Mit Hänger am Sonntag in D fahren

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04 Jan 2007 11:21 #51 von schwarzer Drachen
schwarzer Drachen antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
oder verlagert ihn auf einen sp?teren zeitpunkt und ca 735,7 km von zu hause entfernt! (ist bayern wirklich soooo weit weg? :lol: )

Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

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05 Jan 2007 10:28 #52 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hei,

folgende Antwort hab ich vom ADAC bekommen:

ADAC schrieb: Vielen Dank f?r Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale ?bermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verz?gerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

An Sonn- und Feiertagen d?rfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht ?ber 7,5 t nicht verkehren; dieses Verbot erstreckt sich auch auf Anh?nger hinter Lkw, wobei hier keine Gewichtsbeschr?nkung gilt. Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist f?r die Bewertung, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Lkw im
Sinne des ? 30 Abs. 3 StVO handelt, nicht ausschlaggebend.


Nach der Rechtsprechung ist allein darauf abzustellen, ob das Fahrzeug nach seiner Bauart zur G?terbef?rderung bestimmt ist. Aus diesem Grund fallen Wohnmobile mit Anh?nger nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Auch sog. Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Personen- oder G?terbef?rderung umfunktioniert werden k?nnen, unterliegen im Gespann nicht dem Fahrverbot.

Anders verh?lt es sich bei sog. Pick up-Fahrzeugen. Hier schlie?t sich eine nicht unerhebliche Ladefl?che an eine feste Personenkabine an. Diese Fahrzeuge gelten als Lkw im Sinne des ? 30 Abs. 3 StVO, da sie nach ihrer Konzeption zur Bef?rderung von
G?tern bestimmt sind (BayObLG NZV 1997, 449). Ob tats?chlich Gegenst?nde auf der Ladefl?che mitgef?hrt werden, spielt keine Rolle.

Der Versto? gegen das Sonntagsfahrverbot wird f?r den Fahrer mit ? 40,-- und einem Punkt, f?r den Halter mit ? 200,-- sowie einem Punkt geahndet. Sind Fahrer und Halter identisch, so wird derzeit noch eine Geldbu?e von ? 40,-- ausgesprochen (so AG Schwabach DAR 2000, 180; OLG Celle NZV 2004, 368). Ab 01.05.2006 wird - wegen einer ?nderung von ? 3 Abs. 2 BKatV - beim Zusammentreffen der Fahrer- und Haltereigenschaft der h?here Regelsatz von ? 200,-- verh?ngt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Gr??en


Das bringt mich doch glatt auf die Idee, dass mn ja auf der Ladefl?che ne Sitzreihe mit Gurten usw. eintragen lassen k?nnte. Damit w?re diese Fl?che zum Personentransport vorgesehen und nicht mehr zum G?tertransport. Folglich darf man wohl mit einem LKW-Pickup auch Sonntags H?nger ziehen.

Wenn das sogar der ADAC-Anwalt so sagt, dann glaub ich bald gar nix mehr... *ggg* bzw. Woran kann man sich denn dann noch halten, als Normalsterblicher in dieser Republik?

Verunsicherte Gr??e,

Tom

edit: Nun hab ich noch folgende Gedanken zum [url]?30 Abs3 STVO[/url]:
Angenommen ich transportiere Hunde auf der Ladefl?che. Sind Hunde auch G?ter? Oder z?hlen die als frisches Fleisch?
Wenn ich mir nen Eimer mit Forellen drauf stelle, dann darf ich fahren?
Oder lieber zwei, drei Obstkisten f?r 30 Euro kaufen und damit 40 Euro Bu?e sparen?

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05 Jan 2007 11:10 #53 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Nochmal Hei,

es gibt da noch ne VwV zum ?30:

http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VwV/V30.htm

Diese besagt folgendes:

Zu Absatz 3

10
Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschlie?lich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefl?che, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zul?ssigen Gesamtgewichts betr?gt.

11
Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht f?r Kraftfahrzeuge, bei denen die bef?rderten Gegenst?nde zum Inventar der Fahrzeuge geh?ren (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).


Ob man sich daraus noch was stricken kann?!?

Ich gr?ble weiter... ;)

Gr??e,

Tom

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05 Jan 2007 11:22 #54 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Na klasse, dann riskier' ich jetzt also 200 Euro am Sonntag mit meinen Bienen. :evil: Dabei gab es gerade Rechtsprechung dazu und dann ?ndern die den Bu?geldkatalog und nun mu? die Situation konstruiert werden, da? der Fahrer nicht der Halter ist, aber der Halter den Fahrer nicht gezwungen hat ...

Die spinnen echt. Dabei hat die Innenministerkommission der ?nder schon 2001 beschlossen, da? das Sonntagsfahrverbot um die kleine Einschr?nkung "?ber 3,5t ZGG" hinter LKW erg?nzt wird, womit alle Pickups raus w?ren aus der Diskussion. Inzwischen gibt es ja schon den Bund-L?nderbeschlu? bis zur wirksamen ?nderung Ausnahmen zuzulassen, f?r Sport- und Freizeitanh?nger.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

Ranger 2.2 XLT 2015

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05 Jan 2007 11:24 #55 von idealist
idealist antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hi Tom!

Schraub Dir doch ein Notstromer auf die Ladefl?che! :lol: :lol: :lol:

Geh?rt zum Inventar des Fahrzeugs aber nicht in den Innenraum - Ich schmei? mich gleich weg vor lachen.
Mal sehen, was noch f?r Vorschl?ge gemacht werden.

Gru? Ren

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05 Jan 2007 11:50 #56 von Booner
Booner antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hei,

also wenn ich z.B. sowas machen will:

http://booner.dyndns.info/gallery/He_TomJGA05/IMG_3415

dann schmeisse ich die Fische auf den Anh?nger und darf Sonntags fahren.

Will ich am Sonntag nen Umzug machen, dann mu? im Umzugsgut noch ein Aquarium mit Fischen dabei sein?

Ich glaub ich mu? ne kleine Fischzucht aufmachen! :-)

Dann werd ich aber wohl auch die STVO und STVZO und die VwV und FKK und was wei? ich noch alles in gedruckter Form mitnehmen m?ssen, damit ich beweisen kann, dass ich fahren darf. Da diese Drucksachen ja dann zum Inventar des Fahrzeuges geh?ren und wohl den halben Anh?nger schon ausf?llen werden, darf ich wohl damit sowieso immer fahren und die Fische sind gar nicht mehr n?tig! GEIL!!! Die L?sung!

Sag mal, wann merkt eigentlich mal einer wie krank das hier mittlerweile ist?!? Einer von denen, die was ?ndern k?nnen?!?

Boah, ich kann nicht mehr!
Btw. ich habe nun schon immer eine Landschaftsschutzverordnung und das Bayer. Waldgesetz dabei, damit ich jedermann beweisen kann, dass ich in meinem Waldgrundst?ck ein nicht unverwahrtes Feuer anz?nden darf! *gggggggg*


GRRRRRRRRRRRRR


Trom

@Idealist: Na wenn das kein Vorschlag ist! :P :twisted: :twisted: 8)

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05 Jan 2007 18:52 #57 von Alex86
Alex86 antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren
Hallo zusammen.

Da hab ich Gl?ck gehabt am ersten Weihnachtsfeiertag. Hab n?mlich ein Auto aus Hamburg gehohlt(mit Trailer). 300 km hin 300 zur?ck. In meinen Fahrzeugschein steht LKW. Bei der Gesetzeslage soll noch einen durchsehen. Aber mir ist dat egal, solange ich PKW Steuer bezahle fahre ich auch jeden Tag.

Gru? Alex

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01 Mär 2007 17:21 #58 von MB-Mobil
MB-Mobil antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

Henry schrieb: Die spinnen echt. Dabei hat die Innenministerkommission der ?nder schon 2001 beschlossen, da? das Sonntagsfahrverbot um die kleine Einschr?nkung "?ber 3,5t ZGG" hinter LKW erg?nzt wird, womit alle Pickups raus w?ren aus der Diskussion.

Inzwischen gibt es ja schon den Bund-L?nderbeschlu? bis zur wirksamen ?nderung Ausnahmen zuzulassen, f?r Sport- und Freizeitanh?nger.

Gibt es das schriftlich? Ich m?chte so eine Ausnahme sein. Was muss ich machen? An wen muss ich mich wenden. Hatte gerade erst noch nen Gespr?ch mit dem zust?ndigen StvA. Die Tante wusste von nicht, davon aber ne ganze Menge...

Besten Gruß - Hans-Jörg

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01 Mär 2007 17:46 #59 von Henry
Henry antwortete auf Mit Hänger am Sonntag in D fahren

MB-Mobil schrieb:

Henry schrieb: Inzwischen gibt es ja schon den Bund-L?nderbeschlu? bis zur wirksamen ?nderung Ausnahmen zuzulassen, f?r Sport- und Freizeitanh?nger.

Gibt es das schriftlich?

Ja. Anfordern bei:
Andreas Marquardt,
Leiter des Referates S 32,
Robert-Schumann-Platz 1,
53175 Bonn,
Postfach 20 01 00,
53170 Bonn,
Fax.: 0228-300-5599.
eMail ref-s32@bmvbs.bund.de

Ich m?chte so eine Ausnahme sein. Was muss ich machen?

Man mu? bei der Unteren Verkehrsbeh?rde einen Antrag stellen auf Ausnahmegenehmigung von den Einschr?nkungen des Sonntagsfahrverbotes auf Formblatt B-2.5.346/1/10-95. Einige Verkehrs?mter haben das Formular als Vordruck im Internet ver?ffentlicht, weil sie bei Verwendung des Formulars, das den Begriff "Antrag" tr?gt auch bei Ablehnung immer die Verwaltungsgeb?hr f?r einen Ablehnungsbescheid kassieren werden. Diese Verwaltungsbeg?hr ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und richtet sich zum Beispiel auch nach dem Aufwand zur Nachpr?fung Deiner Angaben. Die Preispanne reicht von 75 Euro f?r 4 Jahre Ausnahme f?r Imker in Lanzberg am Lech bis 1680 Euro f?r 14 Tage in der Hansestadt Bremen (Zweite Angabe ohne Gew?hr). es lohnt sich also Formlos schriftlich anzufragen, zumal das Formblatt auf die Sachverhalte der Bayerischen Erla?lage noch keinen Bezug nimmt. Die kam ja sp?ter. Aber auch die Mitteilung des Landes- oder Staats-Ministeriums, da? man einen Ausnahmegenehmigung erhalten werde, sind f?r die untere Verkehrsbeh?rde nicht bindend. So wurde mein Antrag in Leipzig geb?hrenpflichtig f?r 105 abgewiesen und der Widerspruch ebenso f?r's gleiche Geld. Weshalb ich nun klage. F?r 363 Euro. Die Klage wurde bereits zugelassen.

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala

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01 Mär 2007 18:58 #60 von Elki
Hi Henry,
hab das Gef?hl, die machen das nur publik, damit viel Geb?hren mit Ablehnungen rein kommen.... so wie sich deine Schilderung anh?rt.
Ich versteh nicht, warum es ?berhaupt solche Grau-Zonen gibt, wo man wieder der Willk?r des entscheidenden Beamten ausgesetzt ist. Entweder H? oder HOT, dann w?ren wohl auch weniger Leute sauer, weil ja jeder klipp und klar w?sste, worauf er sich einl?sst...

Gru?
Elke

life is a rollercoaster - gotta ride it -- in a pickuptruck :D

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