitzen in der 2m Spur ?berholt oder an uns mit 160 vorbeidonnert. Schlie?lich ist der in den Papieren auch ein PKW.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- stockman
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niederbayernranger schrieb: Hi Leutz,
hab heute morgen einen Schrieb von meinem Anwalt erhalten, der Strafbescheid ist aufgehoben da sich auch die Gr?nen an die Eintragung im Fahrzeugschein zu halten haben, sie haben ja bei einer Kontrolle nichts anderes zur Verf?gung. Selbst wenn sie 10Min vorher einen anderen eL Kontrolliert haben sollten der in den Fahrzeugpaieren als LKW steht d?rfen sie deshalb nicht alle eL (oder andere Pickup?s) quasi in eine Schublade schieben.
Es ist immer die Eintragung bei dem im Moment zu kontrollierenden Fahrzeug wichtig. Somit darf ich mit meinem eL und egal welchen Anh?nger am Sonntag fahren, da in meinen Fahrzeugpapieren steht PKW! Allerdings d?rft ihr das nun nicht als Freifahrschein sehen, da ja leider bei der n?chsten Kontrolle wieder anders aussehen kann.
genau so siehts aus und nicht anders.
Ich schreibs mal anders:
Der KFZ Brief/Schein ist ein Dokument welches das KFZ beschreibt und ist vom Kraftfahrbundesamt ausgestellt.
In diesem ist der Fahrzeugtyp beschrieben. Wenn hier steht das es sich um einen PKW handelt hat die Staatsmacht auch gef?lligst das KFZ das es vor sich hat auch so zu behandeln.
Punkt aus Basta





Sonst w?rden wir ja wirklich in einem Willk?rstaat leben.
Aus einem landwirtschaftlichen Zugfahrzeug w?rde dann vielleicht aus gut d?nken und laune ein PKW oder noch viel schlimmer ein Zweirad




Also mein letztes Fazit zu diesem Thema:
PKW ist PKW und bleibt es solange es in den Papieren steht.




Greetz J?rn
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- Henry
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Wahrscheinlich haben die sich in Jena ja nur verschrieben:
OLG Jena, Urteil vom 12.10.2004 - 1 Ss 208/04 (NJW 2004, 3579)
Auf die Bezeichnung eines Kfz in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) als Pkw oder als Lkw kommt es bei der Anwendung von Verhaltensvorschriften der StVO nicht an (wie BayObLG, NJW 2004, 306 = NStZ 2004, 463 L). Zum Begriff des Personenwagens im Sinne der Verhaltensvorschriften der StVO
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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In einem Ermessensspielraumstaat leben wir auf alle F?lle. ?brigens interessiert das Finanzamt in diesem Staate auch nicht, was in den Papieren steht. Sp?testens da mu?t Du erkennen, da? in Deutschland jedes Gesetz seine eigenen Definitionen hat und StVO ist eben nicht StVZO.stockman schrieb: Sonst w?rden wir ja wirklich in einem Willk?rstaat leben.
Euer Henry
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ich kanns ja fast gar nicht glauben, dass die trotz PKW im Schein das LKW-Fahverbot durchziehen!
Woran kann man sich denn dann als B?rger noch halten?
Da geht man extra zu Spezialisten, die mehrere Jahre lang ihr Gebiet studiert haben, damit die einem dann verz?hlen, was man alles an seinem Pickup machen mu?, damit der zum PKW wird und dann soll da so ein dahergelaufener Gr?ner (Entschuldigung

Nenee, das WILL ich einfach nicht glauben!!!

Dann k?nnte er bei meinen Reifen ja auch sagen: Das ist zwar toll, was der Sachverst?ndige da eingetragen hat, aber ich glaub einfach mal nicht, dass das h?lt und lege das Fahrzeug still.
Nein, das kann nicht sein.
Da lief geh?rig was falsch.
Also ich hab in meinem Schein ja drin stehen:
LKW, aber: Wahlweise SonderKFZ bei montierter Wohnkabine.
Somit bin ich (immernoch) der festen ?berzeugung, dass ich mit Wohnkabine am So in D einen H?nger ziehen darf!
Moment, da f?llt mir ein: Der ADAC besch?ftigt ja einige Verkehrsrechtsexperten, die mir schonmal gute (schriftliche) Ausk?nfte erteilt haben.
Da starte ich doch gleich mal ne Anfrage.
Gr??e,
Tom
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In manchen F?llen ist es (leider) schon so, wie geschrieben wurde.
Ein Beispiel: (selbst erlebt!!!)...
Eine eingetragene Reifengr??e, die schon drei mal ohne Beanstandung durch den T?V gekommen ist, wollte man bei der n?chsten HU wieder austragen, weil die Reifen angeblich zu weit ?ber die Kotfl?gel schauen!

Ich will nicht n?her darauf eingehen, w?rde den Rahmen sprengen und geh?rt auch nicht in diesen Thread.
Aber Tatsache ist: was ein Pr?fer eintr?gt, hei?t noch lange nicht, da? der n?chste Pr?fer das anerkennen mu?! Wer soll das verstehen? Ist das gerecht? Wo bleibt der Spruch: "Deutschlands Gesetze, Paragrahpen und Vorschriften sind eindeutig!?"
Ich sage: sie sind Auslegungssache! Und genau da stimme ich Werner zu, der sagt, wenn das nicht so w?re, dann br?uchten wir keine Anw?lte!
Gru?, J?rgen
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- Henry
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Booner schrieb: Dann k?nnte er bei meinen Reifen ja auch sagen: Das ist zwar toll, was der Sachverst?ndige da eingetragen hat, aber ich glaub einfach mal nicht, dass das h?lt und lege das Fahrzeug still.
Also, das kann er auf alle F?lle. Gerade wenn es um ABE's geht. Auch dazu gibt es Urteile und nicht zu knapp. StVO ist auch hier nicht StVZO. Die konkrete Situation entscheidet. Und die wird vor-Ort besehen. Mann, die Gr?nen wissen doch auch wie man die Eintragungen kriegt. Die leben doch auch hier. Oder kennst Du keinen, der T?V gibt, ohne ein Fahrzeug zu sehen und der Fahrzeuge von Ferne umschreibt?
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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Ja, so was gibts leider (oder f?r die Betroffenen gottseidank) auch...

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namen! adressen, tel.nr.n, blz?n und kontonummern per pn zu mir!


Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Redneck
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Aber schau Dich mal auf 4Wheel-Treffen um, was da so rumf?hrt, dann merkst Du ganz genau, wer mit wem gut kann und was da so alles m?glich ist...
Mu? ja nicht unbedingt ein Fehler sein, solche Leute zu kennen! (Erspart zumindest einen Haufen ?rger! )
Gru?, J?rgen
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