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Mit Hänger am Sonntag in D fahren
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Ich w?rd ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben und sie vor den Kollegen l?cherlich machen weil sie nicht LESEN k?nnen




Greetz J?rn
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gru? tomas (der auch lange nicht begreifen wollte, das die steuerrechtliche einstufung abslut nix mit der stra?enverkehrsrechtlichen zu tun haben soll, ist aber im moment so!)
Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, das ein komplettes Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!
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- Henry
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niederbayernranger schrieb: Machte dann einen Strafbescheid von ? 240 weil der L auf mein Gesch?ft l?uft. Somit waren eben diese ? 40 f?llig f?r verbotene Fahren und die ? 200 weil ich mich selbst gezwungen hatte am Sonntag zu fahren.
Auf keinen Fall zahlen! Es gibt eine h?chstrichterliche Entscheidung dazu. OLG Celle AZ: 211 Ss61/04 (Owi) vom 17.05.04 nachzulesen unter anderem hier: http://www.ra-kotz.de/sonntagsfahrverbot.htm Die kann man sich ausdrucken und laminieren und immer mitf?hren. Gleich zusammen mit den 40 Euro.
Die Einordnug eines PickUp als LKW, ganz egal wie benannt oder wie besteuert, ist nicht zu beanstanden. Die Entscheidung ist ebenfalls eine eines OLG und zwar OLG Jena, AZ: 1 Ss 208/04 vom 12.10.2004 nachzulesen gleich hier: http://www.kanzlei-doehmer.de/rsp_04_11.htm Genauso aber auch entschieden in Hamm
Leider war es ja bislang v?llig sinnlos Euch immer wieder darauf hinzuweisen, da? ein freiwilliges Mehrzahlen auf einen PKW zur Umgehung des Sonntagsfahrverbotes dem eigentlichen Problem nicht abhilft. Nun k?nnt Ihr die Urteile nachlesen. Und vielleicht erkennt Ihr dann, da? es f?r den Gr?nen eben doch egal ist, was Ihr ans Finanzamt zahlt.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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Fristlos - formlos - zwecklosstockman schrieb: Ich w?rd ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben

Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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- stockman
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Steht PKW drinne ist das KFZ laut Stra?enverkehrszulassungsordnung ein PKW und unterliegt somit KEINEM Fahrverbot an Sonn/Feiertagen.
Das ist Fakt.....und egal ob der L auf ein Gesch?ft zugelassen ist oder nicht.
Btw.: Hab gerade mit einem Kumpel von mit tel............der arbeitet bei dieser gr?nen Fraktion und hat mir selbiges best?tigt.
Wenn also PKW drinn steht und du zahlen sollst sind die im Unrecht und du im RECHT.
Greetz J?rn
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Fristlos-formlos-zwecklos:
Fistlos: sollte schon etwas zeitnah zu dem Ereignis passieren. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen den Beamten, der die Amtshandlung vorgenommen hat. Also immer Namen geben lassen (oder zumindest die Dienstnummer!), dazu sind Beamte verpflichtet!
Formlos: es gibt tats?chlich keinen Vordruck (welch Wunder in unserem Vordruck-Staat!), man kann diese Beschwerde in ein paar Zeilen niederschreiben und an die zust?ndige Beh?rde schicken.
Zwecklos: das ist Quatsch. Der Beamte (auch wenn er nicht namentl?ch genannt ist) kann mit Sicherheit herausgefunden werden, wenn n?tig, anhand von Dienstpl?nen, die mehrere Jahre aufbewahrt werden m?ssen!
Kann ich aus eigener Erfahrung best?tigen, da jeder Kollege von uns solche "Dienstaufsichtsbeschwerden" schon bearbeiten hat m?ssen (mich eingeschlossen


Fazit: so verkehrt ist der Gedanke von J?rn also durchaus nicht!
Gru?, J?rgen
Toyota Hilux 2.8
www.stoapfaelze...s.com
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stockman schrieb: Steht PKW drinne ist das KFZ laut Stra?enverkehrszulassungsordnung ein PKW und unterliegt somit KEINEM Fahrverbot an Sonn/Feiertagen.
Moin J?rn,
mach Dir die M?he, bitte, und nimm die Gerichtsentscheidungen zur Kenntnis. Lies sie Dir doch wenigstens durch. Es kommt auf die Bauart an - auf nichts sonst. Du verbreitest hier sonst weiter das Ger?cht , man brauche blo? den DEKRA-Mann zu beschnasseln damit die Kiste zum PKW in den Papieren wird. Und andere lesen das dann dann und glauben es auch. Gib mir 'ne Stunde Zeit und ich knalle hier ins Forum die Links zu den Urteilen und Beschl?ssen der OLG's, die ich zu dem Thema kenne. Du mu?t Sie nur auch lesen. Und Du mu?t verstehen, da? die Stra?enverkehrszulassungsordnung und die Stra?enverkehrsordnung unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Definitionen sind.
Sicher kann es einen Beamten vor Ort verunsichern und ihn dazu bringen den L f?r einen PKW zu halten, wenn da PKW in der Zulassung steht. Bringt es ihn aber nicht aus der Ruhe, weil er sich f?r die Sache interessiert und auskennt, dann gibt es das gro?e und unn?tze Scheitern sp?testens vorm OLG.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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Aus der Begr?ndung:
Die StVO selbst erh?lt trotz mehrfacher Verwendung der Begriffe "Lastkraftwagen" und "Personenkraftwagen" keine gesetzliche Definition dieser Fahrzeugarten. Die Bestimmung der f?r die Zuordnung zu den Personenkraftwagen oder zu den Lastkraftwagen im Sinne der Verhaltensvorschriften der StVO ma?geblichen Kriterien ist deshalb am Leitgedanken der StVO, der Verhinderung von Verkehrsunf?llen, auszurichten. Diesem Regelzweck der StVO kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass f?r die Einordnung eines Fahrzeugs im Sinne der StVO auf dessen konkrete Bauart, Ausstattung und Einrichtung abgestellt wird. Denn f?r die Beherrschung eines Fahrzeugs im ?ffentlichen Stra?enverkehr sind neben den pers?nlichen F?higkeiten des Fahrzeugf?hrers die Eigenschaften des Fahrzeugs und dessen Ladung relevant. Da die Legaldefinition des ? 4 Abs. 4 PBefG f?r Personen- und Lastkraftwagen an die Bauart, die Ausstattung und die Einrichtung des Fahrzeugs ankn?pfen, erscheint es sachgerecht, diese Begriffsbestimmungen auch bei der Anwendung der StVO zu Grunde zu legen.
Euer Henry
Schafe Bienen Trallala
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OLG Urteile sind keineswegs bindend, sie werden nur manchmal zu Vergleichszwecken verwendet, wenn es denn zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommt.
Wenn du dein Zitat von der StVO genau durchliest, wirst du feststellen, da?
...die Eigenschaften des Fahrzeugs relevant sind....
Genau deswegen haben wir unsere eL?s ja baulich ver?ndert um durch
... die Bauart, die Ausstattung und die Einrichtung des Fahrzeugs... einen PKW zu machen.
Gesetze und Verordnungen werden geschrieben, um von Leuten unterschiedlich interpretiert zu werden, denn wenn Gesetze klar und verst?ndlich w?ren, br?uchten wir keine Anw?lte und Richter.

Gru? Werner
Grüße vom Fahrer der:
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín, Der Schwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
Werner
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- niederbayernranger
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hab heute morgen einen Schrieb von meinem Anwalt erhalten, der Strafbescheid ist aufgehoben da sich auch die Gr?nen an die Eintragung im Fahrzeugschein zu halten haben



Also bis zur n?chsten Kontrolle!!

euer
Niederbayernranger
L200-Club? ja, natürlich!!
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