Mit Hänger am Sonntag in D fahren
- Henry
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Manchmalt tr?gt ja der Schein nicht.Elki schrieb: hab das Gef?hl, die machen das nur publik, damit viel Geb?hren mit Ablehnungen rein kommen
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- Jannes M-Sp
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Gibts daf?r Punkte? Das w?re n?mlich h?chst unangenehm w?hrend der Probezeit.
Gr??e
gettingforwardbythinkingahead
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- MB-Mobil
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Jannes M-Sp schrieb: Mich w?rde ja mal interessieren ob das Einfluss auf den Punktestand hat wenn ich am Sonntag mit Vaterns L (LKW Zul.) und Anh?nger unterwegs bin.
Gibts daf?r Punkte? Das w?re n?mlich h?chst unangenehm w?hrend der Probezeit.
Gr??e
Definitiv ja!
40 Ois und einen Punkt f?r Dich. 200 Ois und ebenfalls einen Point f?r Deinen Dad.

Besten Gruß - Hans-Jörg
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- Henry
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Dann kann es sein, da? der L nach StVO kein LKW ist, obwohl es so in den Papieren der StVZO steht. Das liegt daran, da? dann die Ladefl?che keine mehr ist, weil sie als solche nicht genutzt werden kann und die Wohnkabiene keine Ladung darstellt. Da gibts Gerichtsurteile. Aber ich w?rde das wirklich nicht drauf ankommen lassen. Bislang sind leider nahezu alle OWI-Verfahren ohne Entscheidung eingestellt wurden, weil man keine zitierf?higen Fakten schaffen und sich keiner Revision aussetzen will. Im Einzelfall bedeutet das, da? der Erwischte billig oder kostenfrei durch's Ziel geht, denn auch ein mit Auflagen eigestelltes Verfahren hat eben kein Urteil.
Neulich ist hier ein Verfahren eingestellt worden, weil ein Beamter im ?bereifer den Fahrer als Fahrer und als Halter abgestraft hat. Peinlich nat?rlich, f?r den Beamten. Der eigentliche Sachverhalt ist dann offensichtlich nicht gepr?ft worden, denn da war ein L mit PKW Zulassung und Anh?nger unterwegs, gewesen.
Ich w?rde also nicht fahren. Wenigstens w?rde ich daf?r sorgen, da? der Halter die verbotene Fahrt weder angeordnet noch geduldet hat. Das spart dessen 200 Glocken und den Punkt.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
Ranger 2.2 XLT 2015
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- Booner
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Henry schrieb: Wohnkabiene

Du denkst auch nur an das Eine! Bienchen und warscheinlich auch noch Bl?mchen... hehehehe
Gr??e,
Tom
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- schudi
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aber es kommt nicht wieder vor
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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- Booner
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Und wenn mich der Polizist das n?chste Mal aufh?lt, dann sag ich: Der Schudi hat aber gesagt, das... blabla...
Und dann sagt der nette Herr in Gr?n: Der Schudi? Ahh na dann ist ja alles klar! Fahrens bitte weiter!

Und die MOral von der Geschicht?
Wennst aufwachst, is Bett nass!


Gr??e,
Tom
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- schudi
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gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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- schudi
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Nach der Rechtsprechung ist allein darauf abzustellen, ob das Fahrzeug nach seiner Bauart zur G?terbef?rderung bestimmt ist. Aus diesem Grund fallen Wohnmobile mit Anh?nger nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Auch sog. Kombinationsfahrzeuge, die wahlweise zur Personen- oder G?terbef?rderung umfunktioniert werden k?nnen, unterliegen im Gespann nicht dem Fahrverbot.
gruss von robert
lebe jeden Tag so als w?re es der letzte
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- Booner
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mit nem Zitat einer verl??lichen Quelle ist Dein Beitrag wesentlich brauchbarer! Merci.
(Jetzt noch ne Quellenangabe und die Sache w?re perfekt.

Btw. jeder darf sagen, was er denkt zu wissen!

Gr??e,
Tom
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